BEIJING, CHINA
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Schreiben der Kommission für Wissenschaft und Technologie Beijing [2019] Nr. 168

[Verkündet von]: Kommission für Wissenschaft und Technologie der Stadt Beijing, Handelsbehörde der Stadt Beijing, Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing

Gemäß der „Genehmigung des Staatsrats zum Arbeitsprogramm für die vollständige Förderung des umfassenden Pilotprogramms zur Erweiterung und Öffnung der Dienstleistungsbranche in Beijing“ (Schreiben des chinesischen Staatsrates [2019] Nr. 16), um das Umfeld für die Entwicklung ausländischer Talente weiter zu optimieren, den ausländischen Talenten die Arbeitssuche in China zu erleichtern und die Konzentration internationaler Talente in Beijing zu erhöhen, werden hiermit diese Maßnahmen zur Umsetzung folgender Aufgaben formuliert: Qualifizierte ausländische Talente, die einen hohen Bildungshintergrund, hervorragende Technologie- und fortgeschrittene wissenschaftliche Kenntnisse haben und von Dienstleistungsunternehmen angeworben werden, können nach Anerkennung durch die zuständige Abteilung für ausländische Talente (Typ A) Arbeitserlaubnisse, Visa für Talente sowie Sozialversicherungs- und andere praktische Maßnahmen und Dienstleistungen der „grünen Karte“ zur Verfügung gestellt bekommen.

I. Umfang und Bedingungen für Institutionen

Juristische Personen und Institutionen, die in Beijing registriert sind und Steuern zahlen, der strategischen Positionierung Beijings entsprechen, zu den Schwerpunktbereichen Wissenschaft und Technologie, Internetinformationen, Finanzen, Bildung, Kultur und Tourismus, medizinische Versorgung und Altenpflege, Leasing und Geschäftsdienstleistungen sowie zu den zehn von der Stadt Beijing geförderten fortgeschrittenen Schwerpunktindustrien gehören und eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

1. Unternehmen der Dienstleistungsbranche (ausschließlich der Immobilienbranche), deren Beitrag zu den Einnahmen des allgemeinen öffentlichen Haushalts in den letzten zwei Jahren mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt dieser Branche in Beijing ist.

2. Institutionen, Hauptsitz und regionaler Hauptsitz, die von Fortune-500-Unternehmen (ausschließlich der Immobilienbranche) in Beijing gegründet wurden.

3. Finanzinstitutionen, die von der Chinesischen Volksbank, der Chinesischen Aufsichts- und Verwaltungskommission für Banken und Versicherungen und der Chinesischen Aufsichts- und Verwaltungskommission für Wertpapiere genehmigt sind.

4. Investitionsgesellschaften und ausländische Zentren für Forschung und Entwicklung (F&E), die von ausländischen Investoren gegründet wurden.

5. Forschungseinrichtungen und neue F&E-Einrichtungen in Beijing

6. Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen und medizinische Einrichtungen mit ausländischer Investition oberhalb der Versorgungsstufe 2 in Beijing.

7. Beijings Doppel-Exzellenz-Universitäten und Schulen für Kinder von Ausländern.

8. Nationale Hightech-Unternehmen, Universitätswissenschafts- und Technologieparks, Demonstrationseinrichtungen für den Technologietransfer, Inkubatoren und öffentliche Plattformen für Unternehmertum, die vom Staat und Stadt Beijing anerkannt wurden.

9. Die Unternehmen und Institutionen, in denen die umfassenden Pilot-Demonstrationsprojekte und die wichtigsten Einführungsprojekte für die Erweiterung und Öffnung der Dienstleistungsbranche durchgeführt wurden.

10. Innovative Institutionen, die der strategischen Positionierung der „vier Zentren“ und der Branchenorientierung von zehn fortgeschrittenen Industrien entsprechen.

Institutionen, die in den vergangenen zwei Jahren wegen schwerer Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften verwaltungs- oder strafrechtlich geahndet wurden, dürfen nicht in die Liste der Schwerpunktinstitutionen der Dienstleistungsbranche aufgenommen werden.

II. Kriterien für die Anerkennung ausländischer Talente

Ausländische Talente, die in Schwerpunktinstitutionen der Dienstleistungsbranche in Beijing beschäftigt sind, müssen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

1. Manager oder Fachkräfte mit einem Bachelor-Abschluss oder höher und mindestens 2 Jahren Erfahrung in wissenschaftlicher Forschung, Lehre, Management und anderen Tätigkeiten.

