1. Zwei Exemplare vom „Formular zur Mehrwertsteuererklärung (für Kleinsteuerpflichtige)“.
2. In folgenden Fällen sollen außerdem weitere Dokumente vorgelegt werden:
(1) Steuerpflichtige Kfz-Händler. Erforderliche Dokumente: Ein Original vom Rechnungsdurchschlag
(2) Steuerzahler, die seit dem 1. April 2015 die aktualisierte Version des Mehrwertsteuer-Rechnungssystems verwenden und gemäß den einschlägigen Vorschriften die Online-Steuerbearbeitung nicht nutzen oder nicht über die notwendigen Netzwerkvoraussetzungen verfügen, müssen die „Goldene Steuerfestplatte“, die „Steuerkontrollfestplatte“ oder den UKey vorlegen.
(3) Steuerpflichtige für Strom-Produkte, die die Mehrwertsteuer im Voraus bezahlen, müssen ein Originalbeleg der Überweisung für Ausgangssteuer- und Eingangssteuerabzug der Mehrwertsteuer für Stromunternehmen vorlegen.
Zuständige Behörde
Die zuständige Steuerbehörde