1. Das Formular für Vertragssteuererkärung (2 Exemplare).

2. Der Vertrag für die Übertragung des Immobilienrechts (1 Original und 1 Kopie)

3. Die Rechnung (1 Original und 1 Kopie).

4. Ein Original und eine Kopie des gültigen Identitätsnachweises vom Antragsteller.

5. Bei Ermäßigung der Urkundensteuer, sind auch ein Original und eine Kopie der Dokumente zur Urkundensteuerermäßigung bzw. -freistellung vorzulegen.

6. Findet eine Eigentumsübertragung von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen nach den geltenden Rechtsdokumenten des Volksgerichtshofs oder der Schiedskommission statt, ist der Erwerb des Zahlungsnachweises zum Verkauf von Immobilien für Steuerpflichtige nicht möglich. Demzufolge ist ein Original der geltenden Rechtsdokumente des Volksgerichtshofs oder der Schiedskommission und der Vollstreckungsbeschluss vom Volksgerichtshof, vorzulegen.

Gebühren

Gebührenfrei

Zuständige Behörde

Die zuständige Steuerbehörde