1.Das Formular für Fahrzeug- und Schiffssteuererklärung“ (2 Exemplare).

2. In folgenden Fällen sind weitere Unterlagen einzureichen:

(1) Steuerzahler, die Fahrzeuge deklarieren, müssen „die Liste der Fahrzeug- und Schiffssteuerquellen (Fahrzeug)“ vorlegen (2 Exemplare).

(2) Steuerzahler, die Schiffe deklarieren, müssen „die Liste der Fahrzeug- und Schiffssteuerquellen (Fahrzeug)“ vorlegen (2 Exemplare).

1. Bearbeitungszeit

Sofortige Bearbeitung

2. Standorte

(1) Steuerdienststelle

Die Adressen der Steuerdienststellen aller Bezirke (Regionen) der Stadt Beijing können unter folgendem Link abgerufen werden: http://beijing.chinatax.gov.cn/bjsat/mapNew/mapNew.html

(2) Das elektronische Steuerbüro der Stadt Beijing
https://etax.beijing.chinatax.gov.cn/xxmh/html/index.html

3. Gebühren

Gebührenfrei

4. Zuständige Behörde

Die zuständige Steuerbehörde

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1. Die Dokumentformulare sind in der Rubrik „Download Center“ auf der Website der jeweiligen Steuerverwaltung der Provinzen (autonomer Regionen, der direkt der Zentralregierung unterstellten Gemeinden und der in der Landesplanung speziell benannten Städte) herunterzuladen oder in den Steuerdienststellen zu bekommen.

2. Wenn der Steuerzahler eine elektronische Signatur benutzt, die die Anforderungen des Gesetzes über die elektronische Signatur erfüllt, hat die elektronische Signatur die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift oder ein Siegel.

3. Wenn der Steuerzahler seiner Verpflichtung nicht nachkommt, innerhalb der vorgeschriebenen Frist Steuererklärungen und einschlägige Materialien einzureichen, wird das Ergebnis der Bewertung der Steuergutschrift beeinträchtigt, und der Steuerzahler trägt die entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen gemäß dem „Gesetz der Volksrepublik China über die Verwaltung der Besteuerung“.

4. Der Zeitpunkt, zu dem die Steuerpflicht für Fahrzeuge und Schiffe entsteht, ist der Monat, in dem die Eigentums- oder Verwaltungsrechte für Fahrzeuge und Schiffe erworben werden. Die Fahrzeug- und Schiffssteuer wird jährlich deklariert und gezahlt. Die spezifische Frist für die Steuererklärung wird von den Volksregierungen der Provinzen, autonomen Regionen und Städte direkt unter der Zentralregierung festgelegt.

5. Wenn eine Versicherungseinrichtung, die im Bereich der Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge tätig ist, als Steuerzahler fungiert und die Fahrzeug- und Schiffssteuer erhoben und gezahlt hat, muss der Steuerzahler die Fahrzeug- und Schiffssteuer nicht mehr bei der zuständigen Steuerbehörde des Ortes für Fahrzeugregistrierung deklarieren und zahlen.

6. Der Steuerzahler, der die Fahrzeug- und Schiffssteuer zum ersten Mal deklariert, muss die Informationen in den Formularen und Anhängen aller Fahrzeuge und Schiffe deklarieren. Wenn der Steuerzahler danach eine Steuererklärung beantragt und die Informationen von dem Fahrzeug, dem Schiff nicht geändert werden, kann er die Formulare nicht mehr ausfüllen und nur die relevanten Dokumente einreichen. Nachdem die Steuerbehörde das Anmeldeformular auf der Grundlage der vorherigen Anmeldeinformationen erstellt hat, kann der Steuerzahler diese unterzeichnen und bestätigen. Wenn sich die relevanten Informationen des Fahrzeugs, Schiffs oder Steuerzahlers geändert werden, füllt der Steuerzahler nur die geänderten Informationen aus. In Regionen, in denen Informationen von Dritten eingeholt wurden, können die Steuerbehörden die Informationen von Dritten in das Steuererklärungssystem eingeleitet und Erklärungsformulare direkt erstellt werden, die die Steuerzahler unterzeichnen und bestätigen können.

7. Steuerzahler, die die Voraussetzungen für Steuerermäßigung und Steuerbefreiung erfüllen, müssen während der Steuerermäßigungs- oder Steuerbefreiungsfrist Steuererklärungen gemäß den Vorschriften abgeben und die Spalten für Steuerermäßigung auf dem Anmeldeformular und den beigefügten Formularen ausfüllen.