BEIJING, CHINA
Menü

                                              Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Diese  detaillierten Bestimmungen wurde geschaffen, um die  Bürgschaftseinrichtungen in Beijing zu motivieren, ihre Unterstützung  für Klein- und Kleinstunternehmen zu verstärken und die  Finanzierungsschwierigkeiten von ihnen wirksam zu lösen.
Artikel 2  Der Begriff „Klein- und Kleinstunternehmen“ in diesen detaillierten  Bestimmungen bezieht sich auf Klein- und Kleinstunternehmen  (einschließlich einzelner Industrie- und Gewerbehaushalte), die in  Beijing registriert sind und den nationalen Einstufungsstandards  entsprechen.
Artikel 3 Der Begriff „Bürgschaft“ in  diesen detaillierten Bestimmungen bezieht sich auf den Rechtsakt der  Bürgschaftseinrichtungen, die eine Kreditunterstützung für die  Finanzierung von Klein- und Kleinstunternehmen in Beijing gewähren. Der  in diesen detaillierten Bestimmungen genannte Begriff „Bürgschafts- und  Rückbürgschaftseinrichtungen“ bezieht sich auf die professionellen  Bürgschafts- und Rückbürgschaftseinrichtungen in Beijing, die von den  Regulierungs- und Aufsichtsbehörden zugelassen wurden und als  finanzielle Bürgschaftsunternehmen qualifiziert sind.
Artikel 4 Der  Kompensations- und Ausgleichsfonds für Kreditgarantien für Klein- und  Kleinstunternehmen in Beijing (im folgenden als „Kompensations- und  Ausgleichsfonds“ genannt) wird vom Büro für Finanzen der Stadt Beijing  finanziert und gegründet. Das Büro für Finanzen und das Büro für  Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing sind für die  Leitung und Überwachung der Verwendung des Kompensations- und  Ausgleichsfonds verantwortlich und ermächtigen dem Treuhänder des  Kompensations- und Ausgleichsfonds (im folgenden als „Treuhänder“  bezeichnet), der verantwortlich für die Verwaltung und den Betrieb des  Kontos vom Kompensations- und Ausgleichsfonds ist.


                     Kapitel II Quelle der Finanzmittel und Umfang der Unterstützung
Artikel 5  Die Quellen vom Kompensations- und Ausgleichsfonds umfassen: der  Haushaltsfonds Beijings, die Betriebserträge vom Kompensations- und  Ausgleichsfonds sowie die Einziehung der garantierten Ausgleichsposten.
Artikel 6 Zweck  des Fonds: Wenn die Bürgschaftseinrichtung politische Geschäfte wie  z.B. Kreditbürgschaften für Klein- und Kleinstunternehmen übernimmt und  das Projekt ausgeglichen wird, bietet der Kompensations- und  Ausgleichsfonds einen Teilausgleich für die Bürgschaftseinrichtung und  einen Teilausgleich für die Rückbürgschaftseinrichtung an.
Artikel 7 Eine Bürgschaftseinrichtung, die Kompensation und Ausgleich beantragt, muss gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:
(1) Eine gesetzeskonforme gegründete finanzielle Bürgschaftseinrichtung in Beijing, die rechtmäßig das Geschäft betreibt.
(2) Im Besitz einer gültigen Geschäftslizenz der finanziellen Bürgschaftseinrichtung.
(3)  Mit einem gültigen Ratingbericht innerhalb des Gültigkeitszeitraums,  der von einem Kreditvermittler ausgestellt wurde, welcher für das Rating  einer Bürgschaftseinrichtung oder für das Rating des Kapitalmarkts  qualifiziert ist und von der Geschäftsverwaltungsabteilung der Volksbank  von China anerkannt ist.
(4) Mit einem soliden internen  Geschäftsverwaltungssystem und einem perfekten und effektiven  Mechanismus für die Vorprüfung, die Prozessüberwachung, die  Nachbesserung und die Abwicklung von Bürgschaftsprojekten.
Artikel 8  Klein- und Kleinstunternehmen, die in den Förderbereich dieser  Durchführungsbestimmungen aufgenommen werden, müssen gleichzeitig  folgende Bedingungen erfüllen:
(1) Unternehmen oder einzelne  Industrie- und Gewerbehaushalte, die in Beijing mit unabhängiger  Rechtspersönlichkeit registriert sind und tatsächlich existieren. 
(2)  Gemäß der nationalen und städtischen Industriepolitik sowie der  funktionalen Positionierung einer Hauptstadt entsprechend, die nicht zur  Aussonderung rückständiger Industrien gehört.
(3) Die Kreditmittel  sollen für die normale Produktion und den Betrieb des Unternehmens  verwendet werden und dürfen nicht für Aktieninvestitionen,  Immobilienentwicklung und ähnliche Bereiche verwendet werden.
(4) Das  Unternehmen und seine tatsächliche Kontrollperson verfügt in den  letzten zwei Jahren über keine schlechten Bonitätsnachweise, die gegen  Gesetze und Vorschriften verstoßen.
Artikel 9 Die  durch diese detaillierten Bestimmungen  unterstützten Bürgschaftseinrichtung und Rückbürgschaftseinrichtung sollen  mit dem Treuhänder ein Kooperationsabkommen unterzeichnen. Die  Bürgschaftseinrichtung und die Rückbürgschaftseinrichtung sollten dem  Treuhänder folgende Info vierteljährlich offenlegen: Änderungen der  Verwaltungsstruktur des Unternehmens, Finanz- und  Rechnungslegungsberichte (jährliche Wirtschaftsprüfungsberichte),  Angaben zur Finanzbuchhaltung, Angaben zum Bürgschaftsgeschäft,  Risikoklassifizierung von Bürgschaftsprojekten und Rückforderung von  getilgten Projekten. Außerdem müssen sie die regelmäßige oder  unregelmäßige Inspektion des Treuhänders akzeptieren.
Artikel 10 Das durch diese detaillierten Bestimmungen unterstützte Kreditbürgschaftsgeschäft muss folgende Bedingungen erfüllen:
(1)  Beim Kreditbürgschaftsgeschäft des Klein- und Kleinstunternehmens, die  durch diese detaillierten Bestimmungen unterstützt werden, darf der  Kreditbürgschaftsbetrag einer einzigen Bürgschaftseinrichtung zehn  Millionen Yuan RMB nicht übersteigen.

