Folgendes dürfen ausländische Unternehmer gründen und wird zu deren Alleineigentum.
  • Gründung eines Flugzeugwartungsunternehmens
  • Gründung einer Serviceagentur für Personalwesen
  • Gründung einer Performance-Brokerage-Agentur
  • Gründung von Unternehmen für Veranstaltungsorte und Unterhaltungsstätten
In den folgenden Bereichen dürfen ausländische Unternehmer investieren.
  • Entwicklung des Produktionsgeschäfts für audiovisuelle Produkte
  • Entwicklung des Netzwerkgeschäfts für inländische virtuelle private Netzwerkdienstleistungen
  • Gründung von Gruppen für darstellende Künste
  • Einrichtung von Institutionen für Erwachsenenausbildung
  • Einrichtung von Berufsbildungsinstitutionen für Unternehmen
  • Vollständig in ausländischem Besitz befindliche Reisebüros und chinesisch-ausländische Joint-Venture-Reisebüros, die Auslandsreisen durchführen dürfen
Das Folgende wird gelockert.
  • Die Antragsbedingungen für ausländische Investoren zur Gründung von Investmentgesellschaften
  • Zugang zu privaten, nicht-unternehmerischen Einheiten von gemeinnützigen Senioreneinrichtungen, die von ausländischen Investoren finanziert werden
  • Qualifikationsanforderungen für ausländische Anwälte, die als Rechtsberater tätig sein wollen
  • Qualifikationsumfang der Investoren von qualifizierten inländischen Unternehmen
  • Aufhebung der Beschränkungen für den Anteil ausländischer Beteiligungen an Mehrwert-Telekommunikationsgeschäften wie z. B. Application Stores (innerhalb bestimmter Regionen)
  • Qualifikationsbedingungen für ausländisch investierte Unternehmen, die Qualifikation von Zertifizierungsstellen zu erhalten
  • Neu gegründete oder umstrukturierte Banken, die sich zu 100 % in ausländischem Besitz befinden, oder chinesisch-ausländische Joint-Venture-Banken können bei der Einreichung ihres Eröffnungsantrags gleichzeitig RMB-Geschäfte beantragen
  • Neue im Ausland entwickelte Medikamente können in klinischen Prüfungen der Phase I sowohl im Inland als auch im Ausland getestet werden
  • Einführung eines Pilot-Systems für die Registrierung von Medizinprodukten, das es Beijinger Medizinprodukteherstellern ermöglicht, die Produktion von Medizinprodukten an Medizinproduktehersteller in Beijing-Tianjin-Hebei zu übertragen
  • Einführung eines Pilotprogramms für Auslandsinvestitionen durch qualifizierte inländische Kommanditisten