Bekanntmachung über die weitere Regulierung des Erwerbs von handelbaren Wohnungen durch ausländische Einzelpersonen

(Jing Jian Fa [2015] Nr. 207)

An die Kommission für Wohnungsbau und städtisch-ländliche Entwicklung (Wohnungsverwaltung) eines jeden Bezirks und Kreises, an das Land- und Immobilienbüro der Zone für wirtschaftliche und technologische Entwicklung, an die Amtsstelle für öffentliche Sicherheit eines jeden Bezirks und Kreises sowie an alle Immobilienentwickler und Immobilienmakler:

Gemäß der „Bekanntmachung über die weitere Regulierung der Verwaltung des Wohnungskaufs durch ausländische Organisationen und Einzelpersonen“ (Jian Fang [2010] Nr. 186), der „Bekanntmachung über die Regulierung des Erwerbs von handelbaren Wohnungen durch ausländische Organisationen und Einzelpersonen“ (Jing Jian Jiao [2007] Nr. 103) und der „Bekanntmachung über die Umsetzung der Politik der Stadt Beijing zur Beschränkung des Wohnungskaufs“ (Jing Jian Fa [2011] Nr. 65) werden zur weiteren Regulierung des Wohnungskaufs durch ausländische Einzelpersonen und zur Verbesserung der Arbeitseffizienz und des Serviceniveaus der Regierung die relevanten Angaben wie folgt mitgeteilt:

I Vor dem Kauf einer handelbaren Wohnung in Beijing müssen die ausländischen Einzelpersonen (einschließlich Personen aus Hongkong, Macao und Taiwan) gültige Identifikationsdokumente bei den Dienstleistungseinrichtungen für Online-Vertragsabschließung wie den Immobilienentwicklern, den Immobilienmaklern und den Schaltern für Online-Vertragsabschließung von Bestandswohnungen im Bezirk oder Kreis gemäß der Bekanntmachung Jing Jian Fa [2011] Nr. 65 und der Bekanntmachung Jing Jian Jiao [2007] Nr. 103 einreichen sowie einen Antrag auf Überprüfung der Berechtigung zum Wohnungskauf stellen.

II Nach der anfänglichen Überprüfung der Unterlagen durch die Dienstleistungseinrichtungen für Online-Vertragsabschließung wie die Immobilienentwickler, Immobