I. Welche Voraussetzungen müssen Anwaltskanzleien erfüllen, die die Beschäftigung von ausländischen Rechtsberatern beantragen?

(I) Es müssen Partnerschaftskanzleien (mit Ausnahme von Zweigniederlassungen) sein, deren Gründung mehr als 3 Jahre zurückliegt;

(II) Mit mehr als 50 hauptberuflich praktizierenden Rechtsanwälten;

(III) Die Anwaltskanzlei verfügt über eine starke Kompetenz für auslandsbezogene Rechtsdienstleistungen und eine standardisierte interne Verwaltung;

(IV) Gegen die Anwaltskanzlei wurden in den letzten drei Jahren keine Verwaltungsstrafen durch Justizverwaltungsorgane und keine Disziplinarmaßnahmen der Branche verhängt.

Anwaltskanzleien dürfen keine Form von Investitionen und Finanzierungen von ausländischen natürlichen Personen oder ausländischen Organisationen zulassen und annehmen.

II. Welche Voraussetzungen müssen ausländische Rechtsanwälte erfüllen, um als ausländische Rechtsberater beschäftigt werden zu dürfen?

(I) Natürliche Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit der Volksrepublik China besitzen;

(II) Der Rechtsanwalt muss seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen als Rechtsanwalt außerhalb Chinas praktiziert haben und ist momentan ein praktizierender Rechtsanwalt;

(III) Verfügt über stärkere Fähigkeiten, Rechtsangelegenheiten des Landes, in dem er ansässig ist, sowie internationale Rechtsangelegenheiten zu bearbeiten;

(IV) Hat weder eine strafrechtliche noch eine verwaltungsrechtliche Strafe oder eine Disziplinarmaßnahme der Branche wegen Verstoßes gegen die Berufsethik oder die Berufsdisziplin von Rechtsanwälten erhalten;

(V) Entspricht den einschlägigen Vorschriften über die Arbeitserlaubnis von Ausländern in China.

III. Welche Unterlagen müssen für die Beantragung ausländischer Rechtsanwälte als ausländische Rechtsberater eingereicht werden?

(I) Antrag auf Akteneintragung des ausländischen Rechtsberaters, der von einer Anwaltskanzlei beschäftigt werden soll;

(II) Grundlegende Informationen über den zu beschäftigenden ausländischen Rechtsberater;

(III) Kopie des Reisepasses des zu beschäftigenden ausländischen Rechtsanwalts;

(IV) Verpflichtungserklärung, dass die Anwaltskanzlei über keine ausländischen Investitionen verfügt;

(V) Das Original und die Kopie der Abschrift der Geschäftslizenz der Anwaltskanzlei;

(VI) Auslandsbezogene Geschäftsberichte der letzten drei Jahre, einschließlich der grundlegenden Informationen über die auslandsbezogenen juristischen Talente, der Einkünfte aus auslandsbezogenen Geschäften, der in die Geschäfte einbezogenen Länder sowie der spezifischen Angelegenheiten usw.;

(VII) Der von der Anwaltskanzlei und dem ausländischen Rechtsanwalt unterzeichnete Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag muss den Anforderungen der „Vorschriften über die Verwaltung der Beschäftigung von Ausländern in China“ entsprechen und im Wesentlichen Folgendes enthalten: Beschäftigungsdauer, Gehaltsvereinbarung; Umfang, Art sowie Rechte und Pflichten der Tätigkeit sowie Art und Weise der Übernahme des Verschuldens durch den ausländischen Rechtsberater usw.;

(VIII) Unterlagen, die bescheinigen, dass der ausländische Anwalt seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen außerhalb Chinas praktiziert hat;

(IX) Unterlagen, die bescheinigen, dass der ausländische Rechtsanwalt nicht strafrechtlich verfolgt wurde und keine Strafe oder Disziplinarmaßnahme wegen Verstoßes gegen die Berufsethik und die Berufsdisziplin von Rechtsanwälten erhalten hat; wenn der ausländische Rechtsanwalt als Hauptvertreter oder Vertreter der Repräsentanz der ausländischen Anwaltskanzlei in China tätig war, müssen die Unterlagen, die bescheinigen, dass der ausländische Rechtsanwalt nicht bestraft wurde, von der Justizabteilung (vom Justizbüro) der Provinz (der autonomen Region oder der regierungsunmittelbaren Stadt) ausgestellt werden, in der sich die Repräsentanz befindet.

