I. Registrierung der Löschung von Partnerschaftsunternehmen

1. Ein Original des Antrags auf Registrierung der Löschung von Partnerschaftsunternehmen (Detaillierte Ausfüllanforderungen finden Sie in den Anmerkungen zum Antrag; die Stadt Beijing führt das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem für die Registrierung von Marktteilnehmern ein, und erfolgt die Bearbeitung gemäß dem Verpflichtungssystem, wird das Verpflichtungsschreiben zusammen eingereicht.)

2. Ein Original der Entscheidung oder des Beschlusses des Partnerschaftsunternehmens über seine Auflösung, die/der in Übereinstimmung mit dem „Gesetz der Volksrepublik China über Partnerschaftsunternehmen“ getroffen wurde (Man kann auch das Urteilsdokument des Volksgerichts über die Auflösung vorlegen. Wurde eine Zweigniederlassung von einer Verwaltungsbehörde gemäß dem Gesetz geschlossen, oder wurde der Zweigniederlassung gemäß dem Gesetz der Gewerbeschein entzogen oder die Registrierung als Marktteilnehmer widerrufen, ist das Dokument mit der Anordnung zur Schließung bzw. für den Entzug des Gewerbescheins oder den Widerruf der Registrierung als Marktteilnehmer vorzulegen.)

3. Ein Original des Liquidationsberichts (von allen Partnern unterzeichnet) oder ein Urteil des Volksgerichts, ein Original der Bescheinigung des Volksgerichts über die Ernennung des Liquidators oder des Konkursverwalters (Vom Volksgericht bestimmten Liquidator und Konkursverwalter bei der Beantragung der Registrierung der Löschung vorzulegen.)

4. Eine Kopie der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Unternehmens (Wenn das steuerliche Unbedenklichkeitsverfahren nach der Online-Prüfung durch die Registrierungsbehörde bereits erledigt sind, müssen keine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung in Papierform eingereicht werden.)

5. Ein Original der Musterseite der Bekanntmachung in einer Zeitung (Diejenigen, bei denen die Bekanntmachung der Gläubiger nur über Zeitungen veröffentlicht wird, ist die Musterseite der gemäß dem Gesetz in einer Zeitung veröffentlichten Bekanntmachung vorzulegen. Innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Gründung sollte sich die Liquidationsgruppe beim Nationalen System zur Veröffentlichung von Unternehmenskreditinformationen anmelden, um ihre Informationen kostenlos öffentlich bekanntzumachen. Außerdem sollte sie die Bekanntmachung der Gläubiger  innerhalb von 60 Tagen nach ihrer Gründung über das Nationale System zur Veröffentlichung von Unternehmenskreditinformationen veröffentlicht werden (die Bekanntmachung kann auch in Zeitungen veröffentlicht werden), wobei der Zeitraum der Bekanntmachung 45 natürliche Tage beträgt.)

6. Eine Kopie des Genehmigungsdokuments (Lizenzdokuments) (Wenn die Gesetze, die Verwaltungsvorschriften oder die Bestimmungen des Staatsrats vorschreiben, dass die Löschung des Partnerschaftsunternehmens genehmigt werden muss, ist eine Kopie des entsprechenden Genehmigungsdokuments vorzulegen.)

7. Ein Original der Urschrift und ein Original der Abschrift des Gewerbescheins (Diejenigen, die die Papierversion des Gewerbescheins erhalten haben, müssen die Urschrift und die Abschrift des Gewerbescheins zurückgeben.)

II. Vereinfachte Registrierung der Löschung von Partnerschaftsuntnernehmen

1. Ein Original des Antrags auf Registrierung der Löschung des Unternehmens (Detaillierte Ausfüllanforderungen finden Sie in den Anmerkungen zum Antrag; die Stadt Beijing führt das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem für die Registrierung von Marktteilnehmern ein, und erfolgt die Bearbeitung gemäß dem Verpflichtungssystem, wird das Verpflichtungsschreiben zusammen eingereicht.)

2. Ein Original der Urschrift und ein Original der Abschrift des Gewerbescheins (Diejenigen, die die Papierversion des Gewerbescheins erhalten haben, müssen die Urschrift und die Abschrift des Gewerbescheins zurückgeben.)

3. Ein Original des Verpflichtungsschreibens aller Investoren für die vereinfachte Löschung (Bei Unternehmen, die durch Zwangsliquidation beendet werden, ist das Urteil des Volksgerichts über die Beendigung des Zwangsliquidationsverfahrens einzureichen. Wenn ein Unternehmen seine Auflösung beschließt und die Voraussetzungen für eine vereinfachte Löschung erfüllt, kann es seine Absicht, die Registrierung der vereinfachten Löschung zu beantragen, sowie die Verpflichtungsinformationen aller Investoren (ausgenommen sind Unternehmen, die durch Zwangsliquidation oder Konkursverfahren beendet wurden) über das Modul „Löschung von Marktteilnehmern (主体注销)“ im Bereich „Unternehmen als juristische Person (企业法人)“ auf der E-Fenster-Plattform für Unternehmensdienstleistungen der Stadt Beijing (https://ect. scjgj.beijing.gov.cn/index) öffentlich bekannt geben. Die Bekanntmachung wird der Öffentlichkeit über das Nationale System zur Veröffentlichung von Unternehmenskreditinformationen für einen Zeitraum von 20 Tagen veröffentlicht. Unternehmen, die die Bekanntmachung nicht über das Nationale System zur Veröffentlichung von Unternehmenskreditinformationen veröffentlichen können, können ein Originalmuster der Zeitung vorlegen, in der die Bekanntmachung 20 Tage lang veröffentlicht wurde.)

