BEIJING, CHINA
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Jing Gao Fa Fa [2020] Nr. 96


An das erste, zweite, dritte und vierte Mittlere Volksgericht der Stadt Beijing und Beijinger Gericht für geistiges Eigentum;

An Beijinger Internetgericht und Volksgerichte aller Bezirke:

Um Rechtsstreitigkeiten durch Parteien und Vertreter zu erleichtern, die Prozesskosten zu senken und die Qualität und Effizienz der Registrierung von Fällen zu verbessern, um die Online-Registrierung von Fällen weiter zu fördern, werden auf der Grundlage einer Zusammenfassung der bisherigen Arbeitserfahrungen bei der Online-Einreichung von Fällen von Beijinger Gerichten, die „Arbeitsmaßnahmen für die Online-Registrierung von Fällen bei Gerichten in Beijing“ von dem Oberen Volksgericht von Beijing geforscht und formuliert. Der Anwendungsbereich der direkten Online-Registrierung von den aktuellen Handelsfällen von Streitigkeiten über Kaufverträge in erster Instanz, Streitigkeiten über Kreditverträge, Streitigkeiten über Finanzkreditverträge, Vertragsstreitigkeiten und Streitigkeiten über Provisionsverträge auf alle Zivil- und Handelsfälle in erster Instanz und Fälle von geistigem Eigentum und Durchsetzungsfälle unter der Zuständigkeit der Gerichte der dritten Ebene in Beijing. Nach Inkrafttreten der „Arbeitsmaßnahmen für die Online-Registrierung von Fällen bei Gerichten in Beijing“ wurden die am 21. April 2014 implementierten „Arbeitsmaßnahmen zur Online-Terminvereinbarung für die Registrierung von Fällen bei Gerichten in Beijing“, die am 1. Januar 2016 implementierten „Arbeitsmaßnahmen zur direkten Online-Registrierung von Gerichten in Beijing (Auf Probe)“ und das am 20. Februar 2019 implementierte „Arbeitsmaßnahmen zur Online-Registrierung von Fällen bei Gerichten in Beijing und zur Registrierung von Fällen durch WeChat-Terminvereinbarung“ nicht mehr anwendbar.

Mit freundlichen Grüßen

Anhang: „Arbeitsmaßnahmen zur Online-Registrierung von Fällen bei Gerichten in Beijing“

Das Obere Volksgericht der Stadt Beijing

9. März 2020


Arbeitsmaßnahmen für die Online-Registrierung von Fällen bei Gerichten in Beijing

Kapitel I Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Zur Erleichterung von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien und ihren Vertretern, zur Optimierung des Geschäftsumfeldes, zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der Akteneinreichung wurden diese Arbeitsmaßnahmen nach dem „Zivilprozessrecht der Volksrepublik China“ und anderen einschlägigen Gesetzen und gerichtlichen Auslegungen und in Kombination mit der eigentlichen Arbeitspraxis in Beijing festgelegt.

Artikel 2 Die Online-Registrierung von Fällen bezieht sich auf den Arbeitsmechanismus, bei dem Parteien und Vertreter einen Antrag auf Registrierung von Fällen einreichen, indem sie sich beim Informationsnetzwerk für Gerichtsverfahren in Beijing oder beim Online Mobil-Mikro-Gerichtsnetz von Beijing anmelden. Das Gericht registriert den Fall direkt nach Genehmigung.

Artikel 3 Die Online-Registrierung von Fällen gilt für Zivil- und Handelsfälle erster Instanz, Fälle von geistigem Eigentum und Vollstreckungsfälle unter der Zuständigkeit der Gerichte der dritten Ebene in Beijing.

Artikel 4 Die Parteien und Vertreter folgen dem Grundsatz von Treu und Glauben, geben die relevanten Informationen wahrheitsgemäß ein und stellen sicher, dass die eingereichten relevanten Materialien vollständig, klar und wahrheitsgemäß sind. Sie dürfen keine falschen Rechtsstreitigkeiten führen oder vorgeben, andere zu sein, um Rechtsstreitigkeiten einzuleiten.

