I. Registrierung der Änderung von Partnerschaftsunternehmen

1. Als grundlegende Unterlagen muss Folgendes eingereicht werden:

(1) Ein Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) des Partnerschaftsunternehmens (Detaillierte Ausfüllanforderungen finden Sie in den Anmerkungen zum Antrag; die Stadt Beijing hat das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung von Marktteilnehmern eingeführt, und erfolgt die Bearbeitung gemäß dem Verpflichtungssystem, wird das Verpflichtungsschreiben mit eingereicht.)

(2) Ein Original des Änderungsbeschlusses (Nur einzureichen, wenn die Registrierungsangelegenheiten hinsichtlich der Änderung im Zusammenhang mit der Änderung der Partnerschaftsvereinbarung stehen, unterzeichnet von allen Partnern oder den in der Partnerschaftsvereinbarung festgelegten Personen. Dieses Dokument muss nicht vorgelegt werden, wenn die Hauptgeschäftsräume, der Geschäftsumfang oder der Name bzw. die Bezeichnung eines Partners geändert werden. Wenn die Partnerschaftsvereinbarung etwas anderes vorsieht, so gelten die entsprechenden Bestimmungen in der Partnerschaftsvereinbarung. )

(3) Ein Original der geänderten oder ergänzten Partnerschaftsvereinbarung (Nur einzureichen, wenn die Registrierungsangelegenheiten hinsichtlich der Änderung im Zusammenhang mit der Änderung der Partnerschaftsvereinbarung stehen, unterzeichnet von allen Partnern oder den in der Partnerschaftsvereinbarung festgelegten Personen. Dieses Dokument muss nicht vorgelegt werden, wenn die Hauptgeschäftsräume, der Geschäftsumfang oder der Name bzw. die Bezeichnung eines Partners geändert werden. Wenn die Partnerschaftsvereinbarung etwas anderes vorsieht, so gelten die entsprechenden Bestimmungen in der Partnerschaftsvereinbarung. )

(4) Ein Original der Genehmigungsdokumente (Lizenzdokumente) (Wenn die Gesetze, die Verwaltungsvorschriften oder die Bestimmungen des Staatsrats vorschreiben, dass die Änderungsangelegenheiten genehmigt werden müssen, so ist auch eine Kopie der entsprechenden Genehmigungsdokumente vorzulegen.)

(5) Ein Original der Urschrift und ein Original der Abschrift des Gewerbescheins (Diejenigen, die die Papierversion des Gewerbescheins erhalten haben, müssen die Urschrift und die Abschrift des Gewerbescheins zurückgeben.)

2. Bei der Änderung der Hauptgeschäftsräume wird zusätzlich Folgendes benötigt: Eine Kopie des Dokuments über die legale Nutzung des Wohnsitzes (der Geschäftsräume) nach der Änderung (Eine Kopie der Immobilieneigentumsurkunde, die vom Eigentümer unterzeichnet oder abgestempelt wurde, ist vorzulegen. Handelt es sich bei dem Eigentümer um eine natürliche Person, muss er eigenhändig unterzeichnen; handelt es sich bei dem Eigentümer um ein Unternehmen oder eine Organisation, muss dessen/deren offizieller Stempel angebracht werden. Für andere Fälle siehe „Allgemeiner Leitfaden für die Registrierung von Marktteilnehmern“.)

3. Bei der Änderung des Geschäftsumfangs wird zusätzlich ein Original der Genehmigungsdokumente (Lizenzdokumente) benötigt (Wenn der vom Unternehmen beantragte Geschäftsumfang Bereiche enthält, die gemäß den Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Beschlüssen des Staatsrats vor der Registrierung zur Genehmigung gemeldet werden müssen, sollte eine Kopie der entsprechenden Genehmigungsdokumente oder Lizenzdokumente vorgelegt werden.)