Die im vorstehenden Punkt XIII und dem im vorderen Teil des Punktes XIII aufgeführten Unterlagen müssen von einem Notar oder einer notariellen Institution des Heimatlandes des ausländischen Rechtsanwalts beglaubigt und von der zuständigen diplomatischen Behörde oder einer von der zuständigen diplomatischen Behörde autorisierten Dienststelle des Heimatlandes des ausländischen Rechtsanwalts überbeglaubigt werden. Darüber hinaus müssen die Unterlagen von der chinesischen Botschaft (vom chinesischen Konsulat) in diesem Land legalisiert werden, und chinesische Übersetzungsdokumente sind ebenfalls vorzulegen.

IV. Wie ist der Bearbeitungsprozess für die Beantragung der Beschäftigung ausländischer Rechtsanwälte als ausländische Rechtsberater?

Nachdem die Anwaltskanzlei alle Unterlagen vorbereitet hat, gibt sie eine Online-Anmeldung im Anwaltsverwaltungssystem des Justizbüros der Stadt Beijing ab, füllt gemäß den Anforderungen die entsprechenden Informationen aus und reicht die schriftlichen Unterlagen beim Justizbüro der Stadt Beijing zur Prüfung ein. Für diejenigen, die die Voraussetzungen für das Pilotprojekt erfüllen, führt das Justizbüro innerhalb von 6 Monaten nach Annahme des Antrags die Akteneintragung durch, stellt einen Akteneintragungsbescheid aus und führt die Registrierung in der Abschrift der Geschäftslizenz der Anwaltskanzlei durch; für diejenigen, die die vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, wird keine Akteneintragung durchgeführt, und die Anwaltskanzlei wird schriftlich über die Gründe informiert.

V. Wie werden ausländische Rechtsberater öffentlich bekannt gegeben?

Ausländische Rechtsberater, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz registriert wurden, werden im Anwaltsverwaltungssystem des Justizbüros der Stadt Beijing öffentlich bekannt gegeben, und die Anwaltskanzlei, die ausländische Rechtsberater beschäftigt, muss sie auch gleichzeitig auf der Website der Kanzlei öffentlich bekannt gegeben.

VI. Wie wird die Akteneintragung eines ausländischen Rechtsberaters gelöscht?

Wenn eine Anwaltskanzlei die Löschung der Akteneintragung eines ausländischen Rechtsberaters beantragt, muss sie eine Online-Anmeldung im Anwaltsverwaltungssystem des Justizbüros der Stadt Beijing abgeben und einen Antrag auf Löschung stellten. Das Justizbüro der Stadt Beijing überprüft den Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Annahme der Antragsunterlagen, nimmt die Registrierung der Löschung der Akteneintragung vor und gibt sie öffentlich bekannt.

VII. Werden ausländische Rechtsberater einer jährlichen Bewertung unterzogen?

Ja, eine jährliche Bewertung ist erforderlich. Das Justizbüro der Stadt Beijing ist für die jährliche Bewertung der in die Akten eingetragenen ausländischen Rechtsberater zuständig. Anwaltskanzleien, die nicht wie vorgeschrieben an der jährlichen Bewertung teilnehmen oder nicht mehr qualifiziert sind, ausländische Rechtsberater zu beschäftigen, oder ausländische Anwälte, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung nicht erfüllen, werden vom Justizbüro der Stadt Beijing von der Teilnahme an dem Pilotprojekt ausgeschlossen, der Status der in die Akten eingetragenen ausländischen Rechtsberater wird aufgehoben und öffentlich bekannt gegeben.

VIII. Welche gesetzlichen Pflichten müssen ausländische Rechtsberater einhalten?

Anwaltskanzleien und beschäftigte ausländische Anwälte müssen die Bestimmungen des „Anwaltsgesetz der Volksrepublik China“, der „Maßnahmen zur Verwaltung von Anwaltskanzleien“ und anderer Gesetze, Vorschriften und normativen Dokumente einhalten. Die Beschäftigung ausländischer Rechtsanwälte als ausländische Rechtsberater durch eine Anwaltskanzlei unterliegt der Aufsicht und Verwaltung der Justizverwaltungsorgane, die die Situation der Beschäftigung ausländischer Rechtsberater durch Anwaltskanzleien in den Bereich ihrer Inspektionstätigkeiten einbeziehen.

(Inhaltsquelle: Büro für Justiz der Stadt Beijing)

(Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Übersetzung aus dem Chinesischen. Die Übersetzung dient nur zur Bezugnahme. Bei inhaltlichen Abweichungen der übersetzten Version gegenüber der chinesischen Version gilt die chinesische Version.)