1. „Das Formular für Erklärung der Auflösung von Körperschaftssteuern der Volksrepublik China“ (2 Exemplare).

2. In folgenden Fällen sind weitere Unterlagen einzureichen:

(1) Wenn ein Unternehmen von einer juristischen Person zu einer Organisation ohne Rechtspersönlichkeit wie einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft umwandelt wird oder seinen Registrierungsort in eine Regionen außerhalb des chinesischen Festlandes (einschließlich Hongkong, Macao und Taiwan) verlegt, muss das Unternehmen auch eine Kopie des Genehmigungsdokuments der Behörden für Marktaufsicht und -Verwaltung oder anderer Behörden für die Aänderung der Rechtsform des Unternehmens, der Steuerbasis aller Vermögenswerte des Unternehmens und der Kopie des von der Bewertungsagentur herausgegebenen Vermögensbewertungsberichts, der Forderungen und der Schuldenbearbeitung des Unternehmens oder eine Kopie der Zuschreibungserklärung vorlegen. Jeweils 1 Kopie der oben genannten Unterlagen.

(2) Das fusionierte Unternehmen muss außerdem eine Kopie des Genehmigungsdokuments der Behörde für Marktaufsicht- und -verwaltung oder anderer Behörden für die Änderung der Rechtsform des Unternehmens, der Steuerbasis aller Vermögenswerte des Unternehmens und der Kopie des von der Bewertungsagentur herausgegebenen Vermögensbewertungsberichts oder eine Kopie der Beschreibung der Schuldenbearbeitung oder des Eigentums des fusionierten Unternehmens vorlegen. Jeweils eine Kopie der oben genannten Unterlagen.

(3) Für Split-Off-Unternehmen ist außerdem eine Kopie folgender Dokumente vorzulegen: die Genehmigung der Marktaufsicht oder anderer Regierungsstellen zur Unternehmenstrennung, die Steuergrundlage des gesamten Vermögens der geteilten Unternehmen sowie ein Bericht der Vermögensbewertung von einer Bewertungsinstitution und eine Beschreibung über den Zustand der Schuldenbehandlung oder -zuweisung des geteilten Unternehmens.

Gebühren

Gebührenfrei

Zuständige Behörde

Die zuständige Steuerbehörde