Einzureichende Unterlagen für den Antrag auf Registrierung von Änderungen des Unternehmens aufgrund von Zusammenlegung (Teilung) der Gesellschafter des Unternehmens (Wenn sich die Gesellschafter des Unternehmens aufgrund ihrer eigenen Zusammenlegung (Teilung) ändern, sollte das Unternehmen bei der Beantragung der Registrierung von Änderungen der betreffenden Gesellschafter folgende Unterlagen einreichen)

I. Ein Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) des Unternehmens

II. Eine Kopie der Vereinbarung über die Zusammenlegung (Bei einer Zusammenlegung ist eine Kopie der Vereinbarung über die Zusammenlegung vorzulegen; bei einer Teilung ist eine Kopie des Beschlusses oder der Entscheidung über die Teilung vorzulegen.)

III. Ein Original des Aufhebungsdokuments (Werden Gesellschafter des Unternehmens aufgrund der Zusammenlegung aufgelöst, sollte eine Aufhebungsbescheinigung mit der Situation der Zusammenlegung (Teilung) vorgelegt werden; für diejenigen, die aufgrund der Zusammenlegung (Teilung) neue Gesellschafter geworden sind, ist eine Bescheinigung für diese neuen Gesellschafter vorzulegen. Für diejenigen, die nach der Zusammenlegung (Teilung) weiter fortbestehend sind, sollte eine Änderungsbescheinigung vorgelegt werden.

IV. Ein Original der Satzung des Unternehmens (vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet und mit dem offiziellen Stempel versehen) oder ein Original der Satzungsänderungen des Unternehmens (vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet und mit dem offiziellen Stempel versehen)

V. Eine Kopie der rechtlichen Qualifikationsnachweise der neuen oder fortbestehenden Gesellschafter des Unternehmens nach der Zusammenlegung (Teilung)

VI. Eine Kopie der Genehmigungsdokumente (Lizenzdokumente) (Nur bei denjenigen vorzulegen, bei denen die Gesetze, die Verwaltungsvorschriften oder die Beschlüsse des Staatsrats vorschreiben, dass eine Meldung und Genehmigung erfolgen müssen. Die Kopie sollte mit dem Original übereinstimmen und mit dem offiziellen Stempel versehen sein.

VII. Eine Kopie der Abschrift des Gewerbescheins (Diejenigen, die die Papierversion des Gewerbescheins erhalten haben, müssen diese zurückgeben)

VIII. Ein Original des Mitteilungs- und Verpflichtungsschreibens für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing (falls die Angelegenheit über das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem bearbeitet wird, ist es auch erforderlich, die Unterlagen „Verpflichtungsschreiben des Investors (des gesetzlichen Vertreters) im Rahmen des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems zur Registrierung von Marktteilnehmern in der Stadt Beijing“ sowie „Verpflichtungsschreiben des Einreichers im Rahmen des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems zur Registrierung von Marktteilnehmern in der Stadt Beijing“ einzureichen)

1. Öffnungszeiten

Werktags 9:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr

Verlängerte Arbeitszeiten: Samstag 9:00-13:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen, Terminvereinbarung erforderlich)

2. Abwicklungsform und Standorte

Bearbeitung vor Ort: Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing: Umfassende Serviceschalter, Xisanhuannan-Straße 1 (an der südwestlichen Ecke von Liuliqiao), Bezirk Fengtai, Beijing (北京市丰台区西三环南路1号(六里桥西南角)); Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Substadtzentrums von Beijing: Zone 2, Xinhuadong-Straße 48 (an der südöstlichen Ecke), Bezirk Tongzhou, Beijing (Umfassende Serviceschalter) (北京市通州区新华东街48号二区(东南角)(综合窗口))

Online-Abwicklung: auf der Webseite banshi.bejing.gov.cn    

3. Bearbeitungsverfahren

(1) Antragsannahme: Bearbeitung 0 Arbeitstage

(2) Überprüfung und Entscheidung: sofortige Bearbeitung

(3) Erteilung und Zustellung von Zertifikaten: Zustellung 0 Arbeitstag

4. Gebühren

Gebührenfrei

5. Zuständige Behörde

Das Büro für Marktüberwachung und -verwaltung der Stadt Beijing

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1. Der Antrag auf Registrierung und sonstige eingereichte Unterlagen sollen auf weißem A4-Papier ausgedruckt sein, mit einem schwarzen oder blauen Tintenstift bzw. Unterschriftsstift ordentlich ausgefüllt und unterzeichnet werden.

