Ab dem 1. Januar 2021 führt Beijing E-Zertifikat für Krankenversorgung ein. Beim Aufsuchen von Ärzten im Krankenhaus brauchen die Krankenversicherten die physische Sozialversicherungskarte nicht mehr mitzunehmen. Mit dem Scannen der Code auf dem Handy ist die Abrechnung in Echtzeit abzuschließen.

Die physische Sozialversicherungskarte ist nach Aktivierung der E-Zertifikate weiterhin verwendbar.

Nachdem die E-Zertifikate für Krankenversorgung aktiviert werden, können die Grundversicherten in Beijing über E-Zertifikate auf dem Handy verschiedene Online-Service der Krankenversorgung in Anspruch nehmen, wenn sie Ärzte aufsuchen. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bedürfnisse älterer Menschen und anderer Gruppen nach medizinischer Behandlung ist die physische Sozialversicherungskarte weiterhin gültig und kann weiterhin verwendet werden.

Ab sofort verschiedene Wege zur Aktivierung der E-Zertifikate

Die Grundversicherten können E-Zertifikate für Krankenversorgung über mehrere von Beijing anerkannte Kanäle aktivieren, darunter die APP „Beijingtong“, die APP der Nationalen Plattform für Krankenversorgung, WeChat, Alipay und APP von Finanzinstituten.

Bei der Einstellung muss man nur das Schlüsselwort „E-Zertifikat für Krankenversorgung“ in die entsprechenden Apps verschiedener Kanäle eingeben, um den Aktivierungszugang zu finden. Wählen Sie nach der Eingabe den Versicherungsort auf der angezeigten Seite aus und klicken Sie auf „Jetzt aktivieren“. Nach der Identitäts-Authentifizierung wird das E-Zertifikat aktiviert. Das System erfordert ein Passwort. Nach der Festlegung des Passwortes wird ein QR-Code für das E-Zertifikat generiert.

Wenn der Krankanversicherte danach ins Krankenhaus geht, muss er nur noch auf das E-Zertifikat für Krankenversorgung klicken. Der entsprechende QR-Code wird auf dem Handy angezeigt. Die Gültigkeitsdauer beträgt ca. 1 Minute. Das Krankenhauspersonal kann den Code scannen, um die Identität des Patienten zu bestätigen und die Krankenversicherung abzurechnen.

Gegenwärtig haben mehr als 2.900 ausgewiesene medizinische Einrichtungen in Beijing ihre Informationssysteme aktualisiert. Ab dem 1. Januar 2021 können die Kosten über E-Zertifikate für Krankenversorgung in Echtzeit abgerechnet werden.

Keine Sozialversicherungskarte erforderlich für die manuelle Rückerstattung

Nach der Implementierung der Abrechnung über E-Zertifikate für Krankenversorgung im Jahr 2021 müssen Krankenversicherte, die die manuelle Erstattung von medizinischen Behandlungskosten beantragen, keine Sozialversicherungskarten oder E-Zertifikate mehr vorlegen. Während des Zeitraums für manuelle Erstattung können die Krankenversicherten beim Aufsuchen von Ärzten und für die Echtzeit-Abrechnung weiterhin die Sozialversicherungskarte und E-Zertifikate für Krankenversorgung verwenden.

Für E-Zertifikat für Krankenversorgung wurde die Authentifizierungstechnologie für echte Namen und Gesichtserkennung verwendet und ein Verschlüsselungsalgorithmus eingesetzt, um die elektronische Identifikation zu bilden, wodurch die Sicherheit von persönlichen Daten und Krankenversicherungsfonds gewährleistet werden kann.

Hinweis: In der Anfangsphase der E-Zertifikate für Krankenversorgung wird empfohlen, die physische Sozialversicherungskarte für Notfall mitzunehmen, um eine reibungslose medizinische Behandlung zu gewährleisten. 

(Quelle: Beijing Daily)