1. Ein Original des Antragsformulars für die Akteneintragung einer Online-Handelsplattform (einschließlich grundlegender Informationen über das Unternehmen und die Plattform, grundlegender Anforderungen für Drittverkäufer, täglicher Überwachung der Plattform, Schutz geistiger Eigentumsrechte, Warenpreismechanismus und Verhinderung von unlauterem Wettbewerb)

2. Eine Kopie der Satzung des Unternehmens

3. Eine Kopie des Originals der Geschäftslizenz für Telekommunikations- und Informationsdienstleistungen

4. Eine Kopie des Duplikats des Gewerbescheins

5. Ein Original des Computerverwaltungssystems

6. Ein Original des Sicherheits-Brandmanagementsystems

1. Öffnungszeiten

Werktags 09:00-12:00 Uhr, 13:30-17:00 Uhr {Verlängerte Servicezeiten: samstags 09:00-13:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen, vorherige Terminvereinbarung erforderlich)}

2. Bearbeitungsform und Standort

(1) Bearbeitung vor Ort: Regierungsdienstzentrum der Stadt Beijing: Umfassende Serviceschalter im Erdgeschoss und der ersten Etage, Xisanhuannan-Straße 1 (südwestliche Ecke der Liuliqiao-Brücke), Bezirk Fengtai, Beijing;

Regierungsdienstzentrum des Substadtzentrums von Beijing: Umfassende Serviceschalter, Zone 2 (südöstliche Ecke), Xinhuadong-Straße 48 , Bezirk Tongzhou, Beijing

(2) Online-Bearbeitung: Auf der Webseite banshi.beijing.gov.cn

3. Bearbeitungsverfahren

(1) Antragsannahme: 1 Arbeitstag

(2) Prüfung und Entscheidung: 4 Arbeitstage für die Prüfung und 1 Arbeitstag für die Entscheidung

(3) Zertifikatsausstellung und -zustellung: 1 Arbeitstag für die Zertifikatserstellung und 3 Arbeitstage für die Zertifikatszustellung

4. Gebühren

Gebührenfrei

5. Zuständige Behörde

Büro für Presse und Veröffentlichungen der Stadt Beijing

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Voraussetzungen für die Bearbeitung vor Ort: Unterlagen in einfacher Ausfertigung, mit amtlichem Siegel versehen; Anforderungen für die vollständige Online-Bearbeitung: elektronische Versionen aller Bewerbungsunterlagen, versehen mit elektronischen Siegeln der zuständigen Abteilungen des Staatsrates sowie der lokalen Volksregierungen und ihrer zuständigen Abteilungen, die das nationale einheitliche elektronische Siegelsystem verwenden, müssen hochgeladen werden. Nach Einreichung der elektronischen Unterlagen ist es nicht mehr erforderlich, zur Bearbeitung vor Ort in der Servicehalle für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing zu erscheinen.