Registrierung der Einrichtung von ständigen Vertretungen von ausländischen Unternehmen oder Unternehmen fremder Regionen
Wenn Sie eine ständige Vertretung von ausländischen Unternehmen oder Unternehmen fremder Regionen in Beijing gründen wollen, führen Sie bitte die folgenden Schritte aus.

Nur zwei Schritte sind erforderlich

Hier sind einige Materialien, die Sie vorbereiten müssen

Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) der ständigen Vertretung eines ausländischen (regionalen) Unternehmens

Kopie des Dokuments über den Sitz des ausländischen (regionalen) Unternehmens und Original der Dokumente über den rechtmäßigen Betrieb des ausländischen (regionalen) Unternehmens für mehr als zwei Jahre

Original der Satzung oder Original der Organisationsvereinbarung des ausländischen (regionalen) Unternehmens

Original des vom ausländischen (regionalen) Unternehmen ausgestellten Vollmachtsdokuments oder Bescheinigungsdokuments für den Unterschriftsberechtigten

Original der Dokumente zur Ernennung (Beschäftigung) des Hauptvertreters und der Vertreter des ausländischen (regionalen) Unternehmens

Original der Kreditwürdigkeitsbescheinigung, die von einem Finanzinstitut ausgestellt wurde, das Geschäftsbeziehungen mit ausländischen (regionalen) Unternehmen unterhält

Original der Lebensläufe des Hauptvertreters und der Vertreter; Original der Identitätsdokumente

Kopie des Dokuments über die legale Nutzung des Sitzes (der Geschäftsräume) der Vertretung

Original und Kopie der Genehmigungsdokumente (Lizenzdokumente) der Genehmigungsbehörde

Original des Mitteilungs- und Verpflichtungsschreibens für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing

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Antragsunterlagen
  • 1. Ein Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) von ständigen Vertretungen ausländischer (regionaler) Unternehmen (Detaillierte Ausfüllanforderungen finden Sie in den Anmerkungen zum Antrag; die Stadt Beijing führt das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung von Marktteilnehmern ein und erfolgt die Bearbeitung gemäß dem Verpflichtungssystem, wird das Verpflichtungsschreiben zusammen eingereicht.)
  • 2. Eine Kopie des Dokuments über den Sitz des ausländischen (regionalen) Unternehmens und ein Original der Dokumente über den rechtmäßigen Betrieb des ausländischen (regionalen) Unternehmens für mehr als zwei Jahre (Die Bescheinigung über den rechtmäßigen Betrieb bezieht sich auf rechtliche Qualifikationsdokumente oder andere relevante Betriebsbescheinigungen, die von den zuständigen Behörden des Landes oder der Region, in dem/der das ausländische (regionale) Unternehmen ansässig ist, ausgestellt wurden und aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen seit mehr als zwei Jahren besteht. Die Ansässigkeitsdauer der Vertretung darf die Dauer des Bestehens des ausländischen Unternehmens nicht überschreiten.)
  • 3. Ein Original der Satzung oder ein Original der Organisationsvereinbarung des ausländischen (regionalen) Unternehmens
  • 4. Ein Original des vom ausländischen (regionalen) Unternehmen ausgestellten Vollmachtsdokuments oder Bescheinigungsdokuments für den Unterschriftsberechtigten
  • 5. Ein Original der Dokumente zur Ernennung (Beschäftigung) des Hauptvertreters und der Vertreter des ausländischen (regionalen) Unternehmens (Gleichzeitig sind zwei Fotos von jedem Vertreter beizufügen. Die Zahl der Vertreter (einschließlich des Hauptvertreters) der Vertretung darf 4 nicht überschreiten, mit Ausnahme derjenigen, die von der Prüfungs- und Genehmigungsbehörde zugelassen wurden.)
  • 6. Ein Original der Kreditwürdigkeitsbescheinigung, die von einem Finanzinstitut ausgestellt wurde, das Geschäftsbeziehungen mit ausländischen (regionalen) Unternehmen unterhält (Neben der Kreditwürdigkeitsbescheinigung sollten Finanz- und Versicherungsunternehmen auch Jahresberichte über Vermögenswerte sowie Gewinne und Verluste, die Satzung der Organisation und die Liste der Vorstandsmitglieder des entsendenden Unternehmens vorlegen.)
  • 7. Ein Original der Lebensläufe des Hauptvertreters und der Vertreter (wenn der Hauptvertreter oder die Vertreter chinesische Staatsbürger sind, sollte auch ein von der Dienststelle für auswärtige Angelegenheiten ausgestelltes Entsendungsschreiben eingereicht werden); ein Original der Identitätsdokumente (die spezifischen Anforderungen sind die gleichen wie oben).
  • 8. Eine Kopie des Dokuments über die legale Nutzung des Sitzes (der Geschäftsräume) der Vertretung (Eine Kopie der Immobilieneigentumsurkunde, die vom Eigentümer unterzeichnet oder abgestempelt wurde, ist vorzulegen. Handelt es sich bei dem Eigentümer um eine natürliche Person, muss er eigenhändig unterzeichnen; handelt es sich bei dem Eigentümer um ein Unternehmen oder eine Organisation, muss dessen/deren offizieller Stempel angebracht werden. Für andere Fälle siehe „Allgemeiner Leitfaden für die Registrierung von Marktteilnehmern“.)
  • 9. Ein Original und eine Kopie der Genehmigungsdokumente (Lizenzdokumente) der Genehmigungsbehörde (Genehmigungen sind einzuholen, wenn Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder Bestimmungen des Staatsrats vorsehen, dass die von der Vertretung ausgeübten Geschäftstätigkeiten genehmigungspflichtig sind.)
  • 10. Ein Original des Mitteilungs- und Verpflichtungsschreibens für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing (Falls die Angelegenheit in Form von Mitteilungs- und Verpflichtung bearbeitet wird, ist es auch erforderlich, die Unterlagen „Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung der Marktteilnehmer der Stadt Beijing – Verpflichtungsschreiben des Investors (des gesetzlichen Vertreters)“ sowie „Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung der Marktteilnehmer der Stadt Beijing – Verpflichtungsschreiben des Einreichers“ einzureichen)
Zur gegebenen Zeit kann in entsprechenden Zulassungsstellen der Antrag bearbeitet werden.

Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing:

Xisanhuannan-Straße 1, Bezirk Fengtai (an der südwestlichen Ecke von Liuliqiao)

(北京市政务服务中心:北京市丰台区西三环南路1号(六里桥西南角))

Werktags: 09:00-12:00 Uhr, 13:30-17:00 Uhr

Einige Punkte, die Sie im Voraus wissen müssen.

  • Gebühren:

    Gebührenfrei

  • Voraussetzungen für die Annahme: 

    1. Für den Antrag auf Registrierung und sonstige eingereichte Unterlagen soll weißes A4-Papier verwendet werden und die Unterlagen sind mit einem schwarzen oder blauen Tintenstift bzw. Unterschriftsstift ordentlich auszufüllen und zu unterzeichnen. 2. Bei Unterlagen, die am Schalter vor Ort eingereicht werden, sollte das Original eingereicht werden, wenn kein Hinweis für die Einreichung in Kopie angegeben ist (fehlt der Hinweis auf eine Kopie, so ist das Original vorzulegen); bei der Einreichung der Kopie soll der Vermerk „Übereinstimmend mit dem Original“ beigefügt werden und die Kopie muss vom Antragsteller oder von dem durch den Antragsteller benannten Vertreter oder gemeinsam betrauten Bevollmächtigten unterzeichnet werden. 3. Erfolgt der Antrag auf Registrierung während des gesamten Prozesses elektronisch, können rechtliche Qualifikationsnachweise, Identitätsnachweise, Zulassungsbescheinigungen, Satzungen, Beschlüsse und andere Dokumente als Original-Abbilder (Original-Fotokopien) über das vollständig elektronische Registrierungssystem eingereicht werden, oder man kann gemäß den Formatstandards für Antragsdokumente, die vom Registrierungssystem festgelegt wurden, relevante Unterlagen erstellen und diese verwenden. 4. Werden bei den einzureichenden Unterlagen Unterschriften benötigt, soll auf die Anmerkungen für den Antragsteller im Antragsformular Bezug genommen werden; ist die zu unterschreibende Person nicht explizit genannt, wird bei einer natürlichen Person vom Antragsteller selbst, bei einer juristischen Person und anderen Organisationen vom gesetzlichen Vertreter bzw. der verantwortlichen oder unterschriftsberechtigten Person unterschrieben und mit dem offiziellen Stempel versehen. Bei der Unterzeichnung von Dokumenten im Auftrag anderer ist die Vorlage einer vom Beauftragten unterzeichneten Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss im Original vorliegen und vom Bevollmächtigten eigenhändig unterschrieben werden. 5. Bei fremdsprachigen Unterlagen oder bei fremdsprachigen beglaubigten bzw. legalisierten Dokumenten ist eine chinesische Übersetzung mit dem offiziellen Stempel der Übersetzungsstelle beizufügen, wobei der Vermerk „Genaue Übersetzung“ von der Übersetzungsstelle anzubringen und eine Kopie des rechtlichen Qualifikationsnachweises der Übersetzungsstelle vorzulegen ist. 6. Für natürliche Personen, die an der Abwicklung der Registrierungsgeschäfte beteiligt sind, ist eine Echtnamen-Verifizierung erforderlich. Die Identitätsinformationen können durch das Echtnamen-Verifizierungssystem der Registrierungsbehörde überprüft werden. Ist die betreffende Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage, ihre Identitätsinformationen über das Echtnamen-Verifizierungssystem zu überprüfen, kann sie ein gemäß dem Gesetz notariell beglaubigtes Dokument zum Nachweis ihrer Identität vorlegen. 