BEIJING, CHINA
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Beijinger Finanzamt, Beijinger Stadtkommission für Wirtschaft und Informatisierung (2015) Nr. 2329

Verzeichnis

Rundschreiben des Finanzamts Beijing und der Beijinger Stadtkommission für Wirtschaft und Informatisierung zum Erlass und zur Verteilung der Verwaltungsmaßnahmen für Entwicklungsfonds der Hightech-Industrien in Beijing

Die Verwaltungsmaßnahmen des Entwicklungsfonds der Hightech-Industrien in Beijing

Kapitel 1  Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2  Verwendung des Fonds

Kapitel 3  Verwaltung des Fonds

Kapitel 4  Auswahlverfahren der Teilfondspartner

Kapitel 5  Fondserträge und -ausstieg

Kapitel 6  Überwachung und Bewertung des Fonds

Kapitel 7  Zusatzartikel

Rundschreiben zum Erlass und zur Verteilung der Verwaltungsmaßnahmen für den Entwicklungsfonds der Hightech-Industrien in Beijing

Finanzamt Beijing, Beijinger Stadtkommission für Wirtschaft und Informatisierung (2015) Nr. 2329

Alle relevanten Abteilungen und Organisationen,

Um den Aufbau der Hightech-Wirtschaftsstruktur in Beijing zu beschleunigen, das Sozialkapitel zur gemeinsamen Förderung der Hightech-Industrien anzuleiten und die Verwaltung und Verwendung des Entwicklungsfonds der Hightech-Industrien in Beijing zu regulieren, haben wir „die Verwaltungsmaßnahmen für den Entwicklungsfonds der Hightech-Industrien in Beijing“ formuliert, die hiermit zu Ihrer Einhaltung erlassen werden.

Hiermit wird bekannt gegeben.

Anhang: „Die Verwaltungsmaßnahmen für den Entwicklungsfonds der Hightech-Industrien in Beijing“

Finanzamt Beijing

Stadtkommission für Wirtschaft und Informatisierung

01. Dez. 2015

Die Verwaltungsmaßnahmen für den Entwicklungsfonds der Hightech-Industrien in Beijing

Kapitel 1  Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1: Um den Aufbau der Hightech-Wirtschaftsstruktur in Beijing zu beschleunigen, das Sozialkapitel zur gemeinsamen Förderung der Hightech-Industrien anzuleiten, die Verwaltung und Verwendung des Entwicklungsfonds der Hightech-Industrien in Beijing (im Folgenden als „Fonds“ bezeichnet) zu regulieren, haben wir in Übereinstimmung mit dem „Koordinierten Entwicklungsplan für die Region Beijing-Tianjin-Hebei“, „Made in China 2025 (Schreiben des Staates [2015] Nr.28)“, dem „Katalog der Verbote und Beschränkungen für neue Industrien in Beijing“, den „vorläufigen Maßnahmen für die Verwaltung staatlicher Aktienfonds des Finanzamts Beijing (Jingcaiqi [2014] Nr.2047)“ und den geltenden Gesetze, Vorschriften und der Industriepolitik diese Verwaltungsmaßnahmen formuliert.

Artikel 2: Die Zwecke des Fonds. Der Fonds zielt darauf ab, die Art und Weise der finanziellen Unterstützung zu erneuern und marktorientierte Mittel einzuführen, um die Allokation von Ressourcen in den Hightech-Industrien in Beijing zu optimieren, sich auf die Verbesserung der Grenz-, Schlüssel- und Kerntechnologiefelder sowie der Hightech-Fertigungen zu konzentrieren, fortschrittliche Technologien im In- und Ausland zu absorbieren und einzuführen, die Konzentration von Talent, Technologie, Kapital und anderen innovativen Elementen zu beschleunigen, Sozialkapitels und professionelle Institutionen anzuleiten, um in Hightech-Industrien zu investieren, und die Integration von Kapital und Industrieentwicklung zu fördern.

Artikel 3: Die Ziele des Fonds. Der Fonds soll nach den Prinzipien „Politik, Orientierung, Offenheit und Vermarkung“ eingerichtet werden und ist speziell darauf ausgerichtet, die Entwicklung von Hightech-Industrien im Einklang mit der strategischen Positionierung der Hauptstadt Beijing zu unterstützen und das Investitions- und Finanzierungsmarktumfeld zu verbessern. Die Leitungsfunktion der staatlichen finanziellen Ressourcen soll voll ausgenutzt werden. Der Fonds wird mit dem Kapitalmarkt und der Unterstützungspolitik für die Entwicklung von Hightech-Industrien zusammenarbeiten und den Aufbau eines Hightech-Industrieentwicklungssystems unterstützen.

