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1. Ein Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) der Zweigniederlassung (Spezifische Ausfüllanforderungen finden Sie in den Anmerkungen zum Antragsformular; die Stadt führt ein Mitteilungs- und Verpflichtungssystem für die Registrierung von Marktteilnehmern ein. Wenn der Antrag nach dem Verpflichtungssystem bearbeitet wird, ist ein Verpflichtungsschreiben mit einzureichen.)

2. Eine Kopie des Dokuments über die legale Nutzung des Sitzes (des Geschäftsorts) (Eine Kopie der Immobilieneigentumsurkunde mit der Unterschrift oder dem Stempel des Immobilieneigentümers. Wenn der Immobilieneigentümer eine natürliche Person ist, sollte die Kopie von ihm selbst unterzeichnet werden, und wenn der Immobilieneigentümer ein Unternehmen oder eine Organisation ist, sollte die Kopie mit einem offiziellen Stempel versehen werden. Weitere Informationen finden Sie in „Allgemeiner Leitfaden für die Registrierung von Marktteilnehmern“.)

3. Eine Kopie der Vollmacht für den vom Investor benannten Leiter der Niederlassung (wenn eine Kopie des Personalausweises in das Antragsformular eingefügt und die Ernennungsinformation im Antragsformular unterschrieben wird, muss dieses Dokument nicht eingereicht werden), und eine Kopie des Personalausweises (wenn eine Kopie des Personalausweises in das Antragsformular eingefügt und die Ernennungsinformation im Antragsformular unterschrieben wird, muss dieses Dokument nicht eingereicht werden.)

4. Eine Kopie des Gewerbescheins der juristischen Person des Unternehmens

5. Eine Kopie des Genehmigungsdokuments (Lizenzdokuments) (Wenn Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Beschlüsse des Staatsrates vorsehen, dass vor der Registrierung eine Meldung und Genehmigung erfolgen muss, oder wenn der Geschäftsumfang der beantragten Registrierung Projekte umfasst, die vor der Registrierung gemäß den Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Beschlüssen des Staatsrates gemeldet und genehmigt werden müssen, muss eine Kopie des entsprechenden Genehmigungsdokuments oder Lizenzdokuments eingereicht werden.)

6. Ein Original des Mitteilungs- und Verpflichtungsschreibens für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing (Wenn die Angelegenheit über das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem abgewickelt wird, dann sollten „Mitteilungs- und Verpflichtungsschreiben für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing – Verpflichtungsschreiben für Investoren (gesetzliche Vertreter)“ und „Registrierung über das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem für Marktteilnehmer in Beijing – Verpflichtungsschreiben des Einreichers“ eingereicht werden.)

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1. Öffnungszeiten

Werktags 09:00-12:00 Uhr, 13:30-17:00 Uhr {Erweiterte Servicezeiten: samstags 9:00-13:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen, Terminvereinbarung erforderlich)}

2. Bearbeitungsform und Standort

Bearbeitung vor Ort: Regierungsdienstzentrum der Stadt Beijing: Umfassende Serviceschalter in der Zone A im Erdgeschoss, Xisanhuannan-Straße 1 (südwestliche Ecke der Liuliqiao-Brücke), Bezirk Fengtai, Beijing; Regierungsdienstzentrum des Beijinger Substadtzentrums: Umfassende Serviceschalter, Xinhuadong-Straße 48, Block 2 (südöstliche Ecke), Bezirk Tongzhou, Beijing

Online-Bearbeitung: Auf der Webseite banshi.beijing.gov.cn

3. Bearbeitungsverfahren

Sofortige Bearbeitung

4. Gebühren

Gebührenfrei

5. Zuständige Behörde

Büro für Marktaufsicht und -verwaltung der Stadt Beijing

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1. Für die eingereichten Registrierungsantragsunterlagen und andere Antragsmaterialien sollte der Antragsteller weißes Papier im A4-Format verwenden, das mit einem schwarzen oder blauen Tintenstift oder Unterschriftstift ordentlich auszufüllen und zu unterschreiben ist.

