I. Einzureichende Unterlagen für die Registrierung (Akteneintragung) der Änderung von Zweigniederlassungen

(I) Als grundlegende Unterlagen muss Folgendes eingereicht werden:

1. Ein Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) der Zweigniederlassung (Detaillierte Ausfüllanforderungen finden Sie in den Anmerkungen zum Antrag; die Stadt Beijing führt das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung von Marktteilnehmern ein, und erfolgt die Bearbeitung gemäß dem Verpflichtungssystem, wird das Verpflichtungsschreiben mit eingereicht.)

2. Eine Kopie der Genehmigungsdokumente (Lizenzdokumente) (Wenn die Gesetze, die Verwaltungsvorschriften vorschreiben, dass die Registrierungsangelegenheiten hinsichtlich der Änderung der Zweigniederlassung genehmigt werden müssen, ist eine Kopie der entsprechenden Genehmigungs- oder Lizenzdokumente vorzulegen.)

3. Ein Original der Urschrift und ein Original der Abschrift des Gewerbescheins (Diejenigen, die die Papierversion des Gewerbescheins erhalten haben, müssen die Urschrift und sämtliche Abschriften des Gewerbescheins zurückgeben.)

(II) Bei Namensänderung wird zusätzlich Folgendes benötigt: Eine Kopie des Gewerbescheins des Unternehmens, zu dem die Zweigniederlassung nach der Namensänderung gehört; detaillierte Anforderungen entnehmen Sie bitte dem „Allgemeiner Leitfaden für die Registrierung von Marktteilnehmern“ (Wird die Änderung des Namens der Zweigniederlassung aufgrund der Namensänderung des Unternehmes beantragt, ist eine Kopie des Gewerbescheins von dem Unternehmen nach dessen Namenänderung, die vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet oder mit dem offiziellen Stempel des Unternehmens versehen ist, vorzulegen.)

(III) Bei Änderung der Geschäftsräume wird zusätzlich Folgendes benötigt: Eine Kopie des Dokuments über die legale Nutzung des Sitzes (der Geschäftsräume) nach der Änderung (Eine Kopie der Immobilieneigentumsurkunde, die vom Eigentümer unterzeichnet oder abgestempelt wurde, ist vorzulegen. Handelt es sich bei dem Eigentümer um eine natürliche Person, muss er eigenhändig unterzeichnen; handelt es sich bei dem Eigentümer um ein Unternehmen oder eine Organisation, muss dessen/deren offizieller Stempel angebracht werden)

(IV) Bei Änderung der verantwortlichen Person wird zusätzlich Folgendes benötigt:

1. Ein Original des Abberufungsdokuments der ursprünglichen verantwortlichen Person

2. Ein Original des Berufungsdokuments der neu ernannten verantwortlichen Person

3. Eine Kopie des Personalausweises für Einwohner der Volksrepublik China der neu ernannten verantwortlichen Person (Wird der Antrag in Papierform gestellt, ist die Kopie des Personalausweises in den Antrag einzufügen, und der gesetzliche Vertreter des Unternehmens, zu dem die Zweigniederlassung gehört, muss den Antrag unterzeichnen, um die Informationen zur Ernennung der verantwortlichen Person der Zweigniederlassung zu bestätigen)

4. Bei Namensänderung der verantwortlichen Person ist eine Kopie des Dokuments, das die Änderung bescheinigt, vorzulegen (Gleichzeitig ist eine von der Abteilung für öffentliche Sicherheit ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Wenn nach der Namensänderung einer natürlichen Person ihre Personalausweisnummer dieselbe bleibt wie vor der Namensänderung, muss keine Bescheinigung von der Abteilung für öffentliche Sicherheit vorgelegt werden, sondern nur eine Kopie des neuen Personalausweisdokuments.)

(V) Bei Änderung des Geschäftsumfangs wird zusätzlich Folgendes benötigt: Eine Kopie der Genehmigungsdokumente (Lizenzdokumente) (Umfasst der Geschäftsumfang nach der Änderung Bereiche, die gemäß den Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Beschlüssen des Staatsrats vor der Registrierung zur Genehmigung gemeldet werden müssen, ist eine Kopie der entsprechenden Genehmigungsdokumente oder Lizenzdokumente vorzulegen.)

