1. Als grundlegende Unterlagen muss Folgendes eingereicht werden:

(1) Ein Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) der ständigen Vertretung eines ausländischen (regionalen) Unternehmens (Detaillierte Ausfüllanforderungen finden Sie in den Anmerkungen zum Antrag; die Stadt Beijing führt das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung von Marktteilnehmern ein, und erfolgt die Bearbeitung gemäß dem Verpflichtungssystem, wird das Verpflichtungsschreiben mit eingereicht.)

(2) Ein Original des Genehmigungsdokuments (Lizenzdokuments), das von der Genehmigungsbehörde erteilt wurde (Wenn die Gesetze, die Verwaltungsvorschriften oder die Bestimmungen des Staatsrats vorschreiben, dass eine Genehmigung erforderlich ist, muss eine Genehmigung eingeholt werden. Ausländische (Regionale) Unternehmen müssen innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Genehmigung bei der Registrierungsbehörde eine Registrierung der Änderung beantragen. Wird der Antrag auf Registrierung der Änderung nach Ablauf der Frist gestellt, muss das ausländische (regionale) Unternehmen sich bei der Registrierungsbehörde melden, um die Gültigkeit des ursprünglichen Genehmigungsdokuments zu bestätigen, oder einen separaten Antrag auf Genehmigung stellen.

(3) Ein Original der Registrierungsbescheinigung der ständigen Vertretung des ausländischen (regionalen) Unternehmens (Für die Registrierung der Änderung ist die Registrierungsbescheinigung, für die Registrierung der Akteneintragung ist eine Kopie der Registrierungsbescheinigung und für die Änderung des Hauptvertreters ist außerdem die Vertreterbescheinigung vorzulegen.)

2. Bei Namensänderung ist zusätzlich Folgendes einzureichen:

(1) Ein Original des Dokuments über den rechtmäßigen Betrieb des ausländischen (regionalen) Unternehmens für mehr als zwei Jahre (Ein Original des Dokuments über die Namensänderung des ausländischen (regionalen) Unternehmens) (Die Bescheinigung über den rechtmäßigen Betrieb wird von den zuständigen Behörden des Landes oder der Region, in dem/der das ausländische (regionale) Unternehmen ansässig ist, ausgestellt und beweist, dass die rechtliche Qualifikation oder andere relevante Betriebstätigkeiten des Unternehmens seit mehr als zwei Jahren bestehen.)

(2) Ein Original des Kreditwürdigkeitsdokuments, das von einem Finanzinstitut ausgestellt wurde, das Geschäftsbeziehungen mit ausländischen (regionalen) Unternehmen unterhält

3. Für die Änderung des Standorts ist zusätzlich Folgendes einzureichen: Eine Kopie des Dokuments über die legale Nutzung des Wohnsitzes (der Geschäftsräume) (Eine Kopie der Immobilieneigentumsurkunde, die vom Eigentümer unterzeichnet oder abgestempelt wurde, ist vorzulegen. Handelt es sich bei dem Eigentümer um eine natürliche Person, muss er eigenhändig unterzeichnen; handelt es sich bei dem Eigentümer um ein Unternehmen oder eine Organisation, muss dessen/deren offizieller Stempel angebracht werden. Weitere Fälle finden Sie in „Allgemeiner Leitfaden für die Registrierung von Marktteilnehmern“.)

4. Für die Akteneintragung der Änderung des Hauptvertreters oder des Vertreters ist zusätzlich Folgendes einzureichen:

(1) Ein Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) der ständigen Vertretung eines ausländischen Unternehmens

(2) Ein Original der Ernennungs- und Entlassungsurkunde des Hauptvertreters/Vertreters

(3) Ein Original des Ausweisdokuments des neu ernannten Hauptvertreters/Vertreters

(4) Ein Original des Lebenslaufs des neu ernannten Hauptvertreters/Vertreters

(5) Ein Original der ursprünglichen Vertreterbescheinigung der ständigen Vertretung des ausländischen (regionalen) Unternehmens

(6) Ein Original des von der Dienststelle für auswärtige Angelegenheiten ausgestellten Entsendungsschreibens

5. Bei einer Änderung der Ansässigkeitsdauer ist zusätzlich Folgendes einzureichen:

(1) Eine Kopie des Dokuments über den rechtmäßigen Betrieb des ausländischen (regionalen) Unternehmens für mehr als zwei Jahre (Die Bescheinigung über den rechtmäßigen Betrieb wird von den zuständigen Behörden des Landes oder der Region, in dem/der das ausländische (regionale) Unternehmen ansässig ist, ausgestellt und beweist, dass die rechtliche Qualifikation oder andere relevante Betriebstätigkeiten des Unternehmens seit mehr als zwei Jahren bestehen.)