III. Ein Original des Mitteilungs- und Verpflichtungsschreibens für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing (falls die Angelegenheit über das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem bearbeitet wird, ist es auch erforderlich, die Unterlagen „Verpflichtungsschreiben des Investors (des gesetzlichen Vertreters) im Rahmen des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems zur Registrierung von Marktteilnehmern in der Stadt Beijing“ sowie „Verpflichtungsschreiben des Einreichers im Rahmen des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems zur Registrierung von Marktteilnehmern in der Stadt Beijing“ einzureichen)

1. Öffnungszeiten

Werktags 9:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr

Verlängerte Arbeitszeiten: Samstag 9:00-13:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen, Terminvereinbarung erforderlich)

2. Abwicklungsform und Standorte

Bearbeitung vor Ort: Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing: Umfassende Serviceschalter, Xisanhuannan-Straße 1 (an der südwestlichen Ecke von Liuliqiao), Bezirk Fengtai, Beijing (北京市丰台区西三环南路1号(六里桥西南角)); Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Substadtzentrums von Beijing: Zone 2, Xinhuadong-Straße 48 (an der südöstlichen Ecke), Bezirk Tongzhou, Beijing (Umfassende Serviceschalter) (北京市通州区新华东街48号二区(东南角)(综合窗口))

Online-Abwicklung: auf der Webseite banshi.bejing.gov.cn    

3. Bearbeitungsverfahren

(1) Antragsannahme: Bearbeitung 0 Arbeitstage

(2) Überprüfung und Entscheidung: sofortige Bearbeitung

(3) Erteilung und Zustellung von Zertifikaten: Zustellung 0 Arbeitstag

4. Gebühren

Gebührenfrei

5. Zuständige Behörde

Das Büro für Marktüberwachung und -verwaltung der Stadt Beijing

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1. Der Antrag auf Registrierung und sonstige eingereichte Unterlagen sollen auf weißem A4-Papier ausgedruckt sein, mit einem schwarzen oder blauen Tintenstift bzw. Unterschriftsstift ordentlich ausgefüllt und unterzeichnet werden.

2. Bei Unterlagen, die am Schalter vor Ort eingereicht werden, sollte das Original eingereicht werden, wenn kein Hinweis auf die Einreichung in Kopie angegeben ist (fehlt der Hinweis auf die Einreichung in Kopie, so ist das Original einzureichen); bei der Einreichung der Kopie soll der Vermerk „Übereinstimmend mit dem Original“ beigefügt werden und die Kopie muss vom Antragsteller oder dem durch den Antragsteller benannten Vertreter oder gemeinsam betrauten Bevollmächtigten unterzeichnet werden.

3. Erfolgt der Antrag auf Registrierung während des gesamten Prozesses elektronisch, können rechtliche Qualifikationsnachweise, Identitätsnachweise, Zulassungsbescheinigungen, Satzungen, Beschlüsse und andere Dokumente in gescannten Originalen (Fotokopien) über das vollständig elektronische Registrierungssystem eingereicht werden, oder man kann gemäß den Formatstandards für Antragsdokumente, die vom Registrierungssystem festgelegt wurden, relevante Unterlagen erstellen und diese verwenden.

4. Werden bei den einzureichenden Unterlagen Unterschriften benötigt, soll auf die Anmerkungen für den Antragsteller im Antragsformular Bezug genommen werden; ist die zu unterschreibende Person nicht explizit genannt, wird bei einer natürlichen Person vom Antragsteller selbst, bei einer juristischen Person und anderen Organisationen vom gesetzlichen Vertreter bzw. der verantwortlichen oder unterschriftsberechtigten Person unterschrieben und mit dem offiziellen Stempel versehen. Wenn eine persönliche Unterschrift nicht möglich ist, ist die Vorlage einer vom Vollmachtgeber unterzeichneten Unterschriftsvollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss im Original vorliegen und vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben werden, und die bevollmächtigte Person muss mit der Registrierungsbehörde bei der Durchführung der Echtnamen-Authentifizierung zusammenarbeiten.

5. Sind die eingereichten Unterlagen oder beglaubigten bzw. legalisierten Dokumenten in Fremdsprachen verfasst, sollte der Inhalt genau ins Chinesische übersetzt werden, und die chinesische Übersetzung sowie das fremdsprachige Originaldokument sind gleichzeitig einzureichen, wobei der Vermerk „Genaue Übersetzung“ hinzuzufügen ist. Die Übersetzungsstelle sollte ihren offiziellen Stempel (Sonderstempel für Übersetzungen) auf dem übersetzten Dokument anbringen oder eine Kopie der Nachweisdokumente über die rechtlichen Qualifikation, wie z. B. eine Kopie des Gewerbescheins, beifügen und den Übersetzer sowie seine Kontaktdaten angeben. Natürliche Personen sollten auf dem übersetzten Dokument unterschreiben, ihre Kontaktdaten angeben und eine Kopie der entsprechenden Übersetzungsqualifikation oder eine Kopie des Identitätsnachweises des Übersetzers beifügen.

6. Bei der Bearbeitung von Registrierungs- und Akteneintragungsangelegenheiten sollte der Antragsteller mit der Registrierungsbehörde zusammenarbeiten, um die Echtnamen-Authentifizierung der betreffenden Person mit Hilfe des Echtnamen-Authentifizierungssystems unter Verwendung von Gesichtserkennung und anderen Mitteln durchzuführen. Ist die betreffende Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage, ihre Identitätsinformationen über das Echtnamen-Authentifizierungssystem zu überprüfen, kann sie ein gemäß dem Gesetz notariell beglaubigtes Dokument zum Nachweis ihrer Identität vorlegen oder sich mit ihrem Identitätsdokument vor Ort begeben, um die Bearbeitung vorzunehmen.