(VI) Bei Änderung der Art des Unternehmens wird zusätzlich Folgendes benötigt: Ein Original der Abschrift und eine Kopie der Urschrift des Gewerbescheins des Unternehmens nach der Änderung

(VII) Antrag auf Registrierung der Änderung einer Zweigniederlassung aufgrund von Zusammenlegung (Teilung) des Unternehmens, dem die Zweigniederlassung untergeordnet ist; wobei die Zweigniederlassung dem neu gegründeten oder fortbestehenden Unternehmen gehört:

1. Im Falle einer Zusammenlegung ist eine Kopie der Vereinbarung über die Zusammenlegung einzureichen (Im Falle einer Teilung ist eine Kopie des Beschlusses oder der Entscheidung über die Teilung einzureichen)

2. Eine Kopie des Bescheinigungsdokuments für die Zusammenlegung oder Teilung (Löschungsbescheinigung mit der Situation der Zusammenlegung (Teilung), die zur Auflösung des Unternehmens führte; bei neu gegründeten oder fortbestehenden Unternehmen sollte eine Gründungs- oder Änderungsbescheinigung vorgelegt werden)

3. Eine Kopie des Gewerbescheins des aufgrund der Zusammenlegung (Teilung) neu gegründeten Unternehmens oder des fortbestehenden Unternehmens

(VIII) Bei Änderung der Kontaktperson für die Registrierung: Ein Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) des Unternehmens (Ausfüllen des „Informationsformular zur Kontaktperson“ und Einreichung einer Kopie des Identitätsnachweises der Kontaktperson, die einfach in den Antrag eingefügt werden kann)

(IX) Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing (falls die Angelegenheit durch das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem bearbeitet wird, ist es auch erforderlich, die Unterlagen „Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung der Marktteilnehmer der Stadt Beijing – Verpflichtungsschreiben des Investors (des gesetzlichen Vertreters)“ sowie „Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung der Marktteilnehmer der Stadt Beijing – Verpflichtungsschreiben des Einreichers“ einzureichen)

II. Einzureichende Unterlagen für die Akteneintragung der Geschäftsschließung

(I) Ein Original des Antragsformulars für die Akteneintragung der Geschäftsschließung des Marktteilnehmers (Detaillierte Ausfüllanforderungen finden Sie in den Anmerkungen zum Antrag; die Stadt Beijing führt das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung von Marktteilnehmern ein, und erfolgt die Bearbeitung gemäß dem Verpflichtungssystem, wird das Verpflichtungsschreiben mit eingereicht.)

(II) Ein Original des Verpflichtungsschreibens für die Akteneintragung der Geschäftsschließung (Bei der Zweigniederlassung muss der gesetzliche Vertreter des Unternehmens, zu dem die Zweigniederlassung gehört, unterzeichnen und den offiziellen Stempel des Unternehmens, zu dem die Zweigniederlassung gehört, anbringen.)

1. Öffnungszeiten

Werktags 9:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr

Verlängerte Arbeitszeiten: Samstag 9:00-13:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen, Terminvereinbarung erforderlich)

2. Abwicklungsform und Standorte

Bearbeitung vor Ort: Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing: Umfassende Serviceschalter, Xisanhuannan-Straße 1 (an der südwestlichen Ecke von Liuliqiao), Bezirk Fengtai, Beijing; Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Substadtzentrums von Beijing: Umfassende Serviceschalter, Zone 2, Xinhuadong-Straße 48 (an der südöstlichen Ecke), Bezirk Tongzhou, Beijing