(2) Der jährlich umfassende  Bürgschaftsgebührensatz (einschließlich Bürgschaftsgebühr,  Überprüfungsgebühr usw.) neu hinzugefügter Klein- und Kleinstunternehmen  im laufenden Jahr darf 2% (inkl.) nicht überschreiten. Gibt es während  der COVID-19-Pandemie andere Anforderungen, so sind deren Bestimmungen  maßgebend.
(3) Der Kreditbürgschaftszinssatz der Klein- und  Kleinstunternehmen, die von Banken bereitgestellt wird, darf nicht über  50% auf der Grundlage von LPR im selben Zeitraum steigen.
(4) Die Bürgschaftseinrichtung unterzeichnet den „Rückbürgschaftsvertrag“ mit der Rückbürgschaftseinrichtung.
Artikel 11  Der Kompensations- und Ausgleichsfonds bietet für politische  Bürgschaftsgeschäfte der Bürgschaftseinrichtungen Entschädigung.  Macht der Betrag des Neugeschäfts der Bürgschaftseinrichtung für die  Finanzierung von Klein- und Kleinstunternehmen 80%, 60%, 50% und 40% des  gesamten Neugeschäfts der Bürgschaftseinrichtung in Beijing in diesem  Jahr, so ist der Anteil des Kompensations- und Ausgleichsfonds an der  tatsächlichen Risikoverteilung der Bürgschaftseinrichtung 30%, 25%,  20% und 15%. Aber die Entschädigung beträgt insgesamt nicht mehr als  20%, 15%, 12.5% und 10% der tatsächlichen Kompensation.
Der  Kompensations- und Ausgleichsfonds stellt der  Rückbürgschaftseinrichtung eine erneute Kompensation zur Verfügung, und  trägt die tatsächliche Risikoverantwortung der  Rückbürgschaftseinrichtung mit einem Anteil von nicht mehr als 25%, aber  die Gesamtkompensation darf nicht mehr als 5% der tatsächlich  entstandenen Gesamtkompensation betragen.
Artikel 12  Nach der finanziellen Kompensation auf Stadt- und  Bezirksebene (einschließlich der Rückbürgschaft) darf der Anteil eigener  Haftung der Bürgschaftseinrichtung nicht weniger als 30% des  tatsächlichen Ausgleichsbetrags betragen.