4. Bei der Änderung des Wohnsitzes eines Partners ist zusätzlich Folgendes einzureichen: Eine Kopie des Dokuments über den Wohnsitz (Ein Bescheinigungsdokument über die Änderung des Wohnsitzes des Partners ist vorzulegen. Ist der Wohnsitz im rechtlichen Qualifikationsdokument oder im Identitätsnachweis der natürlichen Personen des Partners angegeben, muss nur eine Kopie des rechtlichen Qualifikationsdokuments oder des Identitätsnachweises der natürlichen Person eingereicht werden. Ist der Wohnsitz des Partners nicht im rechtlichen Qualifikationsdokument oder im Identitätsnachweis für natürliche Personen des Partners angegeben, muss er die Eigentumsurkunde des tatsächlichen Wohnsitzes, den Mietvertrag und andere Dokumente zum Nachweis seines tatsächlichen Wohnsitzes vorlegen. Dabei müssen die von ausländischen (regionalen) Partnern vorgelegten Unterlagen zum Nachweis des Wohnsitzes nicht notariell beglaubigt oder legalisiert werden.)

5. Bei der Änderung des geschäftsführenden Partners ist zusätzlich Folgendes einzureichen:

(1) Ein Original der Partnerschaftsvereinbarung oder ein Original des Änderungsbeschlusses aller Partner

(2) Eine Kopie des rechtlichen Qualifikationsdokuments oder eine Kopie des Ausweisdokuments

6. Bei der Änderung der Bezeichnung oder des Namens des Partners oder des geschäftsführenden Partners bzw. bei der Änderung des Namens des Bevollmächtigten ist zusätzlich Folgendes einzureichen:

(1) Eine Kopie des entsprechenden Bescheinigungsdokuments über die Änderung der Bezeichnung oder des Namens

(2) Ein Original des neuen rechtlichen Qualifikationsdokuments nach der Änderung oder eine Kopie des neuen Personalausweisdokuments der natürlichen Person (Wenn nach der Namensänderung der natürlichen Person ihre Personalausweisnummer dieselbe bleibt wie vor der Namensänderung, muss keine Bescheinigung von der Abteilung für öffentliche Sicherheit vorgelegt werden, sondern nur eine Kopie des neuen Ausweisdokuments. Wenn nach der Bezeichnungsänderung des rechtlichen Qualifikationsdokuments der einheitliche Sozialkreditcode derselbe bleibt wie vor der Bezeichnungsänderung, muss nur eine Kopie des neuen rechtlichen Qualifikationsdokuments eingereicht werden.)

7. Bei der Änderung des von einer juristischen Person oder einer anderen Organisation zur Ausführung von Partnerschaftsangelegenheiten ernannten Vertreters ist zusätzlich Folgendes einzureichen: Eine Kopie des Personalausweisdokuments der natürlichen Person des Nachfolgevertreters und eine Kopie des Originals der Ernennungsurkunde des Nachfolgers

8. Beim Austritt eines Partners aus der Partnerschaft ist zusätzlich Folgendes einzureichen:

(1) Ein Original des Änderungsbeschlusses (In dem vorgelegten Änderungsbeschluss sind die Gründe für den Austritt darzulegen und die „Liste aller Partner und Kapitaleinlagen“ auszufüllen. Wenn die Partnerschaftsvereinbarung etwas anderes für die Nachfolge von Partnerschaftsanteilen vorsieht, so gelten die entsprechenden Bestimmungen in der Partnerschaftsvereinbarung. )

(2) Ein Original der Liste aller Partner und Kapitaleinlagen im „Antrag auf Registrierung (Akteneintragung) des Partnerschaftsunternehmens“

9. Beim Eintritt eines neuen Partners in die Partnerschaft ist zusätzlich Folgendes einzureichen:

(1) Ein Original des rechtlichen Qualifikationsdokuments des neuen Partners oder eine Kopie des Personalausweisdokuments der natürlichen Person des neuen Partners

(2) Eine Kopie des Dokuments über den Sitz

(3) Ein Original der Vereinbarung über den Eintritt in die Partnerschaft

(4) Ein Original der Liste aller Partner und Kapitaleinlagen

(5) Ausländisch finanzierte Partnerschaftsunternehmen müssen zusätzlich ein Original der Vollmacht für die Zustellung von Rechtsdokumenten für ausländisch investierte Unternehmen einreichen.

