1. 1 Original und 1 Kopie des vom Leiter der ausländischen Anwaltskanzlei unterzeichneten Antrags auf Einrichtung einer Repräsentanz und die Anwesenheit eines Vertreters

2. 1 Original und 1 Kopie des Nachweises, die belegen, dass die ausländische Anwaltskanzlei in ihrem Heimatland rechtmäßig niedergelassen ist

3. 1 Original und 1 Kopie des Partnerschaftsvertrags der ausländischen Anwaltskanzlei oder 1 Original der Satzung und der Liste der Direktoren und Partner

4. 1 Original und 1 Kopie der Vollmacht, dass die ausländischen Anwaltskanzlei den Hauptvertreter, Vertreter zu der Repräsentanz entsendet sowie 1 Original und 1 Kopie der Übersetzung der Vollmacht; 1 Original und 1 Kopie der Bestätigung, dass der vorgeschlagene Hauptvertreter ein Partner der Anwaltskanzlei ist, oder 1 Original der Bestätigung, dass der vorgeschlagene Hauptvertreter ein Partner (oder in der gleichen Position) der Anwaltskanzlei ist

5. 1 Original und 1 Kopie der Anwaltsqualifikation jedes vorgeschlagenen Vertreters der Repräsentanz; 1 Original und 1 Kopie des Dokuments, dass der vorgeschlagene Hauptvertreter seit mindestens drei Jahren außerhalb Chinas praktiziert hat und die anderen vorgeschlagenen Vertreter seit mindestens zwei Jahren außerhalb Chinas praktiziert haben

6. 1 Original und 1 Kopie, ausgestellt von der Anwaltskammer des Landes, in dem die ausländische Anwaltskanzlei ihren Sitz hat, dass der vorgeschlagene Vertreter der Repräsentanz Mitglied der Anwaltskammer dieses Landes ist

7. 1 Original und 1 Kopie einer von der Anwaltsverwaltungsorganisation des Landes, in dem die ausländische Anwaltskanzlei ihren Sitz hat, ausgestellten Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass gegen die Anwaltskanzlei und jeden vorgeschlagenen Vertreter keine strafrechtlichen Sanktionen verhängt und keine Verstöße gegen die Berufsethik und -disziplin bei der Ausübung der Anwaltstätigkeit geahndet wurden

8. 1 Original und 1 Kopie des Versicherungsdokuments für das Praxisrisiko jedes vorgeschlagenen Vertreters

9. 1 Original und 1 Kopie des Personalausweises (Reisepass) und dessen chinesische Übersetzung für jeden vorgeschlagenen Vertreter

10. 1 Original-Antragsformular für die Ernennung zusätzlicher Vertreter ausländischer Anwaltskanzleien in China und 1 Original-Antragsformular für die Errichtung (Hinzufügung) eines Repräsentanzbüros in China durch eine ausländische Anwaltskanzlei

1. Bearbeitungszeit

Wochentags 09:00-12:00 Uhr, 13:30-17:00 Uhr {Verlängerte Servicezeiten: Jeden Samstag 9:00-13:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen und nur nach Vereinbarung)}

2. Bearbeitungsform und Standort

Bearbeitung vor Ort: Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing: Serviceschalter für umfassende Angelegenheiten, Insel B im Erdgeschoss, Xisanhuannan Straße 1, Bezirk Fengtai, Beijing (an der südwestlichen Ecke der Liuli-Brücke); Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Beijinger Substadtzentrums: Zone 2, Xinhuadong Straße 48, Bezirk Tongzhou, Beijing (an der südöstlichen Ecke) (Serviceschalter für umfassende Angelegenheiten)

Online-Bearbeitung: Auf der Webseite banshi.beijing.gov.cn

3. Prozess der Bearbeitung

1) Annahme des Antrags: 5 Arbeitstage für die Bearbeitung

2) Überprüfung und Entscheidung: 20 Arbeitstage für die Entscheidung

3) Ausstellung und Lieferung: 4 Arbeitstage für die Erstellung des Zertifikats, 1 Arbeitstag für die Ausstellung des Zertifikats

4. Gebühr

Kostenlos

5. Zuständige Abteilung

Büro für Justiz der Stadt Beijing

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Die in den Punkten 1-8 aufgeführten Antragsunterlagen müssen von einem Notariat oder einem Notar im Heimatland des Antragstellers bewiesen werden. Die notariellen Urkunden werden von dem zuständigen diplomatischen Organ des Heimatlandes des Antragstellers oder von der zuständigen diplomatischen Organisation des Heimatlandes des Antragstellers überbeglaubigt, was von der chinesischen Botschaft (Konsulat) in diesem Land beglaubigt und überbeglaubigt wird.  Die notariellen Urkunden dürfen nicht entsiegelt werden, andernfalls müssen sie erneut notariell beglaubigt und überbeglaubigt werden.