                                                  Kapitel III Verwaltungsinstitut
Artikel 13  Das Büro für Finanzen und das Büro für Wirtschaft und  Informationstechnologie der Stadt Beijing überwacht und verwaltet die  Verwendung vom Kompensations- und Ausgleichsfonds.
(1) Festlegung des Umfangs des Kompensations- und Ausgleichsfonds, des Treuhänders, der Treuhanddauer usw.
(2) Überprüfung des Kompensations- und Ausgleichsprogramms.
(3) Gemeinsame Begutachtung, Abschreibung uneinbringlicher Forderungen und Änderung der Höhe des Fonds.
(4)  Überprüfung des Tätigkeitsberichts des Treuhänders über die Verwaltung  und Verwendung vom Kompensations- und Ausgleichsfonds.
(5) Überwachung und Kontrolle der Verwendung vom Kompensations- und Ausgleichsfonds.
Artikel 14  Der vom Büro für Finanzen und Büro für Wirtschaft und  Informationstechnologie der Stadt Beijing beauftragte Treuhänder nimmt  folgende spezifische Aufgaben wahr:
(1) Verwaltung und Betrieb des Kontos vom Kompensations- und Ausgleichsfonds.
(2)  Auswahl von Bürgschaftseinrichtungen, Rückbürgschaftseinrichtungen und  Banken, Unterzeichnung von Kooperationsabkommen, Einreichung  zur Akteneintragung.
(3) Annahme und vorläufige Überprüfung von Projekten, die den Kompensations- und Ausgleichsbereich beantragen.
(4)  Durchführung einer vorläufigen Prüfung des von den Bürgschafts- und  Rückbürgschaftseinrichtungen eingereichten Kompensations- und  Ausgleichsantrags und Erstellung eines Prüfungsberichts.
(5)  Aufforderung an die Bürgschaftseinrichtungen für eine tägliche  Überwachung und Kontrolle der finanziellen Risiken des Kreditaufnehmers,  Kontrolle der Durchführung des Kreditvertrags und des Kreditstatus. Bei  festgestellten Problemen sollte das Unternehmen zur rechtzeitigen  Behebung verpflichtet werden.
(6) Ausarbeitung des Kompensations- und  Ausgleichsprogramms und und Ausgabe der Entschädigungsmittel nach der  Genehmigung vom Büro für Finanzen und Büro für Wirtschaft und  Informationstechnologie der Stadt Beijing.
(7) Dem Büro für Finanzen  und dem Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt  Beijing sind folgende Informationen jedes halbe Jahr offenzulegen:  Änderungen und Gebrauch der Mittel auf dem Sonderkonto des  Kompensations- und Ausgleichsfonds im ersten halben Jahr, archivierte  Informationen der kooperierenden Kompensations- und Ausgleichseinheiten  und gemeldeten Projekte. Zu Beginn jeden Jahres sind dem Büro für  Finanzen und dem Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der  Stadt Beijing ein Bericht für die Durchführung der Kompensations- und  Ausgleichsfonds des Vorjahres und der Arbeitsplan des laufenden Jahres  vorzulegen.
(8) Sonstige Aufgaben, die vom Büro für Finanzen und vom  Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing  delegiert werden.


