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1. „Das Formular für die MwSt.-Erklärung (verwendbar für allgemeine Steuerpflichtige)“ und beigefügte Tabellen. (Zwei Exemplare)

2. In folgenden Situationen sollten auch entsprechende Unterlagen bereitgestellt werden:

(1) Steuerzahler, die seit dem 1. April 2015 das aktualisierte MwSt.-Rechnungssystem verwenden, oder gemäß den betreffenden Regelungen keine Steuererklärungen online abgeben oder aufgrund fehlender Netzwerkbedingungen nicht in der Lage sind, dies zu tun, sind verpflichtet, eine Golden Tax Disk (Steuerkontroll-CD) sowie eine Steuererklärungs-CD einzureichen.

(2) Mehrwertsteuererklärung für den Eisenbahnbau-Fonds der China Railway Corporation erfordert ein Exemplar der „Steuererklärung für den Eisenbahnbau-Fonds“.

(3) Wenn das Zollamt ein Zahlungsformular ausstellt, das belegt, dass die Vermögenswerte identisch mit den angegebenen Informationen sind, dann ist ein Exemplar der „Benachrichtigung über das Prüfergebnis des Zahlscheins vom Zoll“ erforderlich.

(4) Für allgemeine Steuerpflichtige ist ein Exemplar der „Mitteilung über den Vergleich von Prüfungsergebnissen“ erforderlich.

(5) Die Unternehmen, die konsolidierte Steuererklärungen einreichen, sollten ein Exemplar des Formulars zur Informationsübertragung für die konsolidierte Mehrwertsteuer von eigenen Niederlassungen zur Verfügung stellen.

(6) Energieerzeugungsunternehmen und -versorgungsunternehmen, die Mehrwertsteuern im Voraus entrichten, sind verpflichtet, ein Exemplar des „Überweisungsformulars der Ausgangsmehrwertsteuer und Eingangsmehrwertsteuer von Energieunternehmen“ vorzulegen.

(7) Im Falle der Einbehaltung oder Überweisung sollen allgemeine MwSt.-Steuerpflichtige ein Exemplar der „Abzug-Liste des allgemeinen Zahlscheins für einbehaltene und überwiesene Steuern“ vorlegen.

(8) Wenn allgemeine Mehrwertsteuerpflichtige während einer Umstrukturierung der Vermögenswerte ihr gesamtes Aktiv- und Passivvermögen sowie Arbeitskräfte auf andere allgemeine Mehrwertsteuerzahler übertragen und daher die Vorsteuer vor dem Abmeldungsverfahren nicht abziehen, kann diese Vorsteuer zum weiteren Abzug auf die neuen Steuerzahler übertragen werden. Dafür ist ein Exemplar des "Überweisungsformulars der einbehaltenen Vorsteuer während der Vermögensumstrukturierung von allgemeinen Mehrwertsteuerpflichtigen" erforderlich.

(9) Relevante Belege, die die Steuerzahler enthalten bekommen, weisen darauf hin, dass sie die Bedingungen für den Abzug erfüllen und den Abzug in der laufenden Periode beantragen. In diesem Fall sollten die Folgenden zur Verfügung stehen:

  • Ein Exemplar der Abzugsform von der gesonderten MwSt.-Rechnung (inklusive der einheitlichen Rechnungen für steuerlich kontrollierte Fahrzeugverkäufe)

  • Eine Fotokopie des gesonderten MwSt.-Zahlscheins bei der Zolleinfuhr sowie eine Fotokopie der allgemeinen Rechnung für den Kauf landwirtschaftlicher Produkte

  • Jeweils ein Exemplar von den folgenden Dokumenten: Steuerzahlungsbeleg und Liste, schriftliche Verträge, Zahlungsnachweise und Kontoauszüge oder Rechnungen von ausländischen Körperschaften.

  • Jeweils ein Exemplar: Kontrollabschnitt oder Berichtsformular des ausgestellten Beschaffungsbelegs der landwirtschaftlichen Produkte.

