Die Hauptpflichten umfassen: 

1. Organisation und Durchführung von Untersuchungs- und Forschungsarbeiten zu ethnischen und religiösen Themen in der Stadt, Entwurf relevanter lokaler Vorschriften und staatlicher Vorschriften sowie Vorlegung politischer Empfehlungen zur ethnischen und religiösen Arbeit. 

2. Überwachung und Kontrolle der Umsetzung von Richtlinien und Maßnahmen für die ethnische und religiöse Arbeit in der Stadt. Verantwortung für die Bekanntmachung und Aufklärung ethnischer und religiöser Gesetze, Vorschriften und Richtlinien.

3. Beteiligung an der Formulierung von Sonderplänen für die ethnische Wirtschaft, Kultur und Bildung in der Stadt. Unterstützung der zuständigen Abteilungen bei der Förderung der Entwicklung ethnischer Angelegenheiten. Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen bei Veranstaltungen wichtiger ethnischer kultureller und sportlicher Aktivitäten. Koordinierung mit den zuständigen Abteilungen für die Aufarbeitung der alten Bücher ethnischer Minderheiten.

4. Durchführung von Aktivitäten zur Schaffung der nationalen Einheit und des Fortschritts. Schutz der legitimen Rechte und Interessen von Bürgern ethnischer Minderheiten in Übereinstimmung mit dem Gesetz und Koordinierung der Beziehungen zwischen den Ethnien. Kontaktaufnahme mit Vertretern ethnischer Minderheiten und religiöser Kreise. Koordinierung und Förderung der relevanten Abteilungen der Stadt, ihre Aufgaben im Zusammenhang mit ethnischer Arbeit wahrzunehmen und ein Servicesystem für ethnische Angelegenheiten einzurichten.

5. Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen, um die Entwicklung der ethnischen ländlichen Wirtschaft der Stadt, der Halal-Lebensmittelindustrie und ausgewiesener Produktionsunternehmen für ethnische besondere Bedürfnisse zu fördern. Durchführung von Analyse- und Forschungsarbeiten zur wirtschaftlichen Entwicklung ethnischer Dörfer und der Halal-Lebensmittelindustrie.

6. Verwaltung der religiösen Angelegenheiten der Stadt in Übereinstimmung mit dem Gesetz und Schutz der Religionsfreiheit der Bürger und normaler religiöser Aktivitäten. Wahrung der legitimen Rechte und Interessen religiöser Kreise. Anleitung aller Religionen, sich an die Richtung der Sinisierung zu halten. Verantwortung, die positiven Auswirkungen religiöser Persönlichkeiten und Gläubiger für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zur Entfaltung zu bringen.

7. Anleitung der religiösen Gruppen in der Stadt, Aktivitäten in Übereinstimmung mit Gesetzen und Vorschriften durchzuführen, und Unterstützung der religiösen Gruppen bei der Stärkung ihres eigenen Aufbaus. Anleitung der religiösen Gruppen zur Gründung religiöser Schulen. Verantwortung für relevante Arbeit in religiösen und auswärtigen Angelegenheiten.

8. Verantwortung für die Ausbildung ethnischer und religiöser Kader und Unterstützung der zuständigen Abteilungen bei der Ausbildung, Auswahl und Beschäftigung von Kadern ethnischer Minderheiten. Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen bei der Bewältigung von Notfällen in Bezug auf ethnische und religiöse Angelegenheiten.

9. Erledigung anderer von dem Parteikomitee der Stadt und der Stadtregierung zugewiesener Aufgaben.