Um das Geschäftsumfeld weiter zu optimieren und den Erleichterungsgrad des grenzüberschreitenden Handels an den Häfen von Beijing zu steigern, wurden folgende Maßnahmen formuliert:

I. Weitere Förderung der Vereinfachung von Dokumenten und Bescheinigungen sowie Beschleunigung der Genehmigung und Akteneintragung

1. Konsolidierung und Verstärkung der Resultate der Reform zur Vereinfachung der begleitenden Dokumente und Bescheinigungen für die Zollabfertigung.

Weitere Umsetzung relevanter Maßnahmen zur Vereinfachung der begleitenden Dokumente und Bescheinigungen für die Zollabfertigung, Unternehmen sind von der Einreichung von Verträgen und Packlisten bei der Einfuhranmeldung sowie von der Einreichung von Verträgen, Rechnungen, Packlisten und anderen Handelsdokumenten und -bescheinigungen bei der Ausfuhranmeldung befreit.

2. Weitere Beschleunigung der Quarantänegenehmigung bei Einfuhren.

Vollständige Umsetzung der papierlosen Quarantänegenehmigung für eingehende (transitierende) Tiere und Pflanzen sowie deren Erzeugnisse, bei vorschriftsmäßigen Genehmigungsanträgen wird die Genehmigung auf direkter Zollebene im Prinzip innerhalb von 3 Arbeitstagen abgeschlossen. Frische Produkte wie Fleisch, gekühlte aquatische Erzeugnisse und pasteurisierte Milch werden vorrangig zugelassen.

3. Erhebliche Kürzung der Bearbeitungszeit der Akteneintragung für importierte Anstrichmittel.

Die Bearbeitungsfrist für die „Mitteilung über die Annahme des Antrags auf Akteneintragung von importierten Anstrichmitteln“ wird auf 4 Arbeitstage verkürzt, und die Bearbeitungsfrist für das „Akteneintragungsschreiben für importierte Anstrichmittel“ oder die schriftliche Mitteilung an den Antragsteller der Akteneintragung wird auf 2 Arbeitstage verkürzt.

4. Weitere Steigerung des Grads der papierlosen Zollabfertigung.

Weitere Förderung der Anwendung der elektronischen Version der „Inspektions- und Quarantänebescheinigung für eingehende Waren“. Unternehmen, die sich bei der Einfuhrzollabfertigung für die Beantragung der „Inspektions- und Quarantänebescheinigung für eingehende Waren“ entscheiden, können die elektronischen Informationen der „Inspektions- und Quarantänebescheinigung für eingehende Waren“ online abfragen.

II. Weitere Förderung der Zollabfertigungsreform und Verbesserung der Zollabfertigungseffizienz

5. Vertiefung der Reform des „Anmeldung in zwei Schritten“-Modells

Unternehmen werden dabei unterstützt und ermutigt, das „Anmeldung in zwei Schritten“-Modell sowie das „Vorabanmeldung + Anmeldung in zwei Schritten“-Modell für die Zollabfertigung zu verwenden, um die sich überschneidenden Vorteile der Richtlinien „Vorabanmeldung + Anmeldung in zwei Schritten + zusammengefasste Besteuerung“ effektiv zu nutzen.

6. Förderung der Reform des „Zugang in zwei Abschnitten“-Aufsichtsmodells.

Im Zollgebiet Beijing wird die Reform der „Zugang in zwei Abschnitten“-Aufsicht für Importe vollständig umgesetzt. Für in Frage kommende Waren können Unternehmen die Durchführung von Kontrollen an anderen Orten, bedingten Abholungen und kombinierten Inspektionen an den Häfen und Zielorten beantragen.

7. Optimierung der Arbeitsweise der Zollkontrolle.

Weitere Ermöglichung der Abwesenheit von Warenmpfänger oder -versender bei Vor-Ort-Inspektionen, die während der Pandemieprävention und -kontrolle eingeführt wurde, Durchführung von flexiblen Inspektionen, bei Waren mit besonderen Transportanforderungen können flexible Methoden wie Inspektionen nach Terminvereinbarung sowie Inspektionen durch Fabrik- und Lagerbesuche eingesetzt werden, um Wartezeiten für Warentransporte und Unternehmensinspektionen zu reduzieren.

8. Optimierung der Inspektion und Überwachung von Lebensmittel- und Kosmetikproben.

Für importierte Lebensmittel- und Kosmetikproben sowie Lebensmittel und Kosmetika, die für Akteneintragung und Registrierung, Forschung und Entwicklung sowie Tests, Handel und Ausstellungen usw. verwendet werden, können mit Ausnahme der Quarantäneanforderungen von der Anbringung chinesischer Etiketten, von der Probenprüfung und von der Bereitstellung von Hygienebewertungsunterlagen ausgenommen werden; Proben für Akteneintragung und Registrierung, Forschung und Entwicklung sowie Tests werden von der Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen für importierte gesunde Lebensmittel und von Akteneintragungsbescheinigungen für importierte Kosmetika ohne besonderen Verwendungszweck oder von Verwaltungsgenehmigungen für importierte Kosmetika mit besonderem Verwendungszweck ausgenommen.

