1. Zwei Originale des „Erklärungsformular für die Kfz-Erwerbsteuer“ (1. Für Steuerzahler, die zur Bearbeitung der Formalitäten die Steuerservicehallen vor Ort aufsuchen, bieten die Steuerbehörden einen Formularausfüllservice an, und nach dem Ausdrucken des Erklärungsformulars muss der Steuerzahler in der Spalte „Erklärung des Steuerzahlers“ unterschreiben und Stempel anbringen. Handelt es sich bei dem Steuerzahler um eine Einheit (Unternehmen oder Organisation), so unterzeichnet die zuständige Person und bringt den Stempel der Einheit an. Wenn die Mitnahme des Stempels der Einheit nicht möglich ist, kann der Steuerzahler das Erklärungsformular online herunterladen und es im Voraus abstempeln. Das annehmende Personal macht dann die notwendigen Eingaben auf dem Formular und die zuständige Person kann das Formular vor Ort unterschreiben. 2. Beauftragt der Steuerzahler eine andere Person mit der Bearbeitung der Erklärung für die Kfz-Erwerbsteuer , muss er das Erklärungsformular im Voraus herunterladen, in der Spalte „Erklärung des Steuerzahlers“ seine Unterschrift und seinen Stempel setzen, in der Spalte „Beauftragungserklärung“ den Namen und die Ausweisnummer des Beauftragten eintragen und in der Spalte „Auftraggeber“ unterschreiben und abstempeln; der Beauftragte legt das vom Steuerzahler unterzeichnete „Erklärungsformular“, bei dem die Spalte „Beauftragungserklärung“ bereits ausgefüllt wurde, sowie weitere Unterlagen zur Bearbeitung vor, das annehmende Personal prüft daraufhin die Angaben zur Identität des Beauftragten und nimmt dann das „Erklärungsformular“ entgegen, führt vor Ort die Eingaben auf dem Formular durch und übergibt es dem Beauftragten, worauf der Beauftragte das Formular an der Stelle für die Unterschrift und den Stempel des Beauftragten in der Spalte „Beauftragungserklärung“ durch seine Unterschrift bestätigt.)

2. Ein Exemplar des Werkzeugnisses für Gesamtfahrzeug oder des elektronischen Informationsblatts des Fahrzeugs (Rückgabe nach Prüfung).

3. Eine Kopie der fahrzeugbezogenen Belege der Preise. (Bei im Festland China gekauften Fahrzeugen handelt es sich um einheitliche Rechnungen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen oder andere gültige Zertifikate. Für den persönlichen Gebrauch eingeführter Fahrzeuge sind das „Sonderzahlungsformular für Zollsteuer auf Einfuhrwaren des Zolls“ oder das Zollbefreiungszertifikat für die Einfuhr- und Ausfuhrwaren. Für verbrauchsteuerpflichtige Fahrzeuge ist das „Sonderzahlungsformular für Verbrauchssteuern auf Einfuhrwaren des Zolls“. erforderlich.)

4. In folgenden Fällen sollten auch entsprechende Unterlagen eingereicht werden:

(1) Wenn steuerbefreite und steuerlich ermäßigte Fahrzeuge aufgrund von Übertragung, Nutzungsänderung usw. (gehandelt als Gebrauchtwagen) nicht mehr in den Bereich der Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung fallen, müssen das Original und eine Kopie der einheitlichen Rechnung für Gebrauchtwagenverkäufe (die Originale werden nach Prüfung zurückgesandt).

(2) Liegen mehrere elektronische Zahlungsnachweise oder keine elektronischen Zahlungsnachweise für ein steuerpflichtiges Fahrzeug vor, sind auch der originale Fahrzeugkaufvertrag und andere Unterlagen, die die tatsächliche Transaktion nachweisen können, im Original erforderlich.

Gebühren

Gebührenfrei

Zuständige Behörde

Die zuständige Steuerbehörde