BEIJING, CHINA
Menü

Bekanntmachung zur weiteren Erweiterung der rückverfolgbaren Lebensmittelsorten bei der „Kühlkette von Beijing“

Um  die Verwaltung importierter Kühlketten-Lebensmittel weiter zu  verstärken, haben das Büro für Marktaufsicht und -verwaltung der Stadt  Beijing sowie das Handelsbüro der Stadt Beijing beschlossen, den Bereich  der rückverfolgbaren Lebensmittelsorten auf der Plattform für die  Rückverfolgung von Kühlketten-Lebensmitteln der Stadt Beijing (kurz:  „Kühlkette von Beijing“) zu erweitern. Die entsprechenden Anforderungen  werden hiermit wie folgt bekannt gegeben:

I.  Ab dem 12. Februar 2021 (einschließlich dieses Tages) werden alle  importierten Kühlketten-Lebensmittel, die bei Temperaturen unter 0 °C  (einschließlich 0 °C) gelagert werden, in die rückverfolgbaren  Lebensmittelsorten bei der „Kühlkette von Beijing“ aufgenommen. Darunter  fallen hauptsächlich gefrorene Getreideprodukte (wie tiefgefrorene  Reis- und Mehlprodukte), gefrorene Milchprodukte (wie Butter und Käse),  gefrorenes Gemüse, gefrorene Früchte, gefrorene Getränke und  Lebensmittel (wie Eiscreme und gefrorene Fruchtsäfte) und andere Sorten  von importierten Kühlketten-Lebensmitteln.

II.  Entsprechende Unternehmen oder Personen in Beijing, die u. a. in den  Bereichen Importhandel, Produktion und Verarbeitung, Umlauf und  Vertrieb, Logistik und Lagerhaltung sowie Gastronomiedienstleistungen  von importierten Kühlketten-Lebensmitteln tätig sind, müssen gemäß den  Bestimmungen des „Lebensmittelsicherheitsgesetz der Volksrepublik China“  und des „Gesetz der Volksrepublik China zur Prävention und Bekämpfung  von Infektionskrankheiten“ die Hauptverantwortung für die  Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sowie die Prävention und Kontrolle  von Pandemien strikt übernehmen. Dabei soll sichergestellt werden, dass  alle importierten Kühlketten-Lebensmittel in ihrem Betrieb  zurückverfolgt werden können. Die Verwaltungsanforderungen der „Fünf  Verbote bei vier Mängeln“ sollen strikt eingehalten werden, d. h.  importierte Kühlketten-Lebensmittel ohne Inspektions- und  Quarantänezertifikate, Nukleinsäure-Testberichte,  Desinfektionszertifikate und Rückverfolgbarkeitsinformationen werden  nicht gekauft, nicht verkauft, nicht verwendet, nicht transportiert und  nicht gelagert.

III.  Die Produktions- und Betriebsstätten für Kühlketten-Lebensmittel in  Beijing sollen die Verwaltungsanforderungen bei der „Kühlkette von  Beijing“ einhalten und sicherstellen, dass die hochgeladenen  Rückverfolgbarkeitsdaten umfassend und genau sind, um zu gewährleisten,  dass Verbraucher über bequeme Kanäle Informationen zur  Rückverfolgbarkeit der Produkte abfragen können.

IV.  Die „Kühlkette von Beijing“ bietet verschiedene Anmeldemethoden an. Sie  können direkt über Ihren Computer auf die Webseite der „Kühlkette von  Beijing“ (https://sp.scjgj.bejing.gov.cn/cctp/login) zugreifen oder bei  WeChat und Alipay nach dem „Kühlkette von Beijing“-Miniprogramm  (“北京冷链”)suchen, um die Anmeldung auf Ihrem Mobiltelefon durchzuführen.  Produktions- und Betriebsstätten für importierte Kühlketten-Lebensmittel  können bei ihrer Benutzerregistrierung die Benutzerhandbücher  herunterladen und auch die Anleitungsvideos sowie andere Materialien  verwenden. Die „Kühlkette von Beijing“ bietet den Produktions- und  Betriebsstätten für importierte Kühlketten-Lebensmittel in Beijing  technische Unterstützungen rund um die Uhr. Bei Bedarf können Sie die  Telefonnummer +86-10-4000993556 wählen, um eine Beratung zu erhalten.

Hiermit werden die oben genannten Informationen bekannt gegeben.

Büro für Marktaufsicht und -verwaltung der Stadt Beijing

Handelsbüro der Stadt Beijing

29. Januar 2021



北京市人民政府

Urheberrecht © 2020 Volksregierung der regierungsunmittelbaren Stadt Beijing.

Registrierungsnummer: 05060933

  • „BeijingService“-WeChat-Konto

  • „Jingtong“-Miniprogramm

  • „Easy Beijing“-App

Click here