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1. Ein „Antragsformular für die Steuerverwaltungsgenehmigung“ (1 Original)

2. Der originale Identitätsnachweis des Antragstellers (Das Original dient nur zur Einsichtnahme)

3. Eine Kopie des Produktionsprozesses und des Produktinspektionssystems (1 Kopie)

4. Eine Kopie des Lager-, Transport- und Liefersystems (1 Kopie)

5. Eine Kopie der Produktionsanlagen, des Produktionsprozessen und des Sicherheitsmanagementsystems (1 Kopie)

6. Eine Kopie des Gewerbescheins fürs Druckwesen (1 Kopie)

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1. Öffnungszeiten

Werktags 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr

2. Standorte

Abteilung für Steuererhebung und Technologieentwicklung, Beijinger Steuerbüro des staatlichen Steueramts: Zimmer 902, 9. Etage, Chegongzhuang-Straße 10, Bezirk Xicheng

3. Bearbeitungsverfahren

(1) Antragsannahme: 0 Arbeitstage

(2) Überprüfung und Entscheidung: 5 Arbeitstage

(3) Erstellung und Zustellung: 0 Arbeitstage

4. Gebühren

Gebührenfrei

5. Zuständige Behörde

Beijinger Steuerbüro des staatlichen Staatsamts

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1. Der Steuerpflichtige ist für die Echtheit und Rechtmäßigkeit der eingereichten Materialien verantwortlich.

2. Das Dokumentformular kann in der Spalte „Download Center“ auf der Webseite des Steuerbüros der Provinzen (autonomen Regionen, regierungsunmittelbaren Städte und speziell geplanten Städte) angefordert und heruntergeladen oder bei Servicehallen für Steuerangelegenheiten abgeholt werden.

3. Die vom Steuerpflichtigen eingereichten Kopien der Unterlagen müssen mit dem Vermerk „Übereinstimmend mit dem Original“ und Unterschrift/Stempel versehen sein.