1. Ein Original des Antragsformulars für die Anmeldung von Zweigniederlassungen von Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlagsunternehmen mit ausländischer Beteiligung (einschließlich Name, Adresse, Verantwortlicher, Art des Unternehmens und Geschäftsumfang der Zweigniederlassung)

2. Eine Kopie des Gewerbescheins der Hauptniederlassung und eine Kopie des Gewerbescheins der Zweigniederlassung

3. Eine Kopie der Veröffentlichungsgewerbelizenz für die Volksrepublik China des Hauptsitzes

4. Eine Kopie der Satzung des Hauptsitzes

5. Materialien, die in Zweigstellen verwendet werden

(1) Eine Kopie der Urschrift des Hausbesitzzertifikats für die Volksrepublik China oder eine Kopie des Originals des Immobilieneigentumszertifikats für die Volksrepublik China

(2) Eine Kopie des Mietvertrags

(3) Eine Kopie der Verkehrsorientierungskarte der Gewerbestätte

6. Ein Original des Sicherheits- und Brandschutzmanagementsystems

1. Öffnungszeiten

Werktags 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr {Erweiterte Öffnungszeiten: samstags 9:00 - 13:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen und nur nach Vereinbarung)}

2. Bearbeitungsform und Standort

(1) Bearbeitung vor Ort: Regierungsdienstzentrum der Stadt Beijing: Umfassende Serviceschalter im Erdgeschoss und der ersten Etage, Xisanhuannan-Straße 1 (südwestliche Ecke der Liuliqiao-Brücke), Bezirk Fengtai, Beijing; Regierungsdienstzentrum des Substadtzentrums von Beijing: Umfassende Serviceschalter, Zone 2, Xinhuadong-Straße 48 (südöstliche Ecke), Bezirk Tongzhou, Beijing

(2) Online-Bearbeitung: Auf der Webseite banshi.beijing.gov.cn

3. Bearbeitungsverfahren

1) Antragsannahme: 1 Werktag für Annahme

2) Prüfung und Entscheidung: 4 Werktage für die Prüfung, 1 Werktag für die Entscheidung

3) Zertifikatsausstellung und -zustellung: 1 Arbeitstage für die Zertifikatserstellung, 1 Arbeitstag für die Zertifikatszustellung

4. Gebühren

Gebührenfrei

5. Zuständige Behörde

Büro für Presse und Publikationen der Stadt Beijing

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Für die oben genannten Materialien muss einheitlich A4-Papier verwendet werden und sie müssen mit den offiziellen Siegeln der Zentrale und der Zweigniederlassungen versehen sein.