I Das Büro für geistiges Eigentum der Stadt Beijing (kurz „BGEB“) steht direkt unter der Stadtregierung und stellt eine Behörde auf „stellvertretender Büro“-Ebene dar.

II Das Büro für geistiges Eigentum der Stadt Beijing soll die Richtlinien, Politiken, Entscheidungen, Dispositionen des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas für die Arbeit zu geistigem Eigentum und die relevanten Arbeitsanforderungen des Parteikomitees der Stadt Beijing durchführen und umsetzen. Das BGEB soll an der zentralisierten und einheitlichen Führung der Partei für Arbeit zu geistigem Eigentum bei der Implementierung ihrer Aufgaben festhalten und sie stärken. Die Hauptaufgaben sind:

1. Implementierung und Umsetzung nationaler Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Politiken für Patente, Marken und geografische Herkunftsangaben, Entwurf der relevanten lokalen Vorschriften und Regierungsbestimmungen der Stadt Beijing, Formulierung von politischen Maßnahmen für Patente, Marken und geografische Herkunftsangaben, Entwicklungspläne und Arbeitspläne und Organisation ihrer Umsetzung. Formulierung der Strategien und Pläne für geistiges Eigentum in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Organisation ihrer Umsetzung. Förderung der regional koordinierten Entwicklung von geistigem Eigentum.

2. Gesamtplanung und Koordinierung der Arbeiten zum Schutz von geistigem Eigentum der Stadt und für die Förderung des Aufbaus des Arbeitssystems zum Schutz von geistigem Eigentums. Administrative Entscheidung und Schlichtung von Streitigkeiten über Patentverletzungen. Übernahme der Unterstützung beim Schutz der geistigen Eigentumsrechte. Überwachung und Verwaltung des Drucks und der Verwendung von Marken, den Schutz der ausschließlichen Rechte eingetragener Marken und den Schutz von Sonderzeichen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

3. Übernahme der Verantwortung für die Regelung der grundlegenden Ordnungen der Verwaltung von Patenten, Marken und geografischen Herkunftsangaben der Stadt Beijing. Überwachung und Verwaltung der Agenturen für geistiges Eigentum in Übereinstimmung mit dem Gesetz, Förderung des Aufbaus eines Vermittlungsdienstsystems für geistiges Eigentum und Förderung des Aufbaus eines Sozialkreditsystems für geistiges Eigentum.

4. Förderung der Nutzung von geistigen Eigentumsrechten in der Stadt Beijing. Formulierung der Politik der Stadt zur Nutzung von geistigen Eigentumsrechten und Förderung des Transfers und der Übertragung von geistigen Eigentumsrechten. Übernahme der Überprüfung der externen Übertragung von geistigen Eigentumsrechten. Anleitung und Regulierung des Markts für Patent-Technologien, Anleitung und Regulierung der Patentrechte, der Übertragung von Markenrechten, der Lizenzierung und der Akteneintragung. Finanzielle Arbeit bei geistigem Eigentum, Anleitung und Standardisierung der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten bei geistigem Eigentum in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Förderung der Verpfändung von Patent- und Markenrechten. Förderung der militärisch-zivilen Integration von geistigen Eigentumsrechten.

5. Aufbau des städtischen öffentlichen Dienstes für geistiges Eigentum. Förderung der Verbreitung und Nutzung von Informationen zu Patenten, Marken und geografischen Herkunftsangaben in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Organisation und Einrichtung eines Frühwarn- und Notfallmechanismus für geistige Eigentumsrechte. Übernahme der statistischen Analyse von Patenten, Marken und geografischen Herkunftsangaben.

6. Gesamtplanung und Koordinierung der auswärtigen Angelegenheiten von geistigem Eigentum in der Stadt Beijing. Durchführung der internationalen Verbindung, Kooperation und Austauschaktivitäten in Bezug auf Patente, Marken und geografische Herkunftsangaben.

7. Organisation und Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien in Bezug auf Patente, Marken und geografische Herkunftsangaben. Formulierung des Arbeitsplans der Stadt für allgemeine und berufliche Bildung zu geistigen Eigentumsrechten und ihre Umsetzung.

8. Erledigung anderer Aufgaben, die vom Parteikomitee und der Stadtregierung zugewiesen werden.