9. Förderung von Innovationen bei der Aufsicht der hygienischen Quarantäneinspektion von speziellen Artikeln.

Auf der Grundlage der Pilotzone für Inspektion und Quarantäne in Zhongguancun werden intelligente Genehmigungsverfahren für spezielle Artikel mit geringem Risiko eingeführt, bei denen die Genehmigung nach Überprüfung der Produktinformationen durch das Aufsichtssystem für spezielle Artikel automatisch abgeschlossen wird. Innovation des Risikobewertungsmodells von Hochrisikoproben für wissenschaftliche Forschungen. Dabei wird ein Modell zur schnellen Risikobewertung für die Einfuhr von dringend benötigten, in kleinen Mengen vorliegenden Proben für wissenschaftliche Forschungen verwendet; Vereinfachung der Anforderungen an Risikobewertungsunterlagen von nicht-kommerziellen Proben oder Laboraustauschproben.

10. Optimierung der technischen Dienste des Zolls

Umfassende Umsetzung der Vorentscheidungsdienste bezüglich der Klassifizierung, des Preises und des Ursprungsorts, Anleitung von Unternehmen bei der rechtmäßigen und ordnungsgemäßen Anmeldung. Gleichzeitig wird das steuerbezogene Vorprüfungssystem innoviert und der „Keine Strafe beim ersten Fehler“-Mechanismus aus zolltechnischen Gründen erkundet, um die Rechte und Interessen gesetzestreuer Unternehmen umfassend zu schützen.

11. Förderung der Anwendung des „Anerkennung durch Dritte“-Systems bei der Zollabfertigung.

Für importierte Autoteile, Batterien usw., bei denen Proben entnommen und zur Prüfung an ein Labor geschickt werden müssen, kann eine schnelle Inspektion und Freigabe anhand von Zertifizierungen durch Dritte, Prüfberichten oder Selbsterklärungen des Unternehmens zur Qualität und Sicherheit erfolgen, um den Anteil der an ein Labor geschickten Prüfungen weiter zu verringern. Weitere Umsetzung des Prinzips „Erst deklarieren, dann verifizieren“ für importierte Autoteile, die von der obligatorischen Produktzertifizierung ausgenommen sind.

12. Anleitung von Unternehmen zur aktiven Offenlegung von Verstößen.

Unternehmen, die aktiv eigene Verstöße gegen Zollaufsichtsbestimmungen dem Zoll schriftlich melden und die entsprechenden Behandlungen durch den Zoll akzeptieren, können leichtere oder mildere Strafen erhalten oder nach Maßgabe des Gesetzes von Strafen befreit werden, wenn der Zoll feststellt, dass das Unternehmen die Initiative zur Offenlegung von Verstößen ergriffen hat. Wenn ein Unternehmen durch Selbstkontrolle eine Steuerunterzahlung oder ein Steuerversäumnis entdeckt und den fehlenden Steuerbetrag aktiv nachzahlt, kann die Verzugsgebühr nach Maßgabe des Gesetzes reduziert oder erlassen werden, wenn der Zoll feststellt, dass das Unternehmen die Initiative zur Offenlegung ergriffen hat.

13. Eröffnung eines grünen Kanals für die Zollabfertigung von Materialien für die Olympischen Winterspiele

Einrichtung eines speziellen Zollabfertigungsbereichs für internationale Veranstaltungen wie die Olympischen Winterspiele und die Paralympischen Winterspiele 2022, um eine sofortige Inspektion und Freigabe zu ermöglichen.

III. Weitere Förderung von Hafenkooperationen und Stärkung der überregionalen Zusammenarbeit bei der Zollabfertigung

14. Innovation des charakteristischen Aufsichtsmodells der „Doppelten Drehkreuze“.

Basierend auf den Vorteilen der internationalen Flughäfen der „Doppelten Drehkreuze“ wird der Aufsichtsprozess für die Handhabung von ankommenden Flügen mit doppelten Ausweichlandeplätzen verbessert und ein „Ein Ort, zwei Flughäfen“-Kontaktmechanismus für die Nothandhabung von umzuleitenden Flügen errichtet, um die Effizienz des Luftverkehrs in der Region Beijing zu verbessern.

15. Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung und der gemeinsamen Nutzung von Erleichterungsmaßnahmen für hochrangige zertifizierte Unternehmen

Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung von Erleichterungsmaßnahmen zwischen den Zollbehörden von Beijing und Tianjin für hochrangige zertifizierte Unternehmen und Umsetzung der zollzonenübergreifenden gemeinsamen Vorzugsbehandlungen, wie z. B. die Befreiung von Garantien für hochrangige zertifizierte Unternehmen beider Orten. Stärkung des Aufbaus von Unternehmenskrediten und weitere Ausweitung der Zahl der hochrangigen AEO-zertifizierten Unternehmen. Einrichtung von speziellen Zollabfertigungsschaltern für AEO-zertifizierte Unternehmen, Ernennung spezieller Mitarbeiter zur Lösung unerwarteter Probleme und Bereitstellung präziser Dienstleistungen für AEO-zertifizierte Unternehmen.

16. Unterstützung der Entwicklung des grenzüberschreitenden E-Commerce und anderer neuer Geschäftsmodelle.

Für B2B-Exporte des grenzüberschreitenden E-Commerce werden Erleichterungsmaßnahmen wie „einmalige Registrierung, Verbindung an einer Stelle, bequeme Zollabfertigung, vereinfachte Zollanmeldung, vorrangige Prüfung, Erlaubnis für den Zollwechsel und bequeme Warenrückgabe“ eingeführt. Unternehmen in Beijing werden dazu ermutigt, B2B-Exporte des grenzüberschreitenden E-Commerce über den Hafen von Tianjin zu tätigen. Unterstützung von Unternehmen in Tianjin bei der Durchführung von B2C-Exporten des grenzüberschreitenden E-Commerce über die Flughäfen von Beijing.

Die oben genannten Maßnahmen werden ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung umgesetzt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung.


Zoll von Beijing

10. Februar 2021