Artikel 4: Die Quelle des Fonds. Der Fonds wird hauptsächlich aus den verschiedenen Sonderfonds der Stadt Beijing zur Unterstützung der industriellen Entwicklung, sowie aus anderen staatlichen Fonds, Fondserlösen, Sozialspenden und Sozialfonds finanziert.

Kapitel 2  Verwendung des Fonds

Artikel 5: Fondsstruktur. Der Fonds besteht aus Dachfonds und Teilfonds, d. h. dem „1+N“-Modell. Der Dachfonds wird mit kommunalen Finanzierung eingerichtet, und die Teilfonds werden gemeinsam mit dem Sozialkapital in Form einer Kapitalbeteiligung oder Partnerschaft eingerichtet. Entsprechend den Entwicklungsmerkmalen von Hightech-Industrien werden verschiedene Fondstypen wie Beteiligungsfonds, M & A-Investitionen und Schuldenfonds ausgewählt und die Teilfonds sowie deren Investitionsrichtung und -umfang rechtzeitig angepasst. Die entsprechenden Verwaltungsregeln der Teilfonds werden gesondert formuliert.

Artikel 6: Beteiligungsfonds. Dieser Fonds wird mit den besten sozialen Investmentmanagement-Institutionen zusammen eingerichtet und investiert in Unternehmen der Wachstumsphase mit einer industriellen Basis in hoch entwickelten Industrien, um die Entwicklung der Unternehmen zu beschleunigen und sie zu verbessern.

M & A-Investitionen. Dieser Fonds wird mit den besten sozialen Investmentmanagement-Institutionen zusammen eingerichtet und durch die Übertragung des Eigenkapitals des erworbenen Unternehmens gekennzeichnet. Es soll die Allokation von Industrieressourcen optimiert und die Fusion und Übernahme sowie Integration der Hightech-Industrien gefördert werden.

Schuldenfonds. Die besten sozialen Investitions- und Finanzierungsinstitutionen werden ausgewählt, um gemeinsam Schuldenfonds einzurichten und Hightech-Industrieunternehmen bei der Finanzierung von Schulden zu unterstützen.

Artikel 7: Die Laufzeit des Fonds. Die Laufzeit des Dachfonds beträgt grundsätzlich 12 Jahre, davon beträgt die Finanzierungsdauer 3 bis 4 Jahre und die Widerrufsfrist 2 Jahre. Die Laufzeit des Teilfonds wird gesondert vereinbart.

Artikel 8: Die ungenutzten Mittel des Fonds können für Investitionen verwendet werden, die die Sicherheit des Kapitals garantieren, wie z. B. Bankeinlagen und Kauf von Staatsanleihen, und dürfen allerdings nicht in Aktien, Termingeschäfte, Devisen, Immobilien und Branchen investiert werden, die durch die Industriepolitik der Stadt verboten oder eingeschränkt sind.

Kapitel 3  Verwaltung des Fonds

Artikel 9: Für „Die gemeinsame Konferenz des Entwicklungsfonds der Hightech-Industrien in Beijing“ (im Folgenden als „gemeinsame Konferenz“ bezeichnet), die für die Entscheidungsfindung, Anleitung, Koordination, Überwachung und Verwaltung des Fonds zuständig ist, wird ein Arbeitssystem eingerichtet. Die Hauptaufgaben umfassen:

i. Überprüfung und Formulierung der Grundsätze, Richtungen und Arten der Verwendung des Fonds;

ii. Überprüfung und Genehmigung der Verwaltungsmaßnahmen der Fonds und des Plans zur Implementierung des Fonds;

iii. Überprüfung und Genehmigung des nominellen Investors des Dachfonds, der Treuhandverwaltungsagentur für Dachfonds, der Teilfondspartner und der Pläne für die Einrichtung sowie Rückzugs des Teilfonds;

iv. Tägliche Überwachung und Koordinierung des Fonds, Überprüfung des jährlichen Arbeitsberichts, des Arbeitsplans und des Entwicklungsplans des Fonds;

v. Bewertung der Leistung bei der Verwendung des Fonds;

vi. Überprüfung und Genehmigung des Plans zur Veräußerung von Fondserträgen;

vii. Überprüfung und Genehmigung wichtiger Angelegenheiten wie die Erneuerung und Auflösung des Fonds.