                                                      Kapitel IV Arbeitsverfahren
Artikel 15 Akteneintragung  von Projekten: neu hinzugefügte Bürgschaftsprojekte für Klein- und  Kleinstunternehmen, die die in der detaillierten Bestimmungen  festgelegten Bedingungen erfüllen, sind vor dem zwanzigsten Tag jedes  Monats beim Treuhänder einzureichen. Der Treuhänder führt die Vorprüfung  des Projekts vor Ende des Monats durch und reicht dies über das  Managementsystem des Kompensations- und Ausgleichsfonds beim Büro für  Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing ein.
Artikel 16  Anmeldung der Kompensations- und Ausgleichsprojekte:  Bürgschaftseinrichtungen und Rückbürgschaftseinrichtungen können jedes  halbe Jahr einen Antrag auf Kompensation und Ausgleich an den Treuhänder  stellen.
Artikel 17 Überprüfung der Kompensations-  und Ausgleichsprojekte: Nach dem Eingang der Unterlagen für die  Anmeldung der Kompensations- und Ausgleichsprojekte aus  Bürgschaftseinrichtungen und Rückbürgschaftseinrichtungen führt der  Treuhänder eine vorläufige Überprüfung dieser Antragsunterlagen und  stellt dem Büro für Finanzen und dem Büro für Wirtschaft und  Informationstechnologie der Stadt Beijing ein Kompensations- und  Ausgleichsprogramm. Das Büro für Finanzen und das Büro für Wirtschaft  und Informationstechnologie der Stadt Beijing autorisieren einen  externen Gutachter zur Sachverständigung. Die Sachverständigungsgebühr  wird vom Büro für Finanzen der Stadt Beijing generell veranlasst.
Artikel 18  Bestätigung für Projektkompensation und Ausgleich: das Büro für  Finanzen und das Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der  Stadt Beijing vergeben Prüfungsgutachten gemäß den Bewertungsergebnissen  des externen Gutachters. Gemäß dem Gutachten vom Büro für Finanzen und  Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing bzgl.  des Kompensations- und Ausgleichsprogramms stellt der Treuhänder an  Bürgschaftseinrichtungen und Rückbürgschaftseinrichtungen eine  Bestätigung aus und gewährt Mittel aus dem Kompensations- und  Ausgleichsfonds.
Artikel 19 Einziehung von  Projekten: Die Bürgschaftseinrichtung führt eine wirksame Rückforderung  durch. Nach dem Abzug der Aufwendungen für die Verwirklichung der Rechte  des Gläubigers, wie z. B. für gerichtliche Prozesse ist das  Wiedererlangte nach der rechtlichen Tilgung rechtzeitig auf das  Sonderkonto des Kompensations- und Ausgleichsfonds in einem bestimmten  Verhältnis zurückzuzahlen. Jedes Mal, wenn die  Bürgschaftseinrichtung dem Treuhänder eine Kompensation und Ausgleich  erklärt, hat er schriftlich den Rückforderungsstatus der getilgten  Posten zu erläutern.
Artikel 20  Projektabschreibung: Wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist oder das  Insolvenzverfahren gegenüber dem Kreditnehmer erledigt ist, wird der  Nettoverlust des Kompensations- und Ausgleichsprojekts nach der  Bestätigung der zusammenarbeitenden Bürgschaftseinrichtungen und  Überprüfung des Treuhänders sowie Anerkennung durch das Büro für  Finanzen und Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt  Beijing abgeschrieben.
Artikel 21 Regelmäßige  Inspektionen: Die Bürgschafts- und Rückbürgschaftseinrichtungen legen  die Änderungen der Verwaltungsstruktur des Unternehmens, die Finanz- und  Rechnungsabschlüsse (Jahresprüfungsberichte), Angaben zur  Finanzbuchhaltung, Angaben zum Bürgschaftsgeschäft,  Risikoklassifizierung von Bürgschaftsprojekten und Rückforderung von  getilgten Projekten vierteljährlich offen und akzeptieren regelmäßige  oder unregelmäßige Inspektionen durch den Treuhänder.
Artikel 22 Kompensations-  und Ausgleichszahlungen werden bevorzugt vom Betriebsertrag und der  zurückgeforderten Mittel im Kompensations- und Ausgleichsfonds  ausgezahlt.
Artikel 23 Befreiung von der Haftung:  Aufgrund der Verletzung des mit  der Rückbürgschaftseinrichtung unterzeichneten Vertrags durch die  Bürgschaftseinrichtung haftet die Rückbürgschaftseinrichtung nicht für  das Rückbürgschaftsgeschäft. Der Kompensations- und Ausgleichsfonds  gewährt auch keine Kompensation.
Artikel 24  Akteneintragung im System: Der Treuhänder muss sich rechtzeitig im  speziellen Fondsmanagementsystem für die Entwicklung der KMU  (http://fzzxzj.miit.gov.cn) anmelden und gibt gemäß den Anweisungen die  Akteneintragung des Projektantrags, den Kompensations- und  Ausgleichstatus sowie die Rückforderung des Projekts ein.


