Frage: Frage: Kann die ausländische Partei nach der Umsetzung des „Gesetzes über ausländische Investitionen der Volksrepublik China“ weiterhin nur die Gewinne inländischer Unternehmen als Quelle für inländische Renminbi-Kapitaleinlagen verwenden?
Antworten: Antworten: Gemäß den einschlägigen Vorschriften können ausländische Investoren die Renminbi-Gewinne anderer in China ansässiger ausländisch investierter Unternehmen als Kapitaleinlagen verwenden. Darüber hinaus können sie die Renminbi-Geldmittel in China reinvestieren, die aus der Liquidation, der Anteilsübertragung und der vorzeitigen Rücknahme der Investitionen von ausländisch investierten Unternehmen, in die sie vorher investiert haben, entstanden sind. Dabei können sie richtlinienbezogen die gleiche Behandlung genießen wie bei Deviseneinlagen.