2. Bei der Einreichung von Unterlagen vor Ort am Serviceschalter sollte das Original eingereicht werden, wenn kein Hinweis für die Einreichung in Kopie angegeben ist (das Dokument, das nicht als Kopie gekennzeichnet ist, gilt als Original); wenn eine Kopie eingereicht wird, sollte sie mit dem Vermerk „Mit dem Original übereinstimmend“ gekennzeichnet und vom Antragsteller oder seinem benannten Vertreter oder einem gemeinsam betrauten Vertreter unterzeichnet werden.

3. Erfolgt der Antrag auf Registrierung während des gesamten Prozesses elektronisch, können Dokumente wie rechtliche Qualifikationsnachweise, Identitätsnachweise, Zulassungsbescheinigungen, Satzungen, Beschlüsse und andere Dokumente im Originalbild (-druck) über das vollständig elektronische Registrierungssystem übermittelt werden. Alternativ können relevante Unterlagen in Übereinstimmung mit dem durch das Registrierungsgeschäftssystem festgelegten Format für Antragsdokumente generiert und verwendet werden.

4. Wenn die eingereichten Unterlagen eine Unterschrift beinhalten, sollte auf die Anmerkungen für den Antragsteller im Antrag Bezug genommen werden. Wenn der Unterzeichner nicht angegeben ist, sollte eine natürliche Person selbst unterzeichnen. Bei juristischen Personen und sonstigen Organisationen sollten die gesetzlichen Vertreter, Verantwortlichen oder Prokuristen unterzeichnen und die Unterlagen mit dem offiziellen Stempel versehen. Antragsteller, die nicht persönlich unterschreiben können, müssen eine vom Bevollmächtigten unterschriebene Vollmacht vorlegen. Die Vollmacht sollte im Original vorliegen, der Bevollmächtigte sollte persönlich unterschreiben, und die betraute Partei sollte mit der Registrierungsbehörde bei der Echtnamen-Authentifizierung zusammenarbeiten.

5. Wenn die eingereichten Unterlagen oder die beglaubigten bzw. legalisierten Dokumente in einer Fremdsprache verfasst sind, sollte der Antragsteller eine genaue chinesische Übersetzung des Inhalts vorlegen, das chinesische Übersetzungsdokument und das fremdsprachige Originaldokument gleichzeitig einreichen und dabei vermerken, dass die „Übersetzung korrekt“ ist. Die Übersetzungsstelle sollte den offiziellen Stempel der Übersetzungsstelle (Sonderstempel für Übersetzungen) auf dem Übersetzungsdokument anbringen oder gleichzeitig eine Kopie des Gewerbescheins und Kopien anderer Dokumente zum Nachweis der rechtlichen Qualifikation sowie Informationen zum Übersetzer und dessen Kontaktinformationen beifügen. Wurde das Dokument von einer natürlichen Person übersetzt, sollte die natürliche Person das Übersetzungsdokument unterschreiben, ihre Kontaktinformationen angeben und eine Kopie der entsprechenden Übersetzungsqualifikation oder der Identitätsdokumente des Übersetzers beifügen.

6. Bei der Bearbeitung von Registrierungs- und Akteneintragungsangelegenheiten sollte der Antragsteller mit der Registrierungsbehörde zusammenarbeiten, um mit Hilfe des Echtnamen-Authentifizierungssystems und durch die Verwendung von Gesichtserkennung und anderen Methoden die Echtnamen-Authentifizierung der betreffenden Person durchzuführen. Wenn die Betroffenen ihre Identitätsangaben aus besonderen Gründen nicht über das Echtnamen-Authentifizierungssystem verifizieren können, können sie ein gemäß dem Gesetz beglaubigtes Dokument zum Nachweis ihrer Identität vorlegen oder sich mit ihren Ausweisdokumenten vor Ort begeben, um die Bearbeitung vorzunehmen.