Artikel 10: Das Finanzamt Beijing fungiert als Investor für den Dachfonds und übernimmt die Verantwortung für die Aufbringung und Ausführung der Investitionen zum Dachfonds. Das Finanzamt Beijing und die Beijinger Stadtkommission für Wirtschaft und Informatisierung bestimmen die nominalen Investoren zum Dachfonds (im Folgenden als „nominale Investoren“ bezeichnet) in Übereinstimmung mit den Verfahren. Die Hauptaufgaben umfassen:

i. Ausübung von Rechten und Pflichten gegenüber dem Fonds im Rahmen der Kapitaleinlage;

ii. Leitung, Überprüfung und Bewertung der täglichen Verwaltungsmaßnahmen des Fondsbetriebs durch die Treuhandverwaltungsagentur des Dachfonds;

iii. Vereinbarung des Treuhandabkommens mit der Treuhandbank des Dachfonds. Vereinbarung des strategischen Kooperationsabkommens mit der Treuhandbank der Teilfonds. Überwachung des Kontos und Sicherung der Fonds;

iv. Einrichtung einer Datenbank für Fondsexperten, die bei der Verwaltung des Fonds und bei der Entscheidungsfindung in der „gemeinsamen Konferenz“ beratend tätig sind;

v. Formulierung der Managementmaßnahmen zur Bewertung der Leistung des Fonds und Organisation der Bewertung der Leistung des Fonds;

vi. Organisation und Durchführung der Forschung zur Fondpolitik, Investitionen und Finanzierung von Modellinnovationen sowie Werbung und Verkaufsförderung des Fonds;

vii. Andere Aufgaben, die von der „gemeinsamen Konferenz“ bestimmt werden.

Artikel 11: Die Treuhandverwaltungsagentur des Dachfonds wird durch Ernennung oder öffentliche Aufforderung von der „gemeinsamen Konferenz“ bestimmt und ist für die tägliche Verwaltung des Dachfonds zuständig. Die Hauptaufgaben umfassen:

i. Formulierung der Verwaltungsregeln des Dachfonds und tägliche Verwaltung des Dachfonds, Förderung des Fonds und Verantwortung für die Innovation des Verwaltungsmodells;

ii. Öffentliche Ausschreibung, vorläufige Überprüfung, Bewertung, Untersuchung der Arbeiten und Geschäftsverhandlung usw., Umsetzung des von der „gemeinsamen Konferenz“ geprüften und genehmigten Durchführungsplans der Teilfonds;

iii. Dynamische Verwaltung, Überwachung und Bewertung des Investitionsfortschritts der Teilfonds, Statistiken, Analyse, Zusammenfassung und Bewertung der Durchführung der Teilfonds sowie Erstellung regelmäßiger und dynamischer Berichte über den Stand des Fonds;

iv. Mitteilung an die „gemeinsame Konferenz“ und die „nominellen Investoren“ über die wichtigsten Geschäftsangelegenheiten und Finanzangelegenheiten und andere Angelegenheiten, die Teilfonds stark beeinflussen. Die folgenden Situationen sind der „gemeinsamen Konferenz“ zu melden:

1. Vorzeitige Beendigung des Teilfonds;

2. Verschmelzung von Teilfonds oder Umstrukturierung der Tätigkeiten des Teilfonds;

3. Veränderung der Verwaltungsagentur oder Investoren des Teilfonds;

4. Wesentliche Änderungen des Teilfondsvertrags;

5. Wichtige Angelegenheiten, bei denen ein Stimmrecht notwendig ist.

v. Vorschlagen eines Widerrufsplans für den Teilfonds und nach der Prüfung und Genehmigung der „gemeinsamen Konferenz“ kann der Teilfonds zurückgezogen werden;

vi. Sonderangelegenheiten, die von der „gemeinsamen Konferenz” und nominellen Investoren vereinbart oder an sie zugeteilt wurden.

Artikel 12: Die Fondsverwaltungsgebühr sowie andere zusammenhängende Gebühren wird unter Berücksichtigung der Aufgaben, der Art, des Umfangs und der Leistung der Fondsverwaltung mit einem Satz von höchstens mit 1 % des Investitionsumfangs des Dachfonds festgesetzt und aus den Haushaltsmitteln der kommunalen öffentlichen Finanzen gezahlt.

Kapitel 4  Auswahlverfahren der Teilfondspartner

Artikel 13: Die „gemeinsame Konferenz“ kann die Teilfondspartner durch Benennung oder eine öffentliche Ausschreibung ermitteln. Für die folgenden Bewertungsverfahren gelten:

i. Öffentliche Ausschreibung. Die von nominellen Investoren beauftragte Treuhandverwaltungsagentur für Dachfonds kann durch öffentliche Ausschreibung die Teilfondspartner finden.

ii. Agenturmeldung. Die gemeldeten Agenturen sollen der Treuhandverwaltungsagentur für Dachfonds einen Kooperationsplan abgeben.

iii. Due Diligence-Prüfung. Die Treuhandverwaltungsagentur des Dachfonds organisiert einschlägige Experten zur Bewertung und Beratung des Kooperationsprogramms des Teilfonds, und die Treuhandverwaltungsagentur des Dachfonds organisiert Due Diligence-Prüfungen der berichtenden Institutionen, die die Bewertung bestanden haben.