2. Bei Unterlagen, die am Schalter vor Ort eingereicht werden, sollte das Original eingereicht werden, wenn kein Hinweis für die Einreichung in Kopie angegeben ist (fehlt der Hinweis auf die Einreichung in Kopie, so ist das Original vorzulegen); bei der Einreichung der Kopie soll der Vermerk „Übereinstimmend mit dem Original“ beigefügt werden und die Kopie muss vom Antragsteller oder dem durch den Antragsteller benannten Vertreter oder gemeinsam betrauten Bevollmächtigten unterzeichnet werden.

3. Erfolgt der Antrag auf Registrierung während des gesamten Prozesses elektronisch, können rechtliche Qualifikationsnachweise, Identitätsnachweise, Zulassungsbescheinigungen, Satzungen, Beschlüsse und andere Dokumente in gescannten Originalen (Fotokopien) über das vollständig elektronische Registrierungssystem eingereicht werden, oder man kann gemäß den Formatstandards für Antragsdokumente, die vom Registrierungssystem festgelegt wurden, relevante Unterlagen erstellen und diese verwenden.

4. Werden bei den einzureichenden Unterlagen Unterschriften benötigt, soll auf die Anmerkungen für den Antragsteller im Antragsformular Bezug genommen werden; ist die zu unterschreibende Person nicht explizit genannt, wird bei einer natürlichen Person vom Antragsteller selbst, bei einer juristischen Person und anderen Organisationen vom gesetzlichen Vertreter bzw. der verantwortlichen oder unterschriftsberechtigten Person unterschrieben und mit dem offiziellen Stempel versehen. Wenn eine persönliche Unterschrift nicht möglich ist, ist die Vorlage einer vom Vollmachtgeber unterzeichneten Unterschriftsvollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss im Original vorliegen und vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben werden, und die bevollmächtigte Person muss mit der Registrierungsbehörde bei der Durchführung der Echtnamen-Authentifizierung zusammenarbeiten.

5. Sind die eingereichten Unterlagen oder beglaubigten bzw. legalisierten Dokumenten in Fremdsprachen verfasst, sollte der Inhalt genau ins Chinesische übersetzt werden, und die chinesische Übersetzung sowie das fremdsprachige Originaldokument sind gleichzeitig einzureichen, wobei der Vermerk „Genaue Übersetzung“ hinzuzufügen ist. Die Übersetzungsstelle sollte ihren offiziellen Stempel (Sonderstempel für Übersetzungen) auf das übersetzte Dokument anbringen oder eine Kopie der Nachweisdokumente über die rechtlichen Qualifikation, wie z. B. eine Kopie des Gewerbescheins, beifügen und den Übersetzer sowie seine Kontaktdaten angeben. Natürliche Personen sollten auf dem übersetzten Dokument unterschreiben, die Kontaktdaten angeben und eine Kopie der entsprechenden Übersetzungsqualifikation oder eine Kopie des Identitätsnachweises des Übersetzers beifügen.

6. Bei der Bearbeitung von Registrierungs- und Akteneintragungsangelegenheiten sollte der Antragsteller mit der Registrierungsbehörde zusammenarbeiten, um die Echtnamen-Authentifizierung der betreffenden Person mit Hilfe des Echtnamen-Authentifizierungssystems unter Verwendung von Gesichtserkennung und anderen Mitteln durchzuführen. Ist die betreffende Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage, ihre Identitätsinformationen über das Echtnamen-Authentifizierungssystem zu überprüfen, kann sie ein gemäß dem Gesetz notariell beglaubigtes Dokument zum Nachweis ihrer Identität vorlegen oder sich mit ihrem Identitätsdokument vor Ort begeben, um die Bearbeitung vorzunehmen.