1. Ein Original des Antrags auf Vermehrung, Verringerung, Neuausstellung oder Ersatz des Gewerbescheins und der Lizenzen (Detaillierte Ausfüllanforderungen finden Sie in den Anmerkungen zum Antrag; die Stadt Beijing führt das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem für die Registrierung von Marktteilnehmern ein, und erfolgt die Bearbeitung gemäß dem Verpflichtungssystem, wird das Verpflichtungsschreiben zusammen eingereicht. Ist der Gewerbeschein verlorengegangen, so muss er bei der Registrierung der Löschung nicht vorgelegt werden.)

2. Ein Original der Urschrift und ein Original der Abschrift des Gewerbescheins (Diejenigen, die die Papierversion des Gewerbescheins erhalten haben, müssen diese zurückgeben (außer bei Verlust))

3. Ein Original der Musterseite der Bekanntmachung in einer Zeitung (Die Bekanntmachung wird für die Beantragung des Ersatzes eines verlorenen Gewerbescheins oder einer verlorenen Lizenz benötigt. Bei denjenigen, die eine Ungültigkeitserklärung des Gewerbescheins über das Nationale System zur Veröffentlichung von Unternehmenskreditinformationen veröffentlicht haben, muss die Bekanntmachung nicht vorgelegt werden).

4. Ein Original des Mitteilungs- und Verpflichtungsschreibens für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing (Erfolgt die Bearbeitung der Angelegenheit im Rahmen des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems, so ist es auch erforderlich, die beiden Unterlagen „Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung von Marktteilnehmern der Stadt Beijing – Verpflichtungsschreiben des Investors (des gesetzlichen Vertreters)“ sowie „Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung der Marktteilnehmer der Stadt Beijing – Verpflichtungsschreiben des Einreichers“ einzureichen)

1. Öffnungszeiten

Werktags: 9:00-12:00 Uhr, 13:30-17:00 Uhr

Verlängerte Arbeitszeiten: samstags 9:00-13:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen, Termin erforderlich)

2. Bearbeitungsform und Standort

Bearbeitung vor Ort: Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing: Umfassende Serviceschalter, Zone B, Erdgeschoss, Xisanhuannan-Straße 1 (an der südwestlichen Ecke von Liuliqiao), Bezirk Fengtai, Beijing (北京市丰台区西三环南路1号(六里桥西南角)一层B区综合窗口);

Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Substadtzentrums von Beijing: Zone 2, Xinhuadong-Straße 48 (an der südöstlichen Ecke), Bezirk Tongzhou, Beijing (Umfassende Serviceschalter) (北京市通州区新华东街48号二区(东南角)(综合窗口))

Online: auf der Webseite banshi.beijing.gov.cn

3. Bearbeitungsverfahren

1. Antragsannahme: sofortige Bearbeitung

2.Überprüfung und Entscheidung: sofortige Bearbeitung

3. Erstellung und Zustellung der Bescheinigung: sofortige Bearbeitung

4. Gebühren

Gebührenfrei

5. Zuständige Behörde

Büro für Marktüberwachung und -verwaltung der Stadt Beijing

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1. Der Antrag auf Registrierung und sonstige eingereichte Unterlagen sollen auf weißem A4-Papier ausgedruckt sein, mit einem schwarzen oder blauen Tintenstift bzw. Unterschriftsstift ordentlich ausgefüllt und unterzeichnet werden.

2. Bei Unterlagen, die am Serviceschalter vor Ort eingereicht werden, sollte das Original eingereicht werden, wenn kein Hinweis für die Einreichung in Kopie angegeben ist (fehlt der Hinweis auf die Einreichung in Kopie, so ist das Original einzureichen); bei der Einreichung der Kopie soll der Vermerk „Übereinstimmend mit dem Original“ beigefügt werden und die Kopie muss vom Antragsteller oder dem durch den Antragsteller benannten Vertreter oder gemeinsam betrauten Bevollmächtigten unterzeichnet werden.

3. Erfolgt der Antrag auf Registrierung während des gesamten Prozesses elektronisch, können rechtliche Qualifikationsnachweise, Identitätsnachweise, Zulassungsbescheinigungen, Satzungen, Beschlüsse und andere Dokumente in gescannten Originalen (Fotokopien) über das vollständig elektronische Registrierungssystem eingereicht werden, oder man kann gemäß den Formatstandards für Antragsdokumente, die vom Registrierungssystem festgelegt wurden, relevante Unterlagen erstellen und diese verwenden.

4. Werden bei den einzureichenden Unterlagen Unterschriften benötigt, soll auf die Anmerkungen für den Antragsteller im Antragsformular Bezug genommen werden; ist die zu unterschreibende Person nicht explizit genannt, wird bei einer natürlichen Person vom Antragsteller selbst, bei einer juristischen Person und anderen Organisationen vom gesetzlichen Vertreter bzw. der verantwortlichen oder unterschriftsberechtigten Person unterschrieben und mit dem offiziellen Stempel versehen. Wenn eine persönliche Unterschrift nicht möglich ist, ist die Vorlage einer vom Vollmachtgeber unterzeichneten Unterschriftsvollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss im Original vorliegen und vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben werden, und die bevollmächtigte Person muss mit der Registrierungsbehörde bei der Durchführung der Echtnamen-Authentifizierung zusammenarbeiten.

5. Sind die eingereichten Unterlagen oder bei beglaubigten bzw. legalisierten Dokumenten in Fremdsprachen verfasst, sollte der Inhalt genau ins Chinesische übersetzt werden, und die chinesische Übersetzung sowie das fremdsprachige Originaldokument sind gleichzeitig einzureichen, wobei der Vermerk „Genaue Übersetzung“ hinzuzufügen ist. Die Übersetzungsstelle sollte ihren offiziellen Stempel (Sonderstempel für Übersetzungen) auf das übersetzte Dokument anbringen oder eine Kopie der Nachweisdokumente über die rechtliche Qualifikation, wie z. B. eine Kopie des Gewerbescheins, beifügen und den Übersetzer sowie seine Kontaktdaten angeben. Natürliche Personen sollten auf dem übersetzten Dokument unterschreiben, ihre Kontaktdaten angeben und eine Kopie der entsprechenden Übersetzungsqualifikation oder eine Kopie des Identitätsnachweises des Übersetzers beifügen.

6. Bei der Bearbeitung von Registrierungs- und Akteneintragungsangelegenheiten sollte der Antragsteller mit der Registrierungsbehörde zusammenarbeiten, um die Echtnamen-Authentifizierung der betreffenden Person mit Hilfe des Echtnamen-Authentifizierungssystems unter Verwendung von Gesichtserkennung und anderen Mitteln durchzuführen. Ist die betreffende Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage, ihre Identitätsinformationen über das Echtnamen-Authentifizierungssystem zu überprüfen, kann sie ein gemäß dem Gesetz notariell beglaubigtes Dokument zum Nachweis ihrer Identität vorlegen oder sich mit ihrem Identitätsdokument vor Ort begeben, um die Bearbeitung vorzunehmen.