iv. Entscheidungsankündigung. Auf Grundlage des Evaluierungs- und Due-Diligence-Berichts wird die Liste der Kooperationspartner, mit denen zusammengearbeitet werden soll, nach Genehmigung der „gemeinsamen Konferenz“ sieben Arbeitstage lang veröffentlicht. Der Dachfonds wird nicht mit einer berichterstattenden Organisation zusammenarbeiten, die sich bei der öffentlichen Bekanntgabe als problematisch erweist und überprüft wird.

v. Einrichtung des Fonds. Die Treuhandverwaltungsagentur für Dachfonds führt Geschäftsverhandlungen mit den von der „gemeinsamen Konferenz“ genehmigten Kooperationspartner und organisiert die Einrichtung des Teilfonds.

Kapitel 5 Fondserträge und -ausstieg

Artikel 14: Die Erträge der Kapitaleinlagen des Dachfonds werden hauptsächlich für folgende Zwecke verwendet:

i. Deckung von Verlusten des Dachfonds

ii. Erweiterung des Umfangs des Dachfonds

Artikel 15: Innerhalb von zwei Jahren vor der Widerrufsfrist, kann der Dachfonds nicht mehr wiederverwendet. Nach Fälligkeit und Liquidation des Dachfonds werden die Kapital- und Investitionserträge an die kommunale Staatskasse zur Einbeziehung in die städtische Verwaltung des öffentlichen Finanzhaushalts übergeben.

Artikel 16: Im Falle eines Entzugs der vom Dachfonds investierten Kapital- oder Partnerschaftsanteile können die Kapital- oder Partnerschaftsanteile durch Übertragung, Rückkauf oder Liquidation nach Zustimmung der „gemeinsamen Konferenz“ und in Übereinstimmung mit der Vereinbarung entnommen werden. Die Entnahmemethode und der Entnahmepreis müssen das Prinzip der Vermarktung widerspiegeln, und die zurückgezogenen Mittel werden über das Sonderkonto des Dachfonds verwaltet.

Kapitel 6  Überwachung und Bewertung des Fonds

Artikel 17: Die für den Fonds zuständigen Abteilugen, die nominellen Investoren, die Treuhandverwaltungsagenturen für Dachfonds und die Kooperationspartner des Teilfonds sollen die Lenkung, Koordinierung, Überwachung und Verwaltung der Fondsgeschäfte stärken. Es wird ein System zur Bewertung der Fondsleistung eingerichtet, um den Betrieb zu standardisieren, Risiken zu kontrollieren und eine gesunde Entwicklung des Fonds zu gewährleisten.

Artikel 18: Die „gemeinsame Konferenz“ beauftragt einen Dritten als Vermittler, der eine regelmäßige Leistungsbewertung der Treuhandverwaltungsagenturen für Dachfonds, Teilfondspartner und der von ihnen investierten Projekte durchführt.

Artikel 19: Die Treuhandverwaltungsagenturen für Dachfonds, Teilfondspartner und die Investitionsunternehmen verwenden und verwalten die Fondsmittel in strikter Übereinstimmung mit den relevanten nationalen Gesetzen und Vorschriften, Finanzbuchhaltungssystemen sowie Vertragsvereinbarungen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Verwendung von Fondsmitteln kann die „gemeinsame Konferenz“ nach Prüfung und Genehmigung die Qualifikation der Treuhandverwaltungsagentur des Dachfonds widerrufen, die Kooperationspartner des Teilfonds ersetzen oder die Zusammenarbeit des Teilfonds beenden. Diejenigen, die den Verlust des Fondsvermögens verursachen, haften nach dem Gesetz für eine Entschädigung. Diejenigen, die eine Straftat begehen, werden nach dem Gesetz auf strafrechtliche Verantwortlichkeit geprüft.

Artikel 20: Verstöße gegen Finanz- und Wirtschaftsgesetze und -vorschriften, wie falsche Meldungen, betrügerische Ansprüche, Einbehaltung und Veruntreuung von Geldern, werden in Übereinstimmung mit der Verordnung über Bestrafung und Sanktionen für finanzielle Verstöße (Staatsratsbeschluss Nr. 427) und anderen geltenden Gesetzen und Vorschriften strafrechtlich verfolgt. Wenn solche Handlungen eine Straftat darstellen, werden nach Gesetzten den Justizorganen übergeben.

Kapitel 7   Zusatzartikel

Artikel 21: Das Finanzamt Beijing und die Beijinger Stadtkommission für Wirtschaft und Informatisierung sind für die Verwaltungsmaßnahmen zuständig.

Artikel 22: Diese Maßnahmen treten 30 Tage nach dem Datum der Verkündung in Kraft.


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