Online-Abwicklung: auf der Webseite banshi.bejing.gov.cn    

3. Bearbeitungsverfahren

(1) Antragsannahme: Bearbeitung 0 Arbeitstage

(2) Prüfung und Entscheidung: sofortige Bearbeitung

(3) Erteilung und Zustellung von Zertifikaten: Zustellung 0 Arbeitstag

4. Gebühren

Gebührenfrei

5. Zuständige Behörde

Das Büro für Marktüberwachung und -verwaltung der Stadt Beijing

3.png

1. Für den Antrag auf Registrierung und sonstige eingereichte Unterlagen soll weißes A4-Papier verwendet werden, die Unterlagen sind mit einem schwarzen oder blauen Tintenstift bzw. Unterschriftsstift ordentlich auszufüllen und zu unterzeichnen. 2. Bei Unterlagen, die am Schalter vor Ort einzureichen sind, sollte das Original eingereicht werden, wenn kein Hinweis für die Einreichung in Kopie angegeben ist (fehlt der Hinweis auf die Einreichung in Kopie, so ist das Original einzureichen); bei der Einreichung der Kopie soll der Vermerk „Übereinstimmend mit dem Original“ beigefügt werden und die Kopie muss vom Antragsteller oder dem durch den Antragsteller benannten Vertreter oder gemeinsam betrauten Bevollmächtigten unterzeichnet werden. 3. Erfolgt der Antrag auf Registrierung während des gesamten Prozesses elektronisch, können rechtliche Qualifikationsnachweise, Identitätsnachweise, Zulassungsbescheinigungen, Satzungen, Beschlüsse und andere Dokumente als Original-Abbilder (Original-Fotokopien) über das vollständig elektronische Registrierungssystem eingereicht werden, oder man kann gemäß den Formatstandards für Antragsdokumente, die vom Registrierungssystem festgelegt wurden, relevante Unterlagen erstellen und diese verwenden. 4. Werden bei den einzureichenden Unterlagen Unterschriften benötigt, soll auf die Anmerkungen für den Antragsteller im Antragsformular Bezug genommen werden; ist die zu unterschreibende Person nicht explizit genannt, wird bei einer natürlichen Person vom Antragsteller selbst, bei einer juristischen Person und anderen Organisationen vom gesetzlichen Vertreter bzw. der verantwortlichen oder unterschriftsberechtigten Person unterschrieben und mit dem offiziellen Stempel versehen. Wenn eine persönliche Unterschrift nicht möglich ist, ist die Vorlage einer vom Vollmachtgeber unterzeichneten Unterschriftsvollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss im Original vorliegen und vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben werden, und die bevollmächtigte Person muss mit der Registrierungsbehörde bei der Durchführung der Echtnamen-Authentifizierung zusammenarbeiten. 5. Bei fremdsprachigen Unterlagen oder notariell beglaubigten bzw. legalisierten Dokumenten sollte der Inhalt genau ins Chinesische übersetzt werden, und die chinesische Übersetzung sowie das fremdsprachige Originaldokument sind gleichzeitig einzureichen, wobei der Vermerk „Genaue Übersetzung“ hinzuzufügen ist. Die Übersetzungsstelle sollte ihren offiziellen Stempel (Sonderstempel für Übersetzungen) auf das übersetzte Dokument anbringen oder eine Kopie der Nachweisdokumente über die rechtlichen Qualifikation, wie z. B. eine Kopie des Gewerbescheins, beifügen und den Übersetzer sowie seine Kontaktdaten angeben. Natürliche Personen sollten auf dem übersetzten Dokument unterschreiben, ihre Kontaktdaten angeben und eine Kopie der entsprechenden Übersetzungsqualifikation oder des Personalausweises des Übersetzers beifügen. 6. Bei der Bearbeitung von Registrierungs- und Akteneintragungsangelegenheiten sollte der Antragsteller mit der Registrierungsbehörde zusammenarbeiten, um die Echtnamen-Authentifizierung der betreffenden Person mit Hilfe des Echtnamen-Authentifizierungssystems unter Verwendung von Gesichtserkennung und anderen Mitteln durchzuführen. Ist die betreffende Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage, ihre Identitätsinformationen über das Echtnamen-Authentifizierungssystem zu überprüfen, kann sie ein gemäß dem Gesetz notariell beglaubigtes Dokument zum Nachweis ihrer Identität vorlegen oder sich mit ihrem Personalausweisdokument vor Ort begeben, um die Bearbeitung vorzunehmen.