2. Qualifizierte Talente mit internationalen allgemeinen Qualifikationszertifikaten für berufliche Fähigkeiten.

3. Das Gehalt darf nicht weniger als das Vierfache des durchschnittlichen Lohneinkommens des Vorjahres betragen.

4. Andere „dringend benötigte“ ausländische Talente.

III. Anerkennung und Prozess

1. Die Handelsbehörde der Stadt Beijing wird die Führung übernehmen und mit den zuständigen Abteilungen zusammenarbeiten, um die Liste der Schwerpunktinstitutionen der Dienstleistungsbranche entsprechend ihrem Umfang und ihren Bedingungen festzulegen und ein dynamisches Management umzusetzen.

2. Die Handelsbehörde der Stadt Beijing wird die Liste der festgestellten Schwerpunktinstitutionen der Dienstleistungsbranche der Kommission für Wissenschaft und Technologie der Stadt Beijing (Abteilung für auswärtige Angelegenheiten) zu Protokoll vorlegen.

3. In Übereinstimmung mit den hier aufgeführten Bedingungen für die Anerkennung ausländischer Talente reichen die Schwerpunktinstitutionen die Anträge und die relevanten Zertifizierungsmaterialien für die von ihnen eingestellten ausländischen Talente bei der Abteilung ein, die von der Kommission für Wissenschaft und Technologie der Stadt Beijing (Abteilung für auswärtige Angelegenheiten) damit beauftragt wurde und für die Genehmigung der Arbeitserlaubnis für Ausländer zuständig ist. Die Abteilung informiert den Antragsteller innerhalb von zwei Arbeitstagen über das Anerkennungsergebnis.

4. Die nicht in der Liste der Schwerpunktinstitutionen aufgeführten Institutionen müssen bei der Rekrutierung ausländischer Talente einen Antrag, ein Verpflichtungsschreiben für die Institution, ein Anmeldeformular für den Antragsteller, ein Verpflichtungsschreiben für den Antragsteller und relevante Zertifizierungsmaterialien bei der Handelsbehörde der Stadt Beijing einreichen. Die Handelsbehörde prüft den Antrag innerhalb von fünf Arbeitstagen und stellt ein Empfehlungsschreiben aus, wenn der Antrag die Prüfung besteht, oder informiert den Antragsteller, wenn der Antrag die Prüfung nicht besteht. Die Handelsbehörde der Stadt Beijing wird das genehmigte Empfehlungsschreiben der Kommission für Wissenschaft und Technologie der Stadt Beijing (Abteilung für auswärtige Angelegenheiten) zu Protokoll vorlegen.

5. Die Antragsteller, die als „dringend benötigte“ ausländische Talente anerkannt werden, können selbst oder der Beauftragte des Arbeitgebers bei der Abteilung, die für die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China zuständig ist, eine Arbeitserlaubnis entsprechend des Standards für ausländische Talente (Typ A) beantragen, die mit der Dauer des Arbeits-(Anstellungs-)Vertrages übereinstimmt. Nachweis akademischer Grade und der Berufserfahrungen sowie Bescheinigung, dass der Antragsteller nicht vorbestraft ist, können später eingereicht werden.

6. Ausländische Talente, die als „dringend benötigt“ anerkannt werden, können den Dienst der „grünen Karte“ für die Sozialversicherung in Anspruch nehmen.

IV. Sonstige Angelegenheiten

1. Jede Institution trägt die volle Verantwortung für die Legalität und Authentizität der von ihr erstellten oder eingereichten Materialien. Schwerpunktinstitutionen in der Dienstleistungsbranche sollen in strikter Übereinstimmung mit den Anerkennungsstandards für ausländische Talente ihre eigenen Anforderungen an die Anerkennung „dringend benötigter“ ausländischer Talente angesichts der Bedürfnisse der Geschäftsentwicklung vernünftigerweise vorschlagen.

2. Die zuständigen Industriebehörden sollten mit der Kommission für Wissenschaft und Technologie der Stadt Beijing (Abteilung für auswärtige Angelegenheiten), der Handelsbehörde der Stadt Beijing und der Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing bei der Anerkennung „dringend benötigter“ ausländischer Talente gut zusammenarbeiten.

3. Die Kommission für Wissenschaft und Technologie der Stadt Beijing (Abteilung für auswärtige Angelegenheiten) wird zusammen mit der Handelsbehörde der Stadt Beijing und der Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing ein Stichprobenverfahren und ein System zur Überprüfung von Beschwerden einrichten, um „dringend benötigte“ ausländische Talente zu identifizieren. Die überprüften Beschwerden sowie nach dem Stichprobenverfahren festgestellte Probleme werden rechtzeitig bearbeitet und die Institutionen, die falsche Angaben machen oder relevante Materialien fälschen, werden in die Liste der diskreditierten Institutionen aufgenommen und diejenigen, die im Verdacht stehen, gegen das Gesetz zu verstoßen, werden den Justizorgane übergeben.

4. Diese Maßnahmen werden ab dem 1. Januar 2020 umgesetzt.

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