1. Eine Originalkopie des Antrags, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, das die Aufgaben der F&E-Zentrale wahrnimmt.

2. Ein Originaldokument der Vollmacht, die vom gesetzlichen Vertreter der Muttergesellschaft unterzeichnet wurde, oder eine Originalausfertigung der Statuten, Beschlüsse des Verwaltungsrats usw., aus denen die Einrichtung eines F&E-Hauptsitzes und die Erfüllung der Grundfunktionen hervorgehen.

3. Ein Original des Registerdokuments der Muttergesellschaft (mit dem gültigen Siegel der Archivabteilung der Marktaufsicht und des Managements oder einem notariell beglaubigten und überbeglaubigten ausländischen Registerdokument der Muttergesellschaft).

4. Eine Kopie des Mietvertrages für die Forschungs- und Entwicklungsstätte.

5. Eine Kopie des Kapitalüberprüfungsberichts des Vorjahres oder 1 Kopie des Prüfungsberichts des Vorjahres.

6. Ein Original der entsprechenden statistischen Tabelle des aus dem Ausland finanzierten F&E-Hauptsitzes.

7. Ein Original des Verpflichtungsschreibens zur Anerkennung der ausländischen F&E-Zentrale.

1. Öffnungszeiten

Werktags 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr

2. Bearbeitungsform und Standort

Bearbeitung vor Ort: Regierungsdienstzentrum der Stadt Beijing: Umfassende Serviceschalter in der Zone A im Erdgeschoss, Xisanhuannan-Straße 1 (südwestliche Ecke der Liuliqiao-Brücke), Bezirk Fengtai, Beijing

Online-Bearbeitung: Auf der Webseite banshi.beijing.gov.cn

3. Bearbeitungsverfahren

Sofortige Bearbeitung

4. Gebühren

Gebührenfrei

5. Zuständige Abteilung

Handelsbüro der Stadt Beijing

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Ausländisch finanzierte F&E-Hauptquartiere beziehen sich auf professionelle F&E-Unternehmen und -Institutionen, die von ausländischen Muttergesellschaften mit einem kumulativen eingezahlten Grundkapital von mehr als zwei Millionen US-Dollar (einschließlich) in Beijing zugelassen wurden, oder auf ausländisch investierte Unternehmen und Institutionen, die sich auf Forschung und Entwicklung konzentrieren. Gleichzeitig können diejenigen, die die folgenden Bedingungen erfüllen, die Anerkennung als ausländisch finanzierter Forschungs- und Entwicklungssitz beantragen: 1. Ausländisch investierte Unternehmen oder interne Institutionen mit unabhängiger Rechtspersönlichkeit; 2. Kumuliertes eingezahltes Grundkapital von mehr als zwei Millionen US-Dollar (einschließlich) in Beijing; 3. Haben Sie einen festen F & E-Standort und Vollzeit-F & E-Personal; 4. Die Muttergesellschaft ist berechtigt, Aufgaben der Forschungs- und Entwicklungszentrale wie wissenschaftliche Forschung und Produktentwicklung zu übernehmen. 5. Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten wie Forschung und Produktentwicklung in verwandten wissenschaftlichen und technologischen Bereichen. F&E-Zentren, die von der Municipal Science and Technology Commission und dem Zhongguancun Administrative Committee anerkannt sind und die Bedingungen für die Anerkennung in diesen Umsetzungsgutachten erfüllen, können direkt als ausländisch finanzierte F&E-Hauptquartiere anerkannt werden. Für bekannte oder ausländisch investierte Unternehmen können die Bedingungen angemessen gelockert werden.