BEIJING, CHINA
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I. Zielgruppen der Förderung

1. Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, die sich in Beijing für ihren ersten Kredit beim Kreditservicezentrum anmelden.

Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen bedeuten kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit, die in Beijing registriert und tätig sind. Das Unternehmen soll keinen Rekord über schwerwiegende Kreditausfälle auf der Plattform für öffentliche Informationsdienste in Beijing haben.

Der Begriff „Erster Kredit“ bezieht sich auf das erste Mal, dass ein Unternehmen einen Kredit von einem Finanzinstitut erhält, was durch die Überprüfung der Kreditauskunft des Unternehmens über das Kreditsystem der Chinesischen Volksbank ermittelt wird, wo es kein Rekord über „mittel- und langfristige Kredite“ oder „kurzfristige Kredite“ gibt.

Folgende Darlehen werden nicht gefördert: Darlehen, die vom gesetzlichen Vertreter oder den Gesellschaftern des Unternehmens unter deren persönlichem Namen aufgenommen wurden, Darlehen von Immobiliengesellschaften, Darlehen von Finanzierungsplattformen und Darlehen für Anlageinvestitionsprojekte, die nicht der Produktion oder dem Betrieb dienen.

II. Förderungsmethoden

Unternehmen haben die Auswahl von zwei Förderungen, nämlich Zinszuschüsse für Bankdarlehen und Zuschüsse zu den Bürgschaftsgebühren. Unternehmen mit erstem Darlehen, die bereits von anderen ähnlichen Kommunen finanzielle Unterstützung erhalten haben, werden nicht mehr gefördert.

III. Geltungsbereich der Förderung

1) Kreditgeschäfte, die vor Ort im Beijinger Kreditservicezentrum registriert sind, deren Verträge zwischen Unternehmen und Banken im Jahr 2021 unterzeichnet wurden und deren tatsächliche Kreditvergabe am 1. Januar 2022 begonnen hat; und Kreditgeschäfte, deren Verträge zwischen Unternehmen und Banken nach dem 1. Januar 2022 unterzeichnet wurden und deren tatsächliche Kreditvergabe begonnen hat. Die Höhe der einzelnen Darlehen darf 20 Millionen Yuan RMB nicht überschreiten.

Insgesamt haben sich 22 Banken und 17 staatliche finanzielle Bürgschaftsunternehmen dem Beijing Kreditservicezentrum angeschlossen.

2) Für erstmalige Darlehenstransaktionen, die zwischen dem 1. Januar und dem Datum der Veröffentlichung dieser Vorschriften erfolgten, können Unternehmen die Registrierung nachholen und erneut beantragen, damit sie nach diesen Vorschriften erfasst werden.

3) Erstmalig vor Ort registrierte Kreditgeschäfte, deren Verträge zwischen Unternehmen und Banken im Jahr 2021 unterzeichnet wurden und deren tatsächliche Kreditvergabe nach dem 1. Januar 2022 begonnen hat, können nur dann nach diesen Vorschriften erfasst werden, wenn die betreffenden Banken oder Bürgschaftsunternehmen ihre Informationen bei der umfassenden Serviceplattform des Beijing Kreditservicezentrums vervollständigen und die zusammenfassenden Erklärungen rechtzeitig einreichen.

IV. Prinzipien der Förderung

1) Prinzipien der Zinssubventionierung: Unternehmen erhalten einen Zinszuschuss in Höhe von 20 % des tatsächlich erhaltenen Darlehens, wobei der Zuschusszeitraum ein Jahr nicht überschreiten darf. Zinsen, die während des Verzugs- oder Verlängerungszeitraums gezahlt werden, werden nicht bezuschusst.

2) Für Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie, Einzelhandel, Tourismus, Zivilluftfahrt, Straßen- und Schienentransport, die von den zuständigen Abteilungen der Branchen verifiziert wurden, beträgt der Subventionssatz 40 Prozent für den „Erstkredit“, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 im Beijing Kreditservicezentrum vor Ort registriert sind, einen Vertrag unterzeichnet und den Kredit erhalten haben.

Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie, Einzelhandel, Tourismus, Zivilluftfahrt, Straßen- und Schienentransport müssen die Verifizierung nicht selbst beantragen. Dies  wird von den zuständigen Abteilungen der Branchen bestimmt.

3) Art der Zinssubventionierung: Die Zinsen werden zuerst gezahlt und dann subventioniert. Die Subventionsmittel werden den Unternehmen vierteljährlich nach  den tatsächlich bezahlten Zinsen ausgezahlt.

V. Prinzipien für Zuschussausgaben zu den Bürgschaftsgebühren

1) Subventionsprinzip: Für Fälle mit ersten Kreditvergaben für ein Jahr oder  weniger als einem Jahr, die alle zurückgezahlt sind, wird ein Zuschuss zu den Kreditbürgschaftsgebühren mit einem auf das Jahr umgerechneten Satz von 1 % entsprechend dem tatsächlich vergebenen Kredit und der tatsächlichen Bürgschaftsdauer gewährt. Bei Krediten, bei denen der Satz der Bürgschaftsgebühr unter dem annualisierten Satz von 1 % liegt, wird ein Zuschuss zu den Kreditbürgschaftsgebühren entsprechend dem tatsächlichen Satz gewährt, wobei der maximale Zuschusszeitraum ein Jahr beträgt.

2) Subventionsmethode: Für Fälle mit ersten Kreditvergaben für ein Jahr oder  weniger als einem Jahr, die alle zurückgezahlt sind, wird ein einmaliger Förderungsfonds gemäß den in den Vorschriften festgelegten Förderungsstandards gewährt.

Ⅵ. Verfahren für Unternehmensanträge

Unternehmen müssen sich für das erste Kreditgeschäft vor Ort im Beijing Kreditservicezentrum anmelden, eine Vollmacht, eine Verpflichtungserklärung und ein Mitteilungsschreiben unterzeichnen und die vorgesehene Bank sowie die Art der ersten Kreditsubvention wählen. Nach Abschluss der Darlehensprüfung und der Darlehensfreigabe übermittelt die ansässige Bank oder das ansässige Bürgschaftsunternehmen die Informationen über das Unternehmen und das Darlehen an die umfassende Serviceplattform des Beijing Kreditservicezentrums. Bei Kreditgeschäften, die den Anforderungen entsprechen, werden die Fördermittel direkt auf das Unternehmenskonto überwiesen.

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