Kapitel II  Antrag

Artikel 5  Nachdem sich die Parteien und ihre Vertreter beim Online-System zur Registrierung von Fällen angemeldet haben, wählen sie das zuständige Gericht, die Art des Falls und die spezifische Ursache des Falls gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften Chinas aus.

Artikel 6 Die Parteien und Vertreter müssen den Betrag des Streitgegenstands, die relevanten Identitätsinformationen der Parteien und der Vertreter gemäß den Anforderungen des Online-Registrierung von Fällen genau ausfüllen und die Beschwerde (Antrag), Verfahren zur Identifizierung und Beauftragung, Beweismaterial und andere erforderliche Materialien für die Strafverfolgung (Antrag) nach Bedarf hochladen.

In der Beschwerde sind folgende Punkte anzugeben:

(1) Name, Geschlecht, ID-Nummer, Alter, Nationalität, Beruf, Firma, Wohnsitz, Kontaktinformationen des Klägers, Name der juristischen Person oder weiterer Organisationen, Wohnsitz sowie Name, Titel und Kontaktinformationen des gesetzlichen Vertreters oder der Hauptverantwortlichen;

(2) Name, Geschlecht, Firma, Wohnsitz und andere Informationen des Beklagten sowie Name und Wohnsitz der juristischen Person oder weiterer Organisationen;

(3) Der Rechtsstreitantrag sowie die ihm zugrundeliegenden Tatsachen und Gründe;

(4) Beweismittel und Beweisquelle, Name und Wohnsitz des Zeugen.

Das Gericht in Beijing hat eine elementbasierte Beschwerdevorlage für bestimmte Arten von Fällen entwickelt. Die Parteien können sich beim Beijinger Informationsnetzwerk für Gerichtsverfahren anmelden, um relevante Elementinformationen herunterzuladen und nach Bedarf einzugeben, um eine Beschwerde zu erstellen und den Parteien werden die Rechtsstreitigkeiten dadurch erleichtert.

Artikel 7 Das Beschwerde- und Antragsformular sowie andere Materialien, die von den Parteien und ihren Vertretern im Informationsnetzwerk für Gerichtsverfahren in Beijing (http://www.bjcourt.gov.cn) bereitgestellt werden, verlangen elektronischen Text im A4-Papierformat . Gleichzeitig sollte eine bearbeitbare Beschwerde beigefügt sein, die dem Inhalt des schriftlichen Materials, dem elektronischen Text des Antrags (in Word-Datei), dem PDF-Textformat der Papierdatei anderer Materialien oder dem Bildformat wie JPG, BMP usw. entspricht.

Die Parteien und ihre Vertreter sollten die Prozessmaterialien in Bildformaten wie JPG und BMP in das Online-System zur Einreichung von Fällen Beijinger Mobil-Mikro-Gerichtsnetz hochladen.

Artikel 8  Die von den Parteien und ihren Vertretern über das Online-System zur Registrierung von Fällen eingereichten Materialien für Rechtsstreitigkeiten (Anträge) und elektronischen Informationen dürfen keine Inhalte wie die Störung der sozialen Ordnung, die Beleidigung und Verleumdung anderer enthalten, die durch Gesetze und Vorschriften verboten sind.

Artikel 9 Die Parteien und der Vertreter können nach dem Ausfüllen oder Hochladen einen Antrag der Informationen gemäß den Anforderungen von Artikel 6, Artikel 7 und Artikel 8 dieser Maßnahmen stellen. Der Tag der Einreichung ist das Bewerbungsdatum.

Kapitel III  Überprüfung, Bearbeitung und Fallübertragung

Artikel 10  Die Abteilung für die Registrierung von Fällen weist entsprechend der Arbeitsbelastung eine entsprechende Anzahl von Richtern für die Registrierung von Fällen zu, die für die Überprüfung der Online-Registrierung von Fällen verantwortlich sind.

