1. „Das Formulars für Stempelsteuererklärung (Bericht)“ (2 Exemplare).

2.png

1. Bearbeitungszeit

Sofortige Bearbeitung

2. Standorte

(1) Steuerdienststelle

Die Adressen der Steuerdienststellen aller Bezirke (Regionen) der Stadt Beijing können unter folgendem Link abgerufen werden: http://beijing.chinatax.gov.cn/bjsat/mapNew/mapNew.html

 (2) Das elektronische Steuerbüro der Stadt Beijing

https://etax.beijing.chinatax.gov.cn/xxmh/html/index.html

3. Gebühren

Gebührenfrei

4. Zuständige Behörde

Die zuständige Steuerbehörde

1. Die Dokumentformulare sind in der Rubrik „Download Center“ auf der Website der jeweiligen Steuerverwaltung der Provinzen (autonomer Regionen, der direkt der Zentralregierung unterstellten Gemeinden und der in der Landesplanung speziell benannten Städte) herunterzuladen oder in den Steuerdienststellen zu bekommen.

2. Wenn der Steuerzahler eine elektronische Signatur benutzt, die die Anforderungen des Gesetzes über die elektronische Signatur erfüllt, hat die elektronische Signatur die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift oder ein Siegel.

3. Wenn der Steuerzahler seiner Verpflichtung nicht nachkommt, innerhalb der vorgeschriebenen Frist Steuererklärungen und einschlägige Materialien einzureichen, wird das Ergebnis der Bewertung der Steuergutschrift beeinträchtigt, und der Steuerzahler trägt die entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen gemäß dem „Gesetz der Volksrepublik China über die Verwaltung der Besteuerung“.

4. Wenn die steuerpflichtigen Belege des gleichen Typs häufig Stempelmarke benötigen, kann der Steuerzahler auf der Grundlage der tatsächlichen Situation entscheiden, ob er die Methode zur termingerechten zusammenfassenden Erhebung und Zahlung der Stempelsteuer anwendet. Die Frist für die zusammenfassende Steuerzahlung beträgt einen Monat. Steuerzahler, die Methode zur zusammenfassenden Erhebung und Zahlung der Stempelsteuer anwenden, müssen die zuständige Steuerbehörde im Voraus informieren. Sobald die Zahlungsmethode ausgewählt wurde, kann sie nicht innerhalb eines Jahres geändert werden.

5. Bei Erhebung der Stempelsteuer nach Überprüfung beträgt die Steuerzahlungsfrist einen Monat. Wenn der Steuerbetrag gering ist, kann die Steuerzahlungsfrist ein Viertel betragen, was von der zuständigen Steuerbehörde festgelegt wird. Steuerzahler sollten die Stempelsteuer innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf der Steuerperiode erklären und zahlen.

6. Für Steuerzahler, die in den Genuss einer Steuerermäßigung oder -befreiung kommen, ist eine Steuererklärung während der Steuerermäßigung und -befreiung vorschriftsmäßig abzugeben.