1. Erklärung der Verbrauchsteuer auf steuerpflichtige Tabakwaren

(1) „Erklärungsformular für Verbrauchsteuer auf steuerpflichtige Tabakwaren“ und der beigefügten Unterlagen (bereitgestellt von Steuerzahlern für die Herstellung von steuerpflichtigen Tabakwaren)

(2) „Erklärungsformular für Verbrauchsteuer auf Steuererklärung für den Zigarettengroßhandel“ und der beigefügten Unterlagen. (Bereitgestellt von Steuerzahlern für den Zigarettengroßhandel)

(3) Steuerzahler, die besteuerten Schnitttabak für die kontinuierliche Zigarettenproduktion kaufen, sollten außerdem Folgendes vorlegen:

l   Eine Kopie des Steuerabzugsbelegs der Sonderrechnung für Mehrwertsteuer für den Kauf steuerpflichtiger Konsumgüter.

l   Eine Kopie der Verkaufsliste der Sonderrechnung für Mehrwertsteuer für den Kauf steuerpflichtiger Konsumgüter (zusammenfassend ausgefüllt).

(4) Steuerzahler, die die Verarbeitung und Sammlung von besteuertem Schnitttabak zur kontinuierlichen Herstellung von Zigaretten beauftragt haben, sollten auch Folgendes einreichen: eine Kopie des „Belegs für Steuerabzug und -erhebung“.

(5) Steuerzahler, die besteuerten Schnitttabak zur kontinuierlichen Herstellung von Zigaretten einführen, sollten auch Folgendes einreichen: eine Kopie des „Sonderzahlungsformulars für Verbrauchssteuer auf Importe des Zolls“.

(6) Wenn die anvertrauende Partei steuerpflichtige Konsumgüter zu einem höheren steuerpflichtigen Preis verkauft als die anvertraute Partei, sollte auch eine Kopie des „Belegs für Steuerabzug und -erhebung“ eingereicht werden.

2. Erklärung der Verbrauchsteuer auf alkoholisch steuerpflichtige Konsumgüter

(1) Eine Kopie des „Erklärungsformular der Verbrauchssteuer für steuerpflichtige Konsumgüter der Kategorie Spirituosen“.

(2) Für Hersteller von Schnäpsen ist auch eine Kopie der „Liste der Schnäpse mit festgelegtem zu versteuerndem Mindestpreis“ einzureichen.

(3) Wenn der Auftraggeber steuerpflichtige Konsumgüter zu einem höheren zu versteuernden Preis verkauft als der Beauftragte, so ist auch eine Kopie des „Nachweis über die vertretungsweise Einbehaltung und Erhebung von Steuern“ vorzulegen.

3. Erklärung der Verbrauchsteuer auf Raffinierte Ölprodukte

(1)Eine Kopie des „Erklärungsformular der Verbrauchssteuer für raffinierte Ölprodukte“.

(2) Steuerzahler, die besteuertes Benzin, Diesel, Naphtha, Heizöl und Schmieröl für die kontinuierliche Produktion von steuerpflichtigen raffinierten Ölprodukten kaufen, sollten auch Folgendes melden:

l Eine Kopie des Steuerabzugsbelegs der Sonderrechnung für Mehrwertsteuer für den Kauf steuerpflichtiger Konsumgüter.

l   Eine Kopie der Verkaufsliste der Sonderrechnung für Mehrwertsteuer für den Kauf steuerpflichtiger Konsumgüter (zusammenfassend ausgefüllt).

(3) Steuerzahler, die die Verarbeitung zur Rückgewinnung von besteuertem Benzin, Diesel, Naphtha, Heizöl und Schmieröl für die kontinuierliche Produktion von steuerpflichtigen raffinierten Ölprodukten beauftragt haben, sollten auch Folgendes einreichen: eine Kopie des„Belegs für Steuerabzug und -erhebung“.

(4) Steuerzahler, die besteuertes Benzin, Diesel, Naphtha, Heizöl und Schmieröl für die kontinuierliche Produktion von steuerpflichtigen raffinierten Ölprodukten einführen, sollten auch Folgendes einreichen: eine Kopie des „Sonderzahlungsformulars für Verbrauchssteuer auf Importe des Zolls“.

(5) Produktionsunternehmen für Naphtha und Heizöl sollten auch 2 Originale der „Liste des Steuerzahlungsstatus der Verkäufe von Naphtha und Heizöl durch Produktionsunternehmen“ einreichen.

