Ein ausländisch investiertes Unternehmen kann als „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, „Aktiengesellschaft“ oder „Partnerschaftsunternehmen“ registriert werden und als ausländisch investiert oder als von Hongkong, Macau oder Taiwan investiert gekennzeichnet werden. Eine Aktiengesellschaft wird wiederum als „börsennotiert“ oder „nicht börsennotiert“ gekennzeichnet.