10. Bei der Änderung der Art eines Partnerschaftsunternehmens wird zusätzlich Folgendes benötigt:

(1) Ein Original über die gleichzeitige Bearbeitung der Änderung des Unternehmensnamens (Bei Änderungen in anderen Registrierungsangelegenheiten sind gleichzeitig Anträge auf eine Registrierung der Änderungen zu stellen und die Unterlagen sind gemäß den entsprechenden Anforderungen einzureichen.)

(2) Ein Original des beruflichen Qualifikationsdokuments des Partners, das nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorzulegen ist (Wenn Gesetze und Verwaltungsvorschriften vorschreiben, dass bei der Änderung eines Allgemeinen Partnerschaftsunternehmens in ein Besonderes allgemeines Partnerschaftsunternehmen ein beruflicher Qualifikationsnachweis des Partners vorgelegt werden muss, so ist der entsprechende Nachweis vorzulegen.)

11. Bei der Änderung der Höhe der Kapitaleinlage bzw. bei Erhöhung oder Verringerung der Kapitaleinlage eines Partners in ein Partnerschaftsunternehmen ist zusätzlich Folgendes einzureichen:

(1) Ein Original der geänderten oder ergänzten Partnerschaftsvereinbarung (Unterzeichnet und bestätigt von allen Partnern oder den in der Partnerschaftsvereinbarung festgelegten Personen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Wenn ein Partner aus der Partnerschaft austritt, ist in dem vorzulegenden Änderungsbeschluss die Gründe für den Austritt darzulegen und die „Liste aller Partner und Kapitaleinlagen“ auszufüllen. Wenn die Partnerschaftsvereinbarung etwas anderes für die Nachfolge von Partnerschaftsanteilen vorsieht, so gelten die entsprechenden Bestimmungen in der Partnerschaftsvereinbarung. Wenn ein neuer Partner in die Partnerschaft eintritt, müssen zusätzlich das rechtliche Qualifikationsdokument oder der Identitätsnachweis der natürlichen Person des neuen Partners, der Nachweis über den Wohnsitz, die Vereinbarung über den Eintritt in die Partnerschaft und die „Liste aller Partner und Kapitaleinlagen“ vorgelegt werden. Dabei müssen ausländisch finanzierte Partnerschaftsunternehmen zusätzlich ein Original der Vollmacht für die Zustellung von Rechtsdokumenten für ausländisch investierte Unternehmen einreichen.)

II. Ein Original des Mitteilungs- und Verpflichtungsschreibens für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing (Erfolgt die Bearbeitung der Angelegenheit gemäß dem Mitteilungs- und Verpflichtungssystem, so ist es auch erforderlich, die Unterlagen „Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung von Marktteilnehmern der Stadt Beijing – Verpflichtungsschreiben des Investors (des gesetzlichen Vertreters)“ sowie „Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung von Marktteilnehmern der Stadt Beijing – Verpflichtungsschreiben des Einreichers“ einzureichen.)

1. Öffnungszeiten

Werktags 9:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr

Verlängerte Arbeitszeiten: Samstag 9:00-13:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen, Terminvereinbarung erforderlich)

2. Abwicklungsform und Standorte

Bearbeitung vor Ort: Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing: Umfassende Serviceschalter, Xisanhuannan-Straße 1 (an der südwestlichen Ecke von Liuliqiao), Bezirk Fengtai, Beijing; Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Substadtzentrums von Beijing: Umfassende Serviceschalter, Zone 2, Xinhuadong-Straße 48 (an der südöstlichen Ecke), Bezirk Tongzhou, Beijing