(6) Steuerzahler, die den Fest-Direktversorgungsplan für den Verkauf von Naphtha und Heizöl umsetzen und allgemeine Sonderrechnungen für Mehrwertsteuer ausstellen, sollten außerdem Folgendes einreichen: 2 Originale von „Liste der allgemeinen Mehrwertsteuerrechnungen für die direkte Lieferung von Naphtha und Heizöl durch Produktionsunternehmen“.

(7) Unternehmen, die Naphtha und Heizöl verwenden, sollten zusätzlich Folgendes einreichen: zwei Originale der „Detaillierte Liste der Nachweise für den Kauf von Naphtha und Heizöl durch Unternehmen, die Naphtha und Heizöl verwenden“; zwei Originale der „Monatliche statistische Tabelle für die Produktion, den Kauf, den Verbrauch und den Lagerbestand von Naphtha und Heizöl“; zwei Originale der „Statistische Tabelle der Produktionsanlagen für Ethylen und Aromaten“; eine Kopie der Nachweise für die Zahlung der Verbrauchssteuer, die der „Nachweisnummer für die Zahlung der Verbrauchssteuer“ des Postens „Gekauftes Öl inklusive Steuern“ in der „Detaillierte Liste der Nachweise für den Kauf von Naphtha und Heizöl durch Unternehmen, die Naphtha und Heizöl verwenden“ entsprechen; eine Kopie der Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen in normaler Version und der Anti-Fälschung-Version mit chinesischen Schriftzeichen (nicht DDZG), die der erhaltenen Zertifizierung für im laufenden Zeitraum gekauftes Naphtha und Heizöl entsprechen; je eine Kopie des Zollanmeldungsformulars für importierte Waren, des Sonderzahlungsformulars für die Verbrauchssteuer des Zolls auf Importe und der automatischen Importlizenz der Volksrepublik China.

(8) Wenn die anvertrauende Partei steuerpflichtige Konsumgüter zu einem höheren steuerpflichtigen Preis verkauft als die anvertraute Partei, sollte auch eine Kopie des „Belegs für Steuerabzug und -erhebung“ eingereicht werden.

4. Erklärung der Kfz-Verbrauchsteuer

(1) Eine Kopie des „Erklärungsformular der Verbrauchssteuer für Kleinfahrzeuge“.

(2) Wenn der Auftraggeber steuerpflichtige Konsumgüter zu einem höheren zu versteuernden Preis verkauft als der Beauftragte, so ist auch eine Kopie des „Nachweis über die vertretungsweise Einbehaltung und Erhebung von Steuern“ vorzulegen.

5. Erklärung der Batterieverbrauchssteuer

(1) 2 Originale vom „Antragsformular der Verbrauchsteuererklärung für Batterien“ und zugehöriges Begleitmaterial

(2) Wenn die anvertrauende Partei steuerpflichtige Konsumgüter zu einem höheren steuerpflichtigen Preis verkauft als die anvertraute Partei, sollte auch eine Kopie des „Belegs für Steuerabzug und -erhebung“ eingereicht werden.

6. Erklärung der Verbrauchsteuer auf Beschichtungsmaterialien

(1) 2 Originale vom „Antragsformular der Verbrauchsteuererklärung für Farbverbrauch“ und beigefügte Unterlagen

(2)Wenn der Auftraggeber steuerpflichtige Konsumgüter zu einem höheren zu versteuernden Preis verkauft als der Beauftragte, so ist auch eine Kopie des „Nachweis über die vertretungsweise Einbehaltung und Erhebung von Steuern“ vorzulegen.

7. Andere Arten der Verbrauchsteuererklärung

(1) „Erklärungsformular der Verbrauchsteuer auf andere steuerpflichtige Konsumgüter“ und beigefügte Unterlagen.

(2) Jeweils eine Kopie von dem Abzugsexemplar und der Vertriebsauflistung (zusammenfassend ausgefüllt) der Sondermehrwertsteuerrechnung von steuerpflichtigen Verbrauchsgütern, des „Belegs des Steuereinbehalts und -einzugs“ und des „Sonderzahlungsformulars der Einfuhrverbrauchsteuer beim Zollamt“.

(3) Wenn die anvertrauende Partei steuerpflichtige Konsumgüter zu einem höheren steuerpflichtigen Preis verkauft als die anvertraute Partei, sollte auch eine Kopie des „Belegs für Steuerabzug und -erhebung“ eingereicht werden.

Gebühren

Gebührenfrei

Zuständige Behörde

Die zuständige Steuerbehörde