Artikel 11 Sofern in diesen Maßnahmen nichts Anderes bestimmt ist, muss der Richter die Überprüfung des Online-Antrags für die Registrierung von Fällen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Strafverfolgungsunterlagen beim System abschließen und die folgende Bearbeitung vornehmen:

(1) Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Strafverfolgung erfüllt, ist der Fall unverzüglich zu registrieren;

(2) Wenn die von den Parteien und dem Vertreter eingereichten Materialien nicht den Anforderungen entsprechen, informiert der Richter auf einmal und vollständig über die Materialien und Fristen, die ergänzt werden sollten. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nach Ergänzung innerhalb der angegebenen Frist erfüllt, ist die Registrierung vorzunehmen. Wenn es innerhalb der Frist keine Ergänzung vornimmt oder die Anforderungen nach Ergänzung nicht erfüllt, wird der Antrag nicht angenommen;

(3) Wenn der Rechtsstreit einer Partei die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt und nicht durch ergänzendes Material beigelegt werden kann, wird davon ausgegangen, dass er nicht akzeptiert wird.

Artikel 12 Wenn der Richter der Ansicht ist, dass die Überprüfung nicht über das Online-System zur Registrierung von Fällen abgeschlossen werden kann, kann die Überprüfung beendet werden. Wenn die Überprüfung beendet wird, unterliegt sie nicht der in Artikel 11 dieser Maßnahmen festgelegten Begrenzung der Überprüfungszeit.

Artikel 13  Für Online registrierte Fälle verwendet das Gericht das Teilungssystem, um die elektronischen Informationen des Falls zufällig an das System des Richters zu verteilen.

Artikel 14  Für die Registrierung wird die Verjährungsfrist (die Verjährungsfrist für den Antrag auf Vollstreckung) ab dem Datum der Antragstellung ausgesetzt.

Kapitel IV Weiteres

Artikel 15  Wenn die Parteien und Vertreter absichtlich falsche Klagen eingereicht oder vorgetäuscht haben, andere zu sein, was gegen die Bestimmungen von Artikel 4 dieser Maßnahmen verstößt, werden sie nach der Überprüfung nicht registriert und entsprechend der Schwere der Umstände nach dem Gesetz behandelt.

Wenn die Parteien und Vertreter gegen die Bestimmungen von Artikel 8 dieser Maßnahmen verstoßen, hat das Gericht das Recht, die Prozessmaterialien und elektronischen Informationen, die den oben genannten Inhalt enthalten, zu löschen und den Einreicher entsprechend den Umständen nach dem Gesetz zu behandeln.

Artikel 16 Die Parteien und ihre Vertreter tragen die Prozesskosten innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Registrierung und per Online-Zahlung oder Zahlung vor Ort.

Wenn die Prozessgebühr nicht innerhalb der Frist bezahlt wird und kein Antrag auf Ermäßigung, Befreiung oder Verschiebung der Prozessgebühr gestellt wird, wird das Gericht sie gemäß den einschlägigen Gesetzen oder gerichtlichen Bestimmungen behandeln.

Artikel 17 Für online registrierte Fälle wählt der Richter auf Antrag der Parteien je nach den Umständen des Einzelfalls eine Online- oder Offline-Mediation.

Artikel 18 Wenn die Parteien gemäß den einschlägigen Gesetzen und gerichtlichen Bestimmungen der elektronischen Zustellung von Prozessdokumenten zustimmen, kann das Gericht die elektronische Zustellung über Instant-Messaging-Tools wie Prozessplattformen, Mobiltelefone, Faxe und E-Mails durchführen. Es werden keine Papierunterlagen versand.

Artikel 19  In Fällen, in denen die Online-Registrierung von Fällen anwendbar ist, müssen die Parteien dem Gericht während der Anmelde-, Gerichts- und Vollstreckungsphase nicht wiederholt Papierunterlagen vorlegen.

Kapitel V Ergänzende Bestimmungen

Artikel 20  Das Obere Volksgericht der Stadt Beijing ist für die Auslegung dieser Maßnahmen verantwortlich.

Artikel 21  Diese Maßnahmen werden ab dem Datum der Veröffentlichung in Kraft treten.

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