Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1: Um die Entwicklung der Luftfrachtindustrie im Bezirk Shunyi weiter zu fördern, die Fünfte Freiheit der Luft des Hauptstadtflughafens zu erweitern und dem Aufbau von „Zwei Zonen“ zu dienen, werden diese Maßnahmen in Übereinstimmung entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten des Bezirks formuliert.

Kapitel II: Unterstützungsmaßnahmen

Artikel 2: Förderung des Betriebs und der Entwicklung neu gegründeter Basis von Luftfrachtunternehmen im Bezirk Shunyi, wobei Unterstützungen entsprechend der Anzahl der eingesetzten Flugzeuge gewährt werden. Im betreffenden Jahr neu gegründete Luftfrachtunternehmen der Basis im Bezirk Shunyi erhalten eine einmalige Unterstützung in Höhe von 1 Mio. Yuan, wenn sie weniger als 3 (einschließlich 3) reine Frachtflugzeuge in Betrieb nehmen; für diejenigen, die mehr als 3 reine Frachtflugzeuge in Betrieb nehmen, wird eine einmalige Unterstützung in Höhe von 1 Mio. Yuan für die ersten 3 Flugzeuge gewährt, und ab dem 4. Flugzeug wird eine einmalige zusätzliche Belohnung in Höhe von 400.000 Yuan pro Flugzeug gewährt.

Artikel 3: Ermutigung der bereits in der Basis tätigen Luftfrachtunternehmen, mehr reine Frachtflugzeuge in Betrieb zu nehmen. Basierend auf der Flottengröße des Vorjahres wird eine einmalige Belohnung von 100.000 Yuan RMB für jedes im betreffenden Jahr am Hauptstadtflughafen neu in Betrieb genommene reine Frachtflugzeug gewährt.

Artikel 4: Lufttransportunternehmen werden für das über den Hauptstadtflughafen abgewickelte internationale (einschließlich regionale) ein- und ausgehende Frachtvolumen auf der Grundlage der im betreffenden Jahr erzielten Steigerung des gesamten ein- und ausgehenden Frachtvolumens gegenüber dem Vorjahr belohnt. Die Belohnungskriterien lauten wie folgt:

Für den Teil, bei dem die Steigerung des gesamten ein- und ausgehenden Frachtvolumens gegenüber dem Vorjahr um bis zu 10.000 Kilogramm (einschließlich 10.000 Kilogramm) in Form von reinen Frachtflugzeugen oder „Passagierflugzeugen zu Frachtflugzeugen“ realisiert wird, wird eine Belohnung von 0,5 Yuan RMB pro Kilogramm gewährt; für den Teil, bei dem die Steigerung gegenüber dem Vorjahr mehr als 10.000 Kilogramm und weniger als 20.000 Kilogramm (einschließlich 20.000 Kilogramm) beträgt, wird eine Belohnung von 0,8 Yuan RMB pro Kilogramm gewährt; für den Teil, bei dem die Steigerung gegenüber dem Vorjahr mehr als 20.000 Kilogramm beträgt, wird eine Belohnung von 1 Yuan RMB pro Kilogramm gewährt.

Für den Teil, bei dem die Steigerung des gesamten ein- und ausgehenden Frachtvolumens gegenüber dem Vorjahr um bis zu 10.000 Kilogramm (einschließlich 10.000 Kilogramm) in Form von Nutzung der Frachtkabinen von Passagierflugzeugen realisiert wird, wird eine Belohnung von 0,3 Yuan RMB pro Kilogramm gewährt; für den Teil, bei dem die Steigerung gegenüber dem Vorjahr mehr als 10.000 Kilogramm und weniger als 20.000 Kilogramm (einschließlich 20.000 Kilogramm) beträgt, wird eine Belohnung von 0,5 Yuan RMB pro Kilogramm gewährt; für den Teil, bei dem die Steigerung gegenüber dem Vorjahr mehr als 20.000 Kilogramm beträgt, wird eine Belohnung von 0,8 Yuan RMB pro Kilogramm gewährt.

Artikel 5: Lufttransportunternehmen werden für das internationale (einschließlich regionale) Frachtumschlagvolumen, das auf dem Hauptstadtflughafen durch die Ausübung der Fünften Freiheit der Luft und andere Mittel erzielt wurde, entsprechend der im betreffenden Jahr erzielten Steigerung des gesamten Frachtumschlagvolumens gegenüber dem Vorjahr belohnt. Die Belohnungskriterien lauten wie folgt: Für den Teil, bei dem die Steigerung gegenüber dem Vorjahr bis zu 5 Millionen Kilogramm (einschließlich 5 Millionen Kilogramm) beträgt, wird eine Belohnung von 0,5 Yuan RMB pro Kilogramm gewährt; für den Teil, bei dem die Steigerung gegenüber dem Vorjahr mehr als 5 Millionen Kilogramm und weniger als 8 Millionen Kilogramm (einschließlich 8 Millionen Kilogramm) beträgt, wird eine Belohnung von 0,8 Yuan RMB pro Kilogramm gewährt; für den Teil, bei dem die Steigerung gegenüber dem Vorjahr mehr als 8 Millionen Kilogramm beträgt, wird eine Belohnung von 1 Yuan RMB pro Kilogramm gewährt.

