BEIJING, CHINA
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Jing Shui Han [2020] 48


An Steuerbüro aller Bezirke der Stadt Beijing (Regionen) der Staatlichen Steuerverwaltung, alle entsandten Einrichtungen, öffentliche Einrichtungen und sowie Abteilungen des Büros:

Um das Geschäftsumfeld kontinuierlich zu optimieren, die gesunde Entwicklung der Unternehmen und ihren rechtmäßigen und ordnungsgemäßen Ausstieg zu fördern, wird nun die Mitteilung zu bestimmten Inkasso- und Verwaltungsangelegenheiten während der Zwangsliquidation der Steuerzahler wie folgt bekanntgegeben:

1. Abfrage der Unternehmensinformation

Nachdem das Volksgericht den Antrag auf Zwangsliquidation angenommen hat, kann sich das Liquidationsteam entweder beim Beijinger elektronischen Steuerbüro Besteuerung anmelden oder bei der Servicestelle für Besteuerung vor Ort beantragen, um die Steuererklärung, Steuerzahlung und Bestrafung des Steuerzahlers abzufragen.

Für Online-Anfragedienste sollte sich das Liquidationsteam als Steuerzahler beim Beijinger elektronischen Steuerbüro anmelden, den effektiven Ausweis der für das Liquidationsteam verantwortlichen Person einreichen und das „Antragsformular für Abfragen zu steuerlichen Informationen“ ausfüllen, um eine Anfrage zu beantragen.

Für Vor-Ort-Abfragen sind die „Zivilentscheidung“ (Kopie) des Volksgerichts für Zwangsliquidationsfälle, die „Entscheidung“ der benannten Liquidationsgruppe (Kopie), die Vollmacht der Liquidationsgruppe (Original) und gültiger Identitätsnachweis (Kopie) der für die Liquidationsgruppe zuständigen effektiven Person vorzulegen, das „Antragsformular für steuerliche Informationen“ auszufüllen und eine Anfrage am Stornierungsschalter des Servicebüros für Steuerung der zuständigen Steuerbehörde zu stellen. Die Beauftragten sollten auch gültige Ausweise (Original und Kopie) vorlegen.

Die Servicestelle für Steuerung der zuständigen Steuerbehörde sollte das Liquidationsteam bei der Bearbeitung von Abfragen unterstützen. Wenn es sich um eine besondere Situation handelt, die eine Verschiebung der Antwort erfordert, darf sie grundsätzlich 3 Arbeitstage nicht überschreiten.

2. Erledigung der Formalitäten für abnormale Konten

Wenn der Steuerzahler vor der Annahme der Zwangsliquidation des Volksgerichts von der zuständigen Steuerbehörde als abnormaler Konto identifiziert und keine Steuererklärungen abgeben kann und die Veräußerung von Unternehmensvermögen beeinträchtigt wird, kann sich das Liquidationsteam mit der „Zivilentscheidung“ (Kopie) des Volksgerichts für Zwangsliquidationsfälle und dem „Entscheidungsschreiben“ des designierten Liquidationsteams (Kopie) an die zuständige Steuerbehörde wenden, um die Formalitäten zu erledigung.

Das Liquidationsteam erstellt vor der Annahme des Zwangsliquidationsantrags der auf Grundlage der übernommenen Kontobuchdaten des Steuerzahlers die Steuererklärung für den Abrechnungszeitraum anormaler Konten. Wenn das Liquidationsteam die Kontobücher des Steuerzahlers nicht übernimmt, die tatsächliche Situation des Steuerzahlers während des Abrechnungszeitraums anormaler Konten vor Annahme des Zwangsliquidationsantrags nicht kennt oder feststellt, dass der Steuerzahler nicht steuerpflichtig ist, kann es vorübergehend eine Nullerklärung abgeben. Wenn das Liquidationsteam im Rahmen des Zwangsliquidationsverfahrens feststellt, dass der Steuerzahler während des Abrechnungszeitraums anormaler Konten vor Annahme des Zwangsliquidationsantrags steuerpflichtig ist, muss er dies den Steuerbehörden unverzüglich gemäß den Fakten melden. Die zuständige Steuerbehörde regelt die Verfahren zur Löschung abnormaler Konten in Übereinstimmung mit dem Gesetz.

3. Rechnungsverfahren

Wenn im Zwangsliquidationsverfahren Rechnungen zur Erfüllung des Vertrags oder zur Veräußerung des Eigentums des Steuerzahlers verwendet werden müssen, kann das Liquidationsteam die Originalrechnung des Steuerzahlers im Namen des Unternehmens verwenden. Wenn der Steuerzahler keine Rechnung hat, kann das Liquidationsteam die Rechnungen ausstellen lassen oder die Ausstellung von Rechnungen im Namen des Unternehmens beantragen.

4. Steuerstornierungsverfahren

Wenn ein Steuerzahler die Liquidation in Übereinstimmung mit dem Gesetz abschließt und das Volksgericht entschieden hat, das Zwangsliquidationsverfahren zu beenden, sollte das Liquidationsteam mit der Entscheidung des Volksgerichts bei der Steuerbehörde die Steuerstornierung bearbeiten, bevor es bei der Marktaufsichts- und -verwaltungsabteilung die Registrierung der Unternehmensstornierung beantragt. Die Steuerbehörden sollten gemäß dem Gesetz Steuerbescheinigungsdokument ausstellen, um die Besteuerung zu stornieren.

Diese Mitteilung tritt am Tag der Ausstellung in Kraft.


Steuerbüro der Stadt Beijing der staatlichen Steuerverwaltung

30. April 2020

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