1.Zwei Exemplare des „monatlichen Erklärungsformulars (vierteljährlichen) für Vorauszahlungssteuer der Volksrepublik China (Typ A, Ausgabe 2018)“.

2. In folgenden Fällen sollen außerdem weitere Dokumente vorgelegt werden:

(1) Für eine Bauunternehmenszentrale, die über eine direkt verwaltete überregionale Projektabteilung verfügt, ist folgendes erforderlich: eine originale Steuerbescheinigung für die Vor-Ort-Vorauszahlung von der Bauunternehmenszentrale, die die überregionale Unternehmensprojektabteilung direkt verwaltet.

(2) Gebietsansässige Unternehmen, die über Provinzen, autonome Gebiete, regierungsunmittelbare Städte und speziell geplante Städte niedergelassen sind und das konsolidierte Besteuerungsverfahren anwenden, müssen zusätzlich ein Original der „Verteilungstabelle mit der Einkommensteuer aller Zweigniederlassungen der konsolidierten Körperschaftsteuer“ vorlegen. (Bestätigt durch die zuständige Steuerbehörde des Hauptsitzes.)

(3) Qualifizierte Gebietsansässige Unternehmen mit nicht-festlandchinesischen Investitionen müssen eine Kopie des „Berichtsformulars für Anteile Gebietsansässiger Unternehmen an ausländischen Unternehmen“ vorlegen.

(4) Unternehmen, die aufgeschobene Besteuerung von Aktienanreizen und Technologiebeteiligungen beantragen, müssen auch ein Exemplar vom „Formular der aufgeschobenen Besteuerung der Körperschaftssteuer für Investitionen durch technologische Errungenschaften“ vorlegen. (Einreichung bei der ersten Vorauszahlungserklärung nach der Investition)

Gebühren

Gebührenfrei

Zuständige Behörde

Die zuständige Steuerbehörde