1. Zwei Exemplare vom „Formular für Mehrwertsteuervorauszahlung“, mit dem offiziellen Siegel des Steuerpflichtigen.

2. Für Steuerpflichtige, die über Landkreise (Städte, Bezirke) Bauleistungen erbringen, sind außerdem folgende Unterlagen vorzulegen:

(1) Eine Kopie des unterzeichneten Bauvertrags (mit dem offiziellen Siegel des Steuerpflichtigen).

(2) Eine Kopie des unterzeichneten Untervertrags (mit dem offiziellen Siegel des Steuerpflichtigen)

(3) Eine Kopie der Rechnung (mit dem offiziellen Siegel des Steuerpflichtigen), die vom Unterauftragnehmer erworben wurde.

Zuständige Behörde

Die zuständige Steuerbehörde