BEIJING, CHINA
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Die Bekanntmachung über Angelegenheiten bezüglich der Erhebung und Verwaltung der Stempelsteuer der Stadt Beijing lautet wie folgt:

Die Stempelsteuer auf steuerpflichtige Verträge und Eigentumsübertragungsdokumente ist bei jeder Bearbeitung zu deklarieren und zu entrichten; handelt es sich bei dem Steuerpflichtigen um eine Einrichtung oder ein Unternehmen, kann die Stempelsteuer auch vierteljährlich deklariert und entrichtet werden. Die Stempelsteuer auf steuerpflichtige Geschäftsbücher soll jährlich deklariert und entrichtet werden. Im Fall ausländischer Einrichtungen, Unternehmen oder Personen ist die Stempelsteuer bei jeder Bearbeitung zu deklarieren und zu entrichten; oder die Stempelsteuer kann auch jährlich deklariert und entrichtet werden, falls es Schwierigkeiten hinsichtlich der Deklaration und Entrichtung bei jeder Bearbeitung gibt.

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

Büro für Steuern der Stadt Beijing von der Staatlichen Steuerverwaltung

30. Juni 2022


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