1. Ein Original des Antragsformulars für die Gründung von Gesangs- und Tanzunterhaltungsstätten in Beijing durch ein chinesisch-ausländisches Joint-Venture-Unternehmen oder ein chinesisch-ausländisches kooperatives Unternehmen oder ein Original des Antragsformulars für die Gründung von Vergnügungs- und Freizeitunterhaltungsstätten in Beijing durch ein chinesisch-ausländisches Joint-Venture oder ein chinesisch-ausländisches kooperatives Unternehmen.
2. Die Geschäftsberichte für die letzten 2 Jahre
3. Ein Original der Vollmacht (Die Vollmacht ist zusammen mit einer Fotokopie des Personalausweises des Bevollmächtigten vorzulegen, wenn eine andere Person als der gesetzliche Vertreter den Antrag bearbeitet.)
1. Öffnungszeiten
Werktags 09:00-12:00 Uhr, 13:30-17:00 Uhr { Erweiterte Öffnungszeiten: 9:00-13:00 Uhr samstags (außer an gesetzlichen Feiertagen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung)}
2. Bearbeitungsform und Standort
Bearbeitung vor Ort: Regierungsdienstzentrum der Stadt Beijing: Umfassende Serviceschalter in der Zone A im Erdgeschoss, Xisanhuannan-Straße 1 (südwestliche Ecke der Liuliqiao-Brücke), Bezirk Fengtai, Beijing;
Regierungsdienstzentrum des Substadtzentrums von Beijing: Umfassende Serviceschalter, Zone 2, Xinhuadong-Straße 48 (südöstliche Ecke), Bezirk Tongzhou, Beijing
Online-Bearbeitung: Auf der Webseite banshi.beijing.gov.cn
3. Bearbeitungsverfahren
1) Antragsannahme: 5 Arbeitstage
2) Prüfung und Entscheidung: 2 Arbeitstage
3) Ausstellung und Zustellung: 4 Arbeitstage für die Ausstellung des Zertifikats, 1 Arbeitstag für die Zustellung des Zertifikats
4. Gebühren
Gebührenfrei
5. Zuständige Behörde
Büro für Kultur und Tourismus der Stadt Beijing