(10) Für Steuerzahler, die Dienstleistungen, Immobilien und immaterielle Vermögenswerte verkaufen, wird der Preis bei der Entscheidung über das Verkaufsvolumen vom Gesamtpreis und den Zusatzgebühren gemäß einschlägigen Vorschriften abgezogen. In diesem Fall sind gültige Belege und Listen in Übereinstimmung mit Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Bestimmungen der chinesischen Steuerverwaltung vorzulegen, einschließlich:

  • Bei Zahlungen an inländische juristische oder natürliche Personen gilt die Rechnung als rechtmäßiger und gültiger Beleg. Menge: 1 Exemplar.

  • Bei Rechnungen für Zahlungen an Einheiten (Unternehmen oder Organisationen) bzw. Einzelpersonen außerhalb des chinesischen Festlands dient die unterzeichnete Quittung der Einheit oder Einzelperson als rechtmäßiger und gültiger Nachweis. Wenn die Steuerbehörde Zweifel an der unterzeichneten Quittung hat, kann sie die Vorlage des Originals der Bestätigungsbescheinigung einer nicht festlandchinesischen Beglaubigungsinstitution verlangen.

  • Bei Steuerzahlungen gilt der Zahlungsbeleg als rechtmäßig und wirksam. Menge: Ein Exemplar.

  • Für abgezogene Regierungsfonds, Verwaltungsgebühren oder die an die Regierung gezahlte Pacht für die Grundstücke gelten Finanzrechnungen, die von Finanzabteilungen auf oder über der Provinzebene beaufsichtigt (gedruckt) werden, als legal und gültig. Menge: Ein Exemplar

  • Andere Belege, die von der staatlichen Steuerverwaltung gefordert sind. Menge: 1 Exemplar.

(11) Allgemeine Steuerzahler in bestimmten Industriezweigen, die sich einem Testdurchlauf der vorläufigen Vorsteuerüberprüfungsmethode und Vorsteuerabzugsmethode bezüglich landwirtschaftlicher Produkte zu unterziehen haben, haben folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ein Exemplar der „Kalkulationstabelle (zusammenfassende Tabelle) des gebilligten Vorsteuerabzugs für landwirtschaftliche Produkte“

  • Ein Exemplar der „Kalkulationstabelle des gebilligten Vorsteuerabzugs für landwirtschaftliche Produkte, die mit der Input-Output-Methode kalkuliert worden ist“

  • Ein Exemplar der „Kalkulationstabelle des gebilligten Vorsteuerabzugs für landwirtschaftliche Produkte, die mit Kostenmethode kalkuliert worden ist“

  • Ein Exemplar der „Kalkulationstabelle des gebilligten Vorsteuerabzugs für landwirtschaftliche Produkte in Fällen des Direktvertriebs angeschaffter landwirtschaftlicher Produkte“

  • Ein Exemplar der „Kalkulationstabelle des gebilligten Vorsteuerabzugs für landwirtschaftliche Produkte in Fällen, in denen gekaufte landwirtschaftliche Produkte für die Produktion bestimmt sind und keine Wareneinheit darstellen“

(12) Jeweils ein Exemplar anderer Materialien, die von Steuerbehörden der Provinzen (autonomer Regionen, der direkt der Zentralregierung unterstellte Gemeinden und der in der Landesplanung speziell benannten Städte) vorgesehen sind.

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1.Öffnungszeiten:

Die Anliegen werden unmittelbar nach Antrag behandelt und entsprechend abgeschlossen.

Die Adressen der jeweiligen Steuerdienststellen der Stadt Beijing, die für jeweils einen bestimmten Bezirk zuständig sind, können unter folgendem Link abgerufen werden: http://beijing.chinatax.gov.cn/bjsat/mapNew/mapNew.html

2. Standorte

(1) Steuerdienststelle

Die Adressen der Steuerdienststellen aller Bezirke (Regionen) der Stadt Beijing können unter folgendem Link abgerufen werden:

http://beijing.chinatax.gov.cn/bjsat/mapNew/mapNew.html

(2) Das elektronische Steuerbüro der Stadt Beijing

https://etax.beijing.chinatax.gov.cn/xxmh/html/index.html

3.Gebühren:

Gebührenfrei

4. Zuständige Behörde:

Die zuständige Steuerbehörde 

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1. Andere Materialien für Steuererklärungen werden von der jeweiligen Steuerverwaltung der Provinzen (autonomer Regionen, der unmittelbar der Zentralregierung unterstellten Gemeinden und der in der Landesplanung speziell benannten Städte) festgelegt.

