Nationale umfassende Demonstrationszone für die Erweiterung der Öffnung der Dienstleistungsbranche

Pilot-Freihandelszone China (Beijing)

Interpretation der Politiken

Unternehmen mit rein ausländischen Investitionen werden bei den Anträgen unterstützt, Verwalter von privaten Fonds zu werden sowie Kapitalbeteiligungs- und Vermögensverwaltungsgeschäfte auszuüben; qualifizierte Verwaltungsgesellschaften für private Fonds können beantragen, Verwaltungsgesellschaften für öffentlich angebotene Fonds zu werden

Inhalt der Politiken und Richtlinien

Für die Anträge von Unternehmen mit rein ausländischen Investitionen, zum Verwalter von privaten Fonds zu werden, gelten die einschlägigen Bestimmungen der „Ausfüllanweisungen für die Registrierung und Akteneintragung von rein ausländisch investierten und gemeinsam investierten Verwaltern für private Wertpapierinvestmentfonds“ der Chinesischen Vereinigung für Vermögensverwaltung (Asset Management Association of China, AMAC).

Qualifizierte Verwaltungsgesellschaften für private Fonds können gemäß den „Vorläufigen Bestimmungen über die Ausübung von Verwaltungsgeschäften für öffentlich angebotene Wertpapierinvestitionsfonds durch Vermögensverwaltungsinstitutionen“ und dem „Gesetz der Volksrepublik China zu Wertpapierinvestmentfonds“ sowie anderen einschlägigen Bestimmungen beantragen, Verwaltungsgesellschaften für öffentlich angebotene Fonds zu werden.

Für welche Unternehmen sind sie geeignet

Rein ausländisch investierte Verwaltungsinstitutionen für private Fonds, die Geschäfte mit privaten Wertpapierinvestmentfonds ausüben, müssen sich an die Bestimmungen von dem „Gesetz der Volksrepublik China zu Wertpapierinvestmentfonds“, den „Vorläufigen Maßnahmen für die Aufsicht und Verwaltung von Wertpapierinvestmentfonds“ und den „Maßnahmen für die Registrierung von Verwaltern privater Investmentfonds und die Akteneintragung von Fonds (pilothafte Umsetzung)“ sowie anderen Gesetzen und Vorschriften halten und gleichzeitig die einschlägigen Bestimmungen der Staatlichen Devisenverwaltung in Bezug auf die Verwendung von Kapital und Renminbi-Geldmitteln aus der Devisenabwicklung des Kapitals einhalten; bei der Durchführung von Wertpapier- und und Termingeschäften auf dem chinesischen Festland müssen Anlageentscheidungen unabhängig getroffen werden, Handelsanweisungen und andere Anordnungen dürfen nicht über Institutionen außerhalb des chinesischen Festlands oder Systeme außerhalb des chinesischen Festlands erteilt werden.

Beantragen Verwalter privater Fonds die Gründung einer Verwaltungsgesellschaft für öffentlich angebotene Fonds, unterliegt dies dem „Gesetz der Volksrepublik China zu Wertpapierinvestmentfonds“ und anderen Gesetzen und Vorschriften. Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des „Gesetzes der Volksrepublik China zu Wertpapierinvestmentfonds“ müssen Fondsverwalter von öffentlich angebotenen Fonds eine Fondsverwaltungsgesellschaft oder eine andere von der Wertpapieraufsichtsbehörde des Staatsrates im Einklang mit den Vorschriften zugelassene Institution sein.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden

Um die Gründung einer Verwaltungsgesellschaft für öffentlich angebotene Fonds zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, und die Antragsunterlagen müssen bei der chinesischen Wertpapierregulierungskommission (China Securities Regulatory Commission, CSRC) gemäß den Anforderungen eingereicht werden: die in den Artikeln 13 und 36 des „Gesetzes der Volksrepublik China zu Wertpapierinvestmentfonds“ festgelegten Voraussetzungen; die in der „Offiziellen Antwort des Staatsrates bezüglich der Fragen zur Verwaltung von Fondsverwaltungsgesellschaften für öffentlich angebotene Fonds (Guo Han [2013] Nr. 132“ festgelegten Voraussetzungen; die in den Artikeln 6, 7, 8, 10, 11, 14, 15, 16, 38, 39, 41 und 42 der „Maßnahmen zur Verwaltung von Verwaltungsgesellschaften für Wertpapierinvestitionsfonds“ festgelegten Voraussetzungen; die in den „Bestimmungen bezüglich der Fragen zur Durchführung der ‚Maßnahmen zur Verwaltung von Verwaltungsgesellschaften für Wertpapierinvestitionsfonds‘“ festgelegten Voraussetzungen usw.

Beantragen Verwaltungsinstitutionen für private Wertpapierfonds die Ausübung von Fondsverwaltungsgeschäften, müssen sie die in den Artikeln 5 und 8 der „Vorläufigen Bestimmungen über die Ausübung von Verwaltungsgeschäften für öffentlich angebotene Wertpapierinvestitionsfonds durch Vermögensverwaltungsinstitutionen“ festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Wie stellt man den Antrag

Rein ausländisch investierte und gemeinsam investierte Verwaltungsinstitutionen für private Wertpapierfonds können sich in der Spalte „Registrierungs- und Akteneintragungssystem für private Fonds (私募基金登记备案系统)“ der offiziellen Webseite der AMAC (http://www.amac.org.cn) über die Betriebsanleitungen für das System für die Registrierung von Verwaltern privater Fonds und die Akteneintragung privater Fonds sowie die damit zusammenhängenden Richtlinieninformationen informieren. Sie können auch über das offizielle WeChat-Konto der AMAC, die E-Mail-Adresse für Beratungen bezüglich der Registrierung und Akteneintragung privater Fonds pf@amac.org.cn sowie die national einheitliche Beratungshotline für private Fonds +86-10-400-017-8200 weitere Anfragen stellen.

Beantragen qualifizierte Verwaltungsgesellschaften für private Fonds, Verwaltungsgesellschaften für öffentlich angebotene Fonds zu werden, wird dies unter Bezugnahme auf den auf der offiziellen Webseite der CSRC (http://www.csrc.gov.cn) veröffentlichten „[Serviceleitfaden für administrative Genehmigungsangelegenheiten] Prüfung und Genehmigung der Gründung von Verwaltungsgesellschaften für öffentlich angebotene Fonds sowie der Qualifikation von Verwaltern für öffentlich angebotene Fonds“ bearbeitet.