Online-Abwicklung: auf der Webseite banshi.bejing.gov.cn    

3. Bearbeitungsverfahren

(1) Antragsannahme: Bearbeitung 0 Arbeitstage

(2) Prüfung und Entscheidung: sofortige Bearbeitung

(3) Erteilung und Zustellung von Zertifikaten: Zustellung 0 Arbeitstag

4. Gebühren

Gebührenfrei

5. Zuständige Behörde

Das Büro für Marktüberwachung und -verwaltung der Stadt Beijing

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1. Für den Antrag auf Registrierung und sonstige eingereichte Unterlagen soll weißes A4-Papier verwendet werden, die Unterlagen sind mit einem schwarzen oder blauen Tintenstift bzw. Unterschriftsstift ordentlich auszufüllen und zu unterzeichnen. 2. Bei Unterlagen, die am Schalter vor Ort eingereicht werden, sollte das Original eingereicht werden, wenn kein Hinweis für die Einreichung in Kopie angegeben ist (fehlt der Hinweis auf die Einreichung in Kopie, so ist das Original einzureichen); bei der Einreichung der Kopie soll der Vermerk „Übereinstimmend mit dem Original“ beigefügt werden und die Kopie muss vom Antragsteller oder dem durch den Antragsteller benannten Vertreter oder gemeinsam betrauten Bevollmächtigten unterzeichnet werden. 3. Erfolgt der Antrag auf Registrierung während des gesamten Prozesses elektronisch, können rechtliche Qualifikationsnachweise, Identitätsnachweise, Zulassungsbescheinigungen, Satzungen, Beschlüsse und andere Dokumente als Original-Abbilder (Original-Fotokopien) über das vollständig elektronische Registrierungssystem eingereicht werden, oder man kann gemäß den Formatstandards für Antragsdokumente, die vom Registrierungssystem festgelegt wurden, relevante Unterlagen erstellen und diese verwenden. 4. Werden bei den einzureichenden Unterlagen Unterschriften benötigt, soll auf die Anmerkungen für den Antragsteller im Antragsformular Bezug genommen werden; ist die zu unterschreibende Person nicht explizit genannt, wird bei einer natürlichen Person vom Antragsteller selbst, bei einer juristischen Person und anderen Organisationen vom gesetzlichen Vertreter bzw. der verantwortlichen oder unterschriftsberechtigten Person unterschrieben und mit dem offiziellen Stempel versehen. Wenn eine persönliche Unterschrift nicht möglich ist, ist die Vorlage einer vom Vollmachtgeber unterzeichneten Unterschriftsvollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss im Original vorliegen und vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben werden, und die bevollmächtigte Person muss mit der Registrierungsbehörde bei der Durchführung der Echtnamen-Authentifizierung zusammenarbeiten. 5. Bei fremdsprachigen Unterlagen oder notariell beglaubigten bzw. legalisierten Dokumenten sollte der Inhalt genau ins Chinesische übersetzt werden, und die chinesische Übersetzung sowie das fremdsprachige Originaldokument sind gleichzeitig einzureichen, wobei der Vermerk „Genaue Übersetzung“ hinzuzufügen ist. Die Übersetzungsstelle sollte ihren offiziellen Stempel (Sonderstempel für Übersetzungen) auf das übersetzte Dokument anbringen oder eine Kopie der Nachweisdokumente über die rechtlichen Qualifikation, wie z. B. eine Kopie des Gewerbescheins, beifügen und den Übersetzer sowie seine Kontaktdaten angeben. Natürliche Personen sollten auf dem übersetzten Dokument unterschreiben, ihre Kontaktdaten angeben und eine Kopie der entsprechenden Übersetzungsqualifikation oder eine Kopie des Personalausweises des Übersetzers beifügen. 6. Bei der Bearbeitung von Registrierungs- und Akteneintragungsangelegenheiten sollte der Antragsteller mit der Registrierungsbehörde zusammenarbeiten, um die Echtnamen-Authentifizierung der betreffenden Person mithilfe des Echtnamen-Authentifizierungssystems unter Verwendung von Gesichtserkennung und anderen Mitteln durchzuführen. Ist die betreffende Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage, ihre Identitätsinformationen über das Echtnamen-Authentifizierungssystem zu überprüfen, kann sie ein gemäß dem Gesetz notariell beglaubigtes Dokument zum Nachweis ihrer Identität vorlegen oder sich mit ihrem Ausweisdokument vor Ort begeben, um die Bearbeitung vorzunehmen.