(2) Ein Original des Kreditwürdigkeitsdokuments (Als Kreditwürdigkeitsbescheinigung ist ein Original des Kreditwürdigkeitsdokuments vorzulegen, das von einem Finanzinstitut ausgestellt wurde, das Geschäftsbeziehungen mit dem ausländischen (regionalen) Unternehmen unterhält. Die Ansässigkeitsdauer der Vertretung darf die Dauer des Bestehens des ausländischen Unternehmens nicht überschreiten. Die Vertretung muss die entsprechende Verlängerung der Registrierung innerhalb von 60 Tagen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragen.)

6. Für die Änderung des Namens oder des Sitzes des ausländischen (regionalen) Unternehmens ist zusätzlich Folgendes einzureichen: Ein Original des Dokuments, das von der gesetzlichen Registrierungsbehörde des Landes (der Region) ausgestellt wurde, in dem/der das ausländische (regionale) Unternehmen sich befindet, und das die Änderung des Namens und des Sitzes genehmigt

7. Für die Akteneintragung der zeichnungsberechtigten Person des ausländischen (regionalen) Unternehmens: Ein Original des vom ausländischen (regionalen) Unternehmen an die zeichnungsberechtigte Person ausgestellten Vollmachtsdokuments (Bescheinigungsdokuments) ist vorzulegen

8. Für die Akteneintragung der Haftungsform, des Kapitals (des Vermögens) und des Geschäftsumfangs des ausländischen (regionalen) Unternehmens: Ein Original des Bescheinigungsdokuments ist vorzulegen, das die Änderung der Haftungsform, des Kapitals (des Vermögens) und des Geschäftsumfangs des ausländischen (regionalen) Unternehmens bestätigt

9. Ein Original des Mitteilungs- und Verpflichtungsschreibens für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing (falls die Angelegenheit durch das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem bearbeitet wird, ist es auch erforderlich, die Unterlagen „Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung der Marktteilnehmer der Stadt Beijing – Verpflichtungsschreiben des Investors (des gesetzlichen Vertreters)“ sowie „Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung der Marktteilnehmer der Stadt Beijing – Verpflichtungsschreiben des Einreichers“ einzureichen)


1. Öffnungszeiten

Wochentags: 09: 00-12: 00 und 13:30 - 17: 00 Uhr

2. Standort

Bearbeitung vor Ort: Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing (Umfassende Serviceschalter, Zone B, Erdgeschoss, Xisanhuannan-Straße 1 (an der südwestlichen Ecke von Liuliqiao), Bezirk Fengtai, Beijing; Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Substadtzentrums von Beijing (Umfassende Serviceschalter, Zone 2, Xinhuadong-Straße 48 (an der südöstlichen Ecke), Bezirk Tongzhou, Beijing)

Online-Abwicklung: auf der Webseite banshi.bejing.gov.cn

3. Bearbeitungsverfahren

(1). Antragsannahme und Bearbeitung: 1 Werktag für die Annahme

(2). Prüfung und Entscheidung: sofortige Bearbeitung

(3). Erteilung und Zustellung von Zertifikaten: 1 Arbeitstag für die Erteilung des Zertifikats

4. Gebühren

Gebührenfrei

5. Zuständige Behörde

Das Büro für Marktüberwachung und -verwaltung der Stadt Beijing

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1. Für den Antrag auf Registrierung und sonstige eingereichte Unterlagen soll weißes A4-Papier verwendet werden, die Unterlagen sind mit einem schwarzen oder blauen Tintenstift bzw. Unterschriftsstift ordentlich auszufüllen und zu unterzeichnen. 2. Bei Unterlagen, die am Schalter vor Ort eingereicht werden, sollte das Original eingereicht werden, wenn kein Hinweis auf die Einreichung in Kopie angegeben ist (fehlt der Hinweis auf die Einreichung in Kopie, so ist das Original einzureichen); bei der Einreichung der Kopie soll der Vermerk „Übereinstimmend mit dem Original“ beigefügt werden und die Kopie muss vom Antragsteller oder dem durch den Antragsteller benannten Vertreter oder gemeinsam betrauten Bevollmächtigten unterzeichnet werden. 3. Erfolgt der Antrag auf Registrierung während des gesamten Prozesses elektronisch, können rechtliche Qualifikationsnachweise, Identitätsnachweise, Zulassungsbescheinigungen, Satzungen, Beschlüsse und andere Dokumente als Original-Abbilder (Original-Fotokopien) über das vollständig elektronische Registrierungssystem eingereicht werden, oder man kann gemäß den Formatstandards für Antragsdokumente, die vom Registrierungssystem festgelegt wurden, relevante Unterlagen erstellen und diese verwenden. 4. Werden bei den einzureichenden Unterlagen Unterschriften benötigt, soll auf die Anmerkungen für den Antragsteller im Antragsformular Bezug genommen werden; ist die zu unterschreibende Person nicht explizit genannt, wird bei einer natürlichen Person vom Antragsteller selbst, bei einer juristischen Person und anderen Organisationen vom gesetzlichen Vertreter bzw. der verantwortlichen oder unterschriftsberechtigten Person unterschrieben und mit dem offiziellen Stempel versehen. Wenn eine persönliche Unterschrift nicht möglich ist, ist die Vorlage einer vom Vollmachtgeber unterzeichneten Unterschriftsvollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss im Original vorliegen und vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben werden, und die bevollmächtigte Person muss mit der Registrierungsbehörde bei der Durchführung der Echtnamen-Authentifizierung zusammenarbeiten. 5. Bei fremdsprachigen Unterlagen oder bei notariell beglaubigten bzw. legalisierten Dokumenten sollte der Inhalt genau ins Chinesische übersetzt werden, und die chinesische Übersetzung sowie das fremdsprachige Originaldokument sind gleichzeitig einzureichen, wobei der Vermerk „Genaue Übersetzung“ hinzuzufügen ist. Die Übersetzungsstelle sollte ihren offiziellen Stempel (Sonderstempel für Übersetzungen) auf dem übersetzten Dokument anbringen oder eine Kopie der Nachweisdokumente über die rechtlichen Qualifikation, wie z. B. eine Kopie des Gewerbescheins, beifügen und den Übersetzer sowie seine Kontaktdaten angeben. Natürliche Personen sollten auf dem übersetzten Dokument unterschreiben, ihre Kontaktdaten angeben und eine Kopie der entsprechenden Übersetzungsqualifikation oder eine Kopie des Personalausweises des Übersetzers beifügen. 6. Bei der Bearbeitung von Registrierungs- und Akteneintragungsangelegenheiten sollte der Antragsteller mit der Registrierungsbehörde zusammenarbeiten, um die Echtnamen-Authentifizierung der betreffenden Person mit Hilfe des Echtnamen-Authentifizierungssystems unter Verwendung von Gesichtserkennung und anderen Mitteln durchzuführen. Ist die betreffende Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage, ihre Identitätsinformationen über das Echtnamen-Authentifizierungssystem zu überprüfen, kann sie ein gemäß dem Gesetz notariell beglaubigtes Dokument zum Nachweis ihrer Identität vorlegen oder sich mit ihrem Ausweisdokument vor Ort begeben, um die Bearbeitung vorzunehmen. Anmerkungen: 7. Dokumente zur Bescheinigung von Änderungen, die ausländische (regionale) Unternehmen betreffen, müssen von einer Beglaubigungsinstitution oder einer berechtigten Stelle des Landes bzw. der Region, zu dem/der das ausländische Unternehmen gehört, und von der Botschaft oder dem Konsulat der Volksrepublik China, die/das in diesem Land ansässig (oder für diese Region vertretungsweise zuständig) ist, legalisiert werden. Wenn das Heimatland keine diplomatischen Beziehungen zu China unterhält, sollten die Dokumente von der Botschaft (dem Konsulat) eines Drittlandes beglaubigt werden, das diplomatische Beziehungen zu China unterhält, und anschließend von der chinesischen Botschaft (vom chinesischen Konsulat) im Drittland legalisiert werden. Dokumente, die von Überseegebieten bestimmter Länder ausgestellt wurden, sollten zuerst in diesen Gebieten beglaubigt, dann von den diplomatischen Institutionen dieses Landes legalisiert und schließlich von der chinesischen Botschaft (vom chinesichen Konsulat) in diesem Land legalisiert werden. Rechtliche Qualifikationsdokumente von Unternehmen der Region Hongkong und Macau sollten von einer lokalen Beglaubigungsinstitution in Übereinstimmung mit dem Gesetz beglaubigt und von China Legal Service (Hong Kong) Ltd. oder von China Legal Service (Macao) Ltd. mit einem speziellen Weiterleitungsstempel versehen und weitergeleitet werden; rechtliche Qualifikationsdokumente von Unternehmen der Region Taiwan werden von lokalen Beglaubigungsinstitutionen beglaubigt. Bei den rechtlichen Qualifikationsdokumenten der Sonderverwaltungsregion Hongkong ist gleichzeitig eine Kopie des von den Steuerbehörden Hongkongs ausgestellten „Business Registration Certificate“, das von einer lokalen Beglaubigungsinstitution beglaubigt wurde und sich innerhalb der Gültigkeitsdauer befindet, einzureichen. 8. Bei einer Änderung der Vertretung müssen ausländische (regionale) Unternehmen eine öffentliche Bekanntmachung in den von der Registrierungsbehörde bestimmten Medien vornehmen.