7. Die Antragsunterlagen 2 bis 7 müssen von einer Beglaubigungsinstitution oder einer zugelassenen Stelle des Landes bzw. der Region, zu dem/der das Unternehmen gehört, beglaubigt und von der Botschaft oder dem Konsulat der Volksrepublik China, die/das in diesem Land ansässig (oder für diese Region vertretungsweise zuständig) ist, legalisiert werden. Wenn das Heimatland keine diplomatischen Beziehungen zu China unterhält, sollten die Dokumente von der Botschaft (dem Konsulat) eines Drittlandes beglaubigt werden, das diplomatische Beziehungen zu China unterhält, und anschließend von der chinesischen Botschaft (vom chinesischen Konsulat) im Drittland legalisiert werden. Dokumente, die von Überseegebieten bestimmter Länder ausgestellt wurden, sollten zuerst in diesen Gebieten beglaubigt, dann von den diplomatischen Institutionen dieses Landes überbeglaubigt und schließlich von der chinesischen Botschaft (vom chinesischen Konsulat) in diesem Land legalisiert werden. Handelt es sich bei dem Finanzinstitut, mit dem das ausländische (regionale) Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhält, um ein Finanzinstitut auf dem chinesischen Festland, ist keine Beglaubigung und Legalisation erforderlich. Rechtliche Qualifikationsdokumente von Unternehmen der Region Hongkong und Macao sollten von einer lokalen Beglaubigungsinstitution in Übereinstimmung mit dem Gesetz beglaubigt und von China Legal Service (Hong Kong) Ltd. oder von China Legal Service (Macao) Ltd. mit einem speziellen Weiterleitungsstempel weitergeleitet werden; rechtliche Qualifikationsdokumente von Unternehmen der Region Taiwan werden von lokalen Beglaubigungsinstitutionen beglaubigt. Bei den rechtlichen Qualifikationsdokumenten der Sonderverwaltungsregion Hongkong ist gleichzeitig eine Kopie des von den Steuerbehörden Hongkongs ausgestellten „Business Registration Certificate“, das von einer lokalen Beglaubigungsinstitution beglaubigt wurde und sich innerhalb der Gültigkeitsdauer befindet, einzureichen. 8. Vertretungen, die gemäß den Bestimmungen internationaler Verträge und Vereinbarungen, die von China geschlossen wurden oder denen China beigetreten ist, zur Ausübung gewinnorientierter Tätigkeiten errichtet wurden, müssen die entsprechenden Dokumente ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Gesetz einreichen. 9. Für die Gründung und Registrierung von Vertretungen müssen ausländische (regionale) Unternehmen eine öffentliche Bekanntmachung in den von der Registrierungsbehörde bestimmten Medien vornehmen. 10. Zu den Dienststellen für auswärtige Angelegenheiten gehören: Beijing Foreign Enterprise Human Resources Service Co., Ltd., ChinaStar Limited for International Economic & Technical Cooperation, China International Intellectech Group Co., Ltd., Chengtong Human Resources Company Ltd., China International Talent Development Center, Beijing Foreign Airlines Service Co., Ltd. usw.

  • Zuständige Behörde:

    Büro für Marktüberwachung und -verwaltung der Stadt Beijing