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Frage: Frage: Wie kann der Kauf und Verkauf von bestehenden Nichtwohnimmobilien zwischen Unternehmen in Beijing registriert werden?
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Es gibt zwei Möglichkeiten: Erstens können sich beide Transaktionsparteien mit allen Antragsunterlagen an einem Serviceschalter für umfassende Angelegenheiten in der Immobilienregistrierungshalle die Registrierung beantragen, und das Personal wird die Registrierung nach Annahme des Antrags und Prüfung sowie Erhebung der Steuern und Gebühren genehmigen und das Immobilieneigentumszertifikat vor Ort ausstellen. Zweitens können sich beide Unternehmen mithilfe des „elektronischen Gewerbescheins“ auf der Online-Service-Plattform für den Bereich der Immobilienregistrierung der Stadt Beijing (http://bdc.ghzrzyw.beijing.gov.cn/eo) anmelden, die Informationen ausfüllen und die Antragsunterlagen hochladen, und nach der gleichzeitigen Vorprüfung des Antrags durch die Steuer- und Registrierungsabteilungen sowie nach Zahlung der Steuer- und Immobilienregistrierungsgebühren kann der Käufer die elektronische Immobilienregistrierungsbescheinigung erhalten oder die Bescheinigung in Papierform per Post zugeschickt bekommen.