                                                        Kapitel V Fondsmanagement
Artikel 25  Der Treuhänder verwaltet das Sonderkonto des Kompensations- und  Ausgleichsfonds und verwendet es in strikter Übereinstimmung mit dem  festgelegten Umfang und der bewilligten Richtung durch das Büro für  Finanzen und Büro für Wirtschaft und Informationstechnologie der  Stadt Beijing. Er hat für einen sicheren Betrieb zu sorgen und steht  unter der Aufsicht des Büros für Finanzen der Stadt Beijing. 
Artikel 26  Wenn während der Verwaltung von Kreditbürgschaften festgestellt wird,  dass die Bürgschaftsgesellschaft betrügerisch handelt oder dass das  Unternehmen nicht in der Lage ist, den Kredit ordnungsgemäß  zurückzuzahlen; oder dass Banken und Bürgschaftseinrichtungen bei der  Bearbeitung überfälliger Kreditbürgschaften nicht kooperieren, dürfen  Rückbürgschaftseinrichtungen die Rückbürgschaftsverpflichtungen  kündigen. Gleichzeitig wird die Haftung des Kompensations- und  Ausgleichsfonds annulliert.
Artikel 27 Ist das  Unternehmen aufgrund von Geschäftsschwierigkeiten nicht in der Lage, den  Kreditbetrag und die Zinsen rechtzeitig zurückzuzahlen, so fordert der  Treuhänder die Bürgschaftseinrichtung auf, den Kreditbetrag und die  Zinsen zurückzufordern. Nach dem Abzug der Aufwendungen für die  Verwirklichung der Rechte des Gläubigers, wie z. B. für die gerichtliche  Prozesse ist das Wiedererlangte nach der rechtlichen Tilgung  rechtzeitig auf das Sonderkonto des Kompensations- und Ausgleichsfonds  in einem bestimmten Verhältnis zurückzuzahlen.
Artikel 28  Unter der Voraussetzung, die Sicherheit der Mittel zu gewährleisten und  mit der Zustimmung des Büros für Finanzen und des Büros für Wirtschaft  und Informationstechnologie der Stadt Beijing, führt der Treuhänder für  unbesetzte Mittel auf dem Sonderkonto des Kompensations- und  Ausgleichsfonds eine Mehrwertschöpfung unter der Berücksichtigung der  Liquidität der Mittel und des angemessenen Ertragsniveaus durch.  Allerdings dürfen diese Mittel nicht für risikoreiche Investitionen wie  z. B. Aktien, Termingeschäfte und Immobilien, Spenden, Sponsoring und  andere Ausgaben verwendet werden.
Artikel 29 Ab dem  Zeitpunkt der Zuweisung vom Kompensations- und Ausgleichsfonds kann der  Treuhänder die Verwaltungsgebühr für den Kompensations- und  Ausgleichsfonds jährlich verlangen. Die Verwaltungsgebühr darf nicht  mehr als 0,5% des Kapitalsaldos und der Mehrwerterträge vom  Kompensations- und Ausgleichsfonds betragen. Diese Verwaltungsgebühr  gilt hauptsächlich für die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb und  der Verwaltung vom Kompensations- und Ausgleichsfonds.
Artikel 30 Die  Betriebserträge des Kompensations- und Ausgleichsfonds und der  Rückforderungsfonds werden zeitnah auf das Sonderkonto des  Kompensations- und Ausgleichsfonds übertragen.
Artikel 31 Der  Treuhänder hat den Prüfungsbericht über die Verwaltung und Verwendung  des Kompensations- und Ausgleichsfonds vom Vorjahr sowie den  Arbeitsbericht über die Funktionsweise und Verwaltung des Kompensations-  und Ausgleichsfonds vom Vorjahr jeweils bis Ende März des Jahres  vorzulegen. Der Inhalt des Berichts umfasst die Angaben zu den vom  Kompensations- und Ausgleichsfonds unterstützten Projekten, zur  Einziehung und zum Verlust, zu den Merkmale der Funktionsweise und  Management des Fonds sowie zu Innovationen usw.
Artikel 32 Das  Büro für Finanzen und das Büro für Wirtschaft und  Informationstechnologie der Stadt Beijing führen regelmäßige oder  unregelmäßige Kontrollen und Überwachungen der Verwendung vom  Kompensations- und Ausgleichsfonds und bei Bedarf können  soziale Vermittlungsstellen bei der Durchführung von  Wirtschaftsprüfungen oder Bewertungen beauftragt werden.
Artikel 33 Schaffung  eines finanziellen Zusatzmechanismus für Kompensations- und  Ausgleichsfonds, um die Tragfähigkeit vom Kompensations- und  Ausgleichsfonds zu gewährleisten.


                                            Kapitel VI Ergänzende Bestimmungen
Artikel 34 Diese  detaillierten Bestimmungen sind vom Büro für Finanzen und Büro für  Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Beijing auszulegen.
Artikel 35 Diese  detaillierten Bestimmungen werden ab dem Ausstellungsdatum  versuchsweise für 2 Jahre umgesetzt. Förderfähige Bürgschaftsprojekte,  die vor Erlass dieser detaillierten Bestimmungen erfolgen, werden gemäß  „Detaillierte Durchführungsbestimmungen für Fondsverwaltung zur  Kompensation und zum Ausgleich von Kreditbürgschaften für Klein- und  Kleinstunternehmen in Beijing“ (Jing Cai Jing Yi [2016] Nr. 1592)  durchgeführt. Nach der Durchführung wird die Unterlage annulliert.


北京市人民政府

Urheberrecht © 2020 Volksregierung der regierungsunmittelbaren Stadt Beijing.

Registrierungsnummer: 05060933

  • „BeijingService“-WeChat-Konto

  • „Jingtong“-Miniprogramm

  • „Easy Beijing“-App

Click here