【Anmeldungsmaterialien】

1. Antragsschreiben

Die Bewerbungsunterlagen sollten ein Antragsschreiben enthalten. Der Antrag muss die Art der Patentanmeldung sowie den Namen oder Titel des Anmelders und seine Anschrift enthalten.

2. Anmeldungsunterlagen 

In den Anmeldungsunterlagen für ein Innovationspatent müssen eine Beschreibung und der Patent-Anspruch enthalten sein. 

Die Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen müssen die Beschreibung, Zeichnungen und Rechtsansprüche enthalten. Das Designpatentdokument muss Bilder oder Fotos sowie eine kurze Beschreibung enthalten.

【Bearbeitungsmethode】

Bearbeitungsort:              

1. Regierungsdienstzentrum der Stadt Beijing: Serviceschalter A101, Insel A im Erdgeschoss, Xisanhuannan-Straße 1 (südwestliche Ecke der Liuliqiao-Brücke), Bezirk Fengtai, Beijing;                

2. Unterzentrum für geistiges Eigentum des Regierungsdienstzentrums der Stadt Beijing: Serviceschalter 5 und 6 in der Empfangshalle, Zentrum für den Schutz des geistigen Eigentums der Stadt Beijing (Beijinger Vertretung des Patentamts des Staatlichen Amtes für geistiges Eigentum), 1. Etage, Block A, China Technology Exchange Center, Beisihuanxi-Straße 66, Bezirk Haidian, Beijing;

3. Regierungsdienstzentrum des Substadtzentrums von Beijing: Zone 2, Xinhuadong-Straße 48 (an der südöstlichen Ecke), Bezirk Tongzhou, Beijing (Umfassender Serviceschalter)

Antragsvoraussetzungen:

In Übereinstimmung mit dem „Patentgesetz“, den „Durchführungsbestimmungen zum Patentgesetz“ und den „Richtlinien für die Patentprüfung“. Dazu gehören:

1. Die Unterlagen zur Patentanmeldung müssen ein Antragsschreiben enthalten. Der Antrag muss die Art der Patentanmeldung sowie den Namen oder Titel des Anmelders und seine Anschrift angeben.

2. Die Unterlagen zur Patentanmeldung für Erfindungen müssen eine Beschreibung und Ansprüche enthalten; Die Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen müssen die Beschreibung, Zeichnungen und Ansprüche enthalten; Das Designpatentdokument muss Bilder oder Fotos sowie eine kurze Beschreibung enthalten.

3. Die in den Bewerbungsunterlagen verwendeten Wörter, Grafiken, Handschriften, Linien usw. müssen den Anforderungen entsprechen.

4. Handelt es sich bei dem Anmelder um einen Ausländer, ein ausländisches Unternehmen oder eine andere ausländische Organisation, muss er die einschlägigen Bestimmungen des Absatzes 1 des Artikels 19 des Patentgesetzes der Volksrepublik China (im Folgenden „Patentgesetz“ genannt) einhalten und sein Herkunftsland muss die einschlägigen Bestimmungen des Artikels 18 des Patentgesetzes einhalten.

Betrauung der Vertretung: Artikel 18 des Patentgesetzes sieht vor, dass Ausländer, ausländische Unternehmen oder andere ausländische Organisationen, die keinen regulären Wohnsitz oder keine Geschäftsstelle in China haben, eine rechtmäßig gegründete Patentagentur mit der Anmeldung von Patenten und der Abwicklung anderer Patentangelegenheiten in China beauftragen müssen.

Wenn eine chinesische Einheit oder Einzelperson ein Patent anmeldet oder andere Patentangelegenheiten in China abwickelt, kann sie eine rechtmäßig eingerichtete Patentagentur mit der Bearbeitung beauftragen.

【Zuständige Behörde】

Büro für geistiges Eigentum der Stadt Beijing