Artikel 6: Zuschüsse werden für Transportkosten der Import- und Exportgüter vergeben, die von im Bezirk Shunyi registrierten und Steuern zahlenden Lufttransportunternehmen über den Hauptstadtflughafen befördert werden, welche von Unternehmen, die im Besitz von Frachten sind und der Entwicklungsrichtung der führenden Industrien des Bezirks Shunyi entsprechen, oder von internationalen Speditionsunternehmen, die im Bezirk Shunyi registriert sind und Steuern zahlen, beauftragt wurden. Der Standard beträgt 5 % der gesamten an die Lufttransportunternehmen im Bezirk gezahlten jährlichen Frachtkosten, wobei der Höchstbetrag für jedes Unternehmen 10 Millionen Yuan RMB nicht überschreitet.

Artikel 7: Unternehmen, die innerhalb der „roten Linie“ des Hauptstadtflughafens internationale Konsolidierungs- und Zwischenlager errichten und internationale logistische Konsolidierungs- und Zwischenlagerungsgeschäfte betreiben, erhalten im betreffenden Jahr für Projekte mit einer Einzelinvestitionssumme von 10 Millionen Yuan RMB oder mehr in den Bereichen Sicherheit, Umweltschutz, Sortierung, Transport und Informationsintelligenz nach Abschluss der Abrechnung sowie Abnahme und Inbetriebnahme einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10 % des tatsächlich investierten und gezahlten Gesamtbetrags, wobei der Höchstbetrag für jedes Unternehmen 10 Millionen Yuan RMB nicht überschreitet.

Artikel 8: Förderung der Umsetzung technologischer Innovationsmaßnahmen zur Energieeinsparung und Emissionsreduzierung sowie zur Erreichung der Kohlenstoffneutralität usw., Beschleunigung der Energieoptimierung und -modernisierung der Luftfrachtindustrie.

Unternehmen, die beim Bau neuer Lagereinrichtungen gleichzeitig photovoltaische Stromerzeugungssysteme einplanen und installieren oder auf den Dächern bestehender Lagereinrichtungen eine Renovierung bezüglich photovoltaischer Stromerzeugungsanlagen durchführen, erhalten im ersten Jahr einen Stromzuschuss in Höhe von 0,4 Yuan RMB pro Kilowattstunde.

Bei Unternehmen, die den „Wechsel von Öl zu Strom“ und andere grüne und saubere Energiemethoden für den Bodenbetrieb innerhalb der „roten Linie“ des Hauptstadtflughafens verwenden, werden Unterstützungen für einen bestimmten Prozentsatz der Kosten der im betreffenden Jahr gekauften, neuen Betriebsfahrzeuge mit grüner und sauberer Energie gewährt; Frachtflugzeuge werden bei der Nutzung sauberer Energie zur Reduzierung der CO2-Emissionen unterstützt.

Artikel 9: Weitere Stärkung des Aufbaus nationaler Drehkreuze der Luftfahrtlogistik und Förderung der weiteren Entwicklung des Zollhandels in den Häfen.

Für Unternehmen, die Lagerung unter Zollverschluss, Anlegen von Vorräten unter Zollverschluss und andere Modelle verwenden, um Geschäfte an festgelegten Häfen für fünf nationale Kategorien importierter Waren (importierte Früchte, Pflanzensetzlinge, essbare Wassertiere, importiertes Fleisch und importierte gekühlte aquatische Erzeugnisse) durchzuführen, wird anhand des Zollanmeldungsformulars des Tianzhu-Zolls eine Außenhandelsbeitragsprämie von 0,15 Yuan RMB/US-Dollar für den Teil des jährlichen Einfuhrbetrags über 5 Millionen US-Dollar gewährt, wobei der Höchstbetrag von 2 Millionen Yuan RMB für jedes Unternehmen nicht überschritten wird.

Für Unternehmen, die den Aufbau von Kühlkettenlagern, Verarbeitungswerkstätten, intelligenten Ausrüstungen und anderen Projekten betreiben, um Geschäfte wie die Aufteilung, Frischzerlegung, Unterverpackung und Rückverfolgung unter Zollverschluss durchzuführen, wird eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 50 % der geprüften und bestätigten Gesamtinvestition des Projektträgers bereitgestellt, wobei der Höchstbetrag von 3 Millionen Yuan RMB für jedes Unternehmen nicht überschritten wird.

Zu einem bestimmten Prozentsatz werden die Zollkontrollgebühren sowie die Inspektions-, Prüf- und Zertifizierungsgebühren für die über den Hauptstadtflughafen ein- und ausgeführten Waren des Unternehmens bezuschusst; Unternehmen werden zu einem bestimmten Prozentsatz bei der Beantragung von visuellen Überwachungs- und Informationssystemen wie der Zollklassifikationsaufsicht und Pilotprojekte für allgemeine Steuerzahler unterstützt; Förderung der Entwicklung des Ausbaus von Häfen für Komplett- und Parallelfahrzeuge, die Transport- und Lagerkosten von Firmenfahrzeugen werden zu einem bestimmten Prozentsatz bezuschusst; Förderung des auslandsorientierten Kulturhandels, die Ein- und Ausfuhr von Kulturprodukten der Unternehmen werden zu einem bestimmten Prozentsatz bezuschusst.