2. Die Dokumentformulare sind in der Rubrik „Download Center“ auf der Website der jeweiligen Steuerverwaltung der Provinzen (autonomer Regionen, der direkt der Zentralregierung unterstellten Gemeinden und der in der Landesplanung speziell benannten Städte) herunterzuladen oder in den Steuerdienststellen zu bekommen.

3. Wenn der Steuerzahler eine elektronische Signatur benutzt, die die Anforderungen des Gesetzes über die elektronische Signatur erfüllt, hat die elektronische Signatur die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift oder ein Siegel.

4. Wenn der Steuerzahler seiner Verpflichtung nicht nachkommt, innerhalb der vorgeschriebenen Frist Steuererklärungen und einschlägige Materialien einzureichen, wird das Ergebnis der Bewertung der Steuergutschrift beeinträchtigt, und der Steuerzahler trägt die entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen gemäß dem „Gesetz der Volksrepublik China über die Verwaltung der Besteuerung“.

5. Die Frist für die MwSt.-Zahlung beträgt jeweils 1 Tag, 3 Tage, 5 Tage, 10 Tage, 15 Tage, 1 Monat bzw. 1 Quartal. Die konkrete Frist wird von der zuständigen Steuerbehörde anhand der Höhe des fälligen Steuerbetrags festgelegt; Die Zahlung kann verteilt erfolgen, wenn eine festgelegte fristgebundene Zahlung nicht möglich ist. Der Steuerzahler nimmt einen Monat oder ein Quartal als eine Steuerperiode in Anspruch und gibt die Steuererklärung binnen 15 Tagen nach Ende der Periode ab; Wenn die Steuerperiode 1 Tag, 3 Tage, 5 Tage, 10 Tage oder 15 Tage beträgt, dann ist die Steuerzahlung binnen 5 Tagen nach Ende der Periode im Voraus vorzunehmen, und die Steuererklärung ist binnen 15 Tagen nach dem ersten Tag des nächsten Monats einzureichen, und die aus dem Vormonat resultierende Steuer ist zu begleichen. Steuerzahler, die Waren einführen, müssen die Zahlung innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum vornehmen, an dem der Zoll den Zahlschein der MwSt. des Einfuhrzolls ausstellt. Ist der letzte Zahlungstag ein stattlicher Feiertag, so gilt der auf den Feiertag folgende Tag als Fristende; liegen innerhalb der Frist mehr als drei aufeinander folgende Tage staatlicher Feiertage, so wird die Frist entsprechend verschoben.

6. Banken, Finanzgesellschaften, Treuhandunternehmen und Anlagengesellschaften, Kreditgenossenschaften und andere vom Finanzministerium und der staatlichen Steuerverwaltung bestimmte Steuerzahler können sich für eine vierteljährliche Steuererklärung entscheiden.

7. Für die Steuerzahler, die keine Einkünfte aus der Produktion oder dem Betrieb beziehen oder die Mehrwertsteuer nicht gemäß einfacher Berechnung des fälligen Steuerbetrags auf der Grundlage des Umsatzvolumens und des Steuersatzes während des Zeitraums von Abwicklung der Steuerregistrierung bis zur erfolgreichen Registrierung als allgemeiner Steuerzahler keine Steuererklärung abgeben und zahlen, kann der in diesem Zeitraum erhaltene MwSt.-Abzugsbeleg nach der erfolgreichen Registrierung als allgemeiner Steuerzahler zum Vorsteuerabzug verwendet werden.

8. Wenn der Steuerzahler im laufenden Monat sowohl einbehaltene MwSt. als auch Steuerrückstände hat, kann die einbehaltene MwSt. zum Ausgleich der geschuldeten Steuer verwendet werden; wenn der Steuerzahler sowohl überbezahlte Steuerbeträge als auch Steuerrückstände hat, kann die überbezahlte Steuerbeträge zum Ausgleich der geschuldeten Steuer verwendet werden.

9. Für Steuerzahler, die in den Genuss einer Steuerermäßigung oder -befreiung kommen, ist eine Steuererklärung während der Steuerermäßigung und -befreiung vorschriftsmäßig abzugeben. Die Vorzugsposten sind in der Steuererklärung und der beigefügten Tabelle auszufüllen.