• Relevante Verantwortliche, die in den Hauptsitzen der weltweiten Top-500-Unternehmen bzw. in deren ausländischen Forschungs- und Entwicklungszentren tätig sind, können direkt eine Daueraufenthaltsgenehmigung in China beauftragen.
  • Ausländer dürfen ihren Daueraufenthaltsausweis nutzen, um inländische Unternehmen zu gründen oder sich an ihnen zu beteiligen.
  • Erleichterung der Ein- und Ausreise von ausländischen Talenten und Erleichterung, wenn sie beim Kauf eines Hauses oder bei der Zahlung der Studiengebühren ihrer Kinder Devisen überweisen oder abrechnen.
  • Untersuchung des Talenteinführungsmodells – „Empfehlungssystem“.
  • Beschleunigung des Aufbaus von internationalen Talentgemeinschaften, Bereitstellung von hochwertigen, internationalen Bildungs-, Medizin-, Wohn-, Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten usw. und Schaffung einer umfassenden und integrierten Serviceplattform.
  • Ausländer dürfen als gesetzliche Vertreter von neuen wissenschaftlichen Forschungsinstituten fungieren.
  • Ausländer dürfen wichtige nationale und Beijinger Wissenschafts- und Technologieprogramme leiten.
  • Ausländische Talente mit Daueraufenthaltsgenehmigung genießen Inländerbehandlung bei der Gründung von wissenschafts- und technologiebasierten Unternehmen.
  • Ausländische Talente, die im Bereich der Highend-Technologie dringend benötigt werden, haben Anspruch auf Arbeitsgenehmigungen, Talentvisa und andere Maßnahmen zur Erleichterung der Dokumentenbearbeitung oder den „grünen Kanal“.
  • Einrichtung von Schulen für Kinder von Ausländern und chinesischen Staatsbürgern.
  • Förderung der vollständigen Sozialisierung von Daueraufenthaltsdokumenten in Beijing.