Artikel 10: Unter der Voraussetzung, dass das internationale Luftfrachtvolumen des Bezirks Shunyi und das internationale Luftfrachtvolumen der Unternehmen der Lufttransportbranche im betreffenden Jahr gemeinsam ein positives Wachstum erzielt haben, wird das Unternehmen der Lufttransportbranche, das im betreffenden Jahr den ersten Platz auf der Rangliste des regionalen Wirtschaftsbeitrags von Shunyi belegt, mit 5 Millionen Yuan RMB belohnt. Die Rangliste des regionalen Wirtschaftsbeitrags von Shunyi basiert auf den Statistiken des Steuerbüros des Bezirks Shunyi.

Artikel 11: Es werden alle Anstrengungen unternommen, um das Geschäftsumfeld der Luftfrachtindustrie zu verbessern, Unternehmen bei der Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen in Beijing, öffentlichen Mietwohnungen und APEC-Geschäftsreisekarten zu unterstützen sowie einen bestimmten Prozentsatz von Prämien für leitende Angestellten der Unternehmen entsprechend ihren Beiträgen zu vergeben; Unternehmen bei der Koordinierung mit dem Zoll zur Verbesserung der Effizienz der Zollabfertigung und -inspektion zu helfen sowie gemeinsam die Erleichterung durch den „einzigen Schalter“ zu fördern; Unternehmen bei der Koordinierung mit den Abteilungen für die Luftraumverwaltung zur Umsetzung von Flugplänen zu helfen; den Hauptstadtflughafen bei der Erhöhung der Anzahl von Sicherheitseinrichtungen und -ausrüstungen sowie der Verbesserung der Effizienz von Sicherheitskontrollen zu unterstützen.

Kapitel III: Organisation und Durchführung

Artikel 12: Diese Maßnahme gilt für Lufttransportunternehmen (einschließlich Luftfrachtunternehmen) und Unternehmen, die absichernde Luft-Boden-Dienstleistungen im Luftverkehr erbringen; Unternehmen, die Frachteigentümer sind; internationale Speditionsunternehmen sowie Lager- und Logistikunternehmen, die im Bezirk Shunyi registriert sind und Steuern zahlen. Anwendbare Projekte sind diejenigen, die im Bezirk Shunyi durchgeführt werden.

Artikel 13: Unternehmen sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und wahrheitsgemäße Daten zu übermitteln; wenn sie falsche Angaben machen oder Daten verfälschen, um Zuschüsse und Fördermittel zu erhalten, werden die zugewiesenen Mittel zurückgefordert und die betreffenden Unternehmen werden gemäß dem Gesetz zur Rechenschaft gezogen.

Artikel 14: Diese Maßnahmen und andere industriebezogene Richtlinien des Bezirks Shunyi dürfen nicht wiederholt in Anspruch genommen werden. Der Gesamtbetrag der Unterstützungen durch den Bezirk Shunyi, die Unternehmen durch diese Maßnahmen und andere Richtlinien erhalten, darf 70 % des regionalen Wirtschaftsbeitrags des Unternehmens im betreffenden Jahr nicht überschreiten.

Artikel 15: Die mit diesen Maßnahmen verbundenen Zuschüsse und Belohnungen sind alle vor Steuern und werden in Renminbi ausgezahlt. Angelegenheiten, für die in diesen Maßnahmen keine spezifischen Unterstützungsstandards und -beträge festgelegt sind, werden von der Sondersitzung der Bezirksregierung entsprechend den spezifischen Bedingungen des Projekts geprüft und genehmigt; bei übergeordneten richtlinienbezogenen Anpassungen werden die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Stellungnahmen übergeordneter Richtlinien umgesetzt.

Artikel 16: Wenn ein Unternehmen seine Registrierung oder Steuerzahlung innerhalb von 10 Jahren nach Inanspruchnahme der mit diesen Maßnahmen verbundenen Unterstützungsrichtlinien aus dem Bezirk Shunyi verlegt oder wenn ein schwerer Sicherheitsunfall bzw. ein schwerwiegender Gesetzesverstoß erfolgt, werden die gemäß dieser Maßnahmen gewährten Unterstützungszuschüsse und Belohnungen zurückgezahlt.

Kapitel IV: Ergänzende Bestimmungen

Artikel 17: Die Durchführungsbestimmungen für diese Maßnahmen werden gesondert formuliert.

Artikel 18: Diese Maßnahmen werden vom Verwaltungsausschuss der Wirtschaftlichen Kernzone des Flughafens von Beijing ausgelegt; sie werden ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung umgesetzt und sind fünf Jahre lang gültig.


23. Juni 2021