[Anmeldungsunterlagen]

Für die Bearbeitung der Angelegenheiten bezüglich der Markenanmeldung sollten Ausländer eine rechtmäßig gegründete Markenagentur beauftragen. Ausländer, die einen ständigen Wohnsitz in China haben, können die Anmeldung selbst vornehmen. Diejenigen, die direkt zur Halle für Markeneintragung gehen, um die Bearbeitung durchzuführen, sollten folgende Dokumente einreichen: den vorschriftsmäßig ausgefüllten und ausgedruckten sowie vom Antragsteller unterzeichneten „Antrag auf Markeneintragung“, das Bildmuster der Marke, eine Kopie der Ausweisdokumente des Antragstellers und eine Kopie des von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Unbefristeten Aufenthaltsausweises für Ausländer“ oder der „Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“ mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als einem Jahr. Die konkreten Anforderungen für den Antrag auf Markeneintragung und für das Bildmuster der Marke finden Sie unter „Webseite für Markenzeichen Chinas  > Markenanmeldung> Leitfaden für die Anmeldung“. 

[Bearbeitungsmethoden]

1. Ausländer, die einen ständigen Wohnsitz in China haben, können ihre Anträge auch über das Online-Markenanmeldungssystem einreichen. Das konkrete Verfahren finden Sie unter „Webseite für Markenzeichen Chinas > Online-Anmeldung“.

2. Ausländische Unternehmen, die keine Geschäftsstelle in China haben und die Eintragung einer Marke in China beantragen sowie andere Markenangelegenheiten bearbeiten möchten, sollten dafür eine rechtmäßig gegründete Markenagentur beauftragen. Hinweis: Eine hundertprozentige Zweigniederlassung, die von einem ausländischen Unternehmen in China rechtmäßig gegründet wurde, ist ein chinesisches Unternehmen und nicht die Geschäftsstelle des ausländischen Unternehmens in China.

[Zuständige Behörde]

Büro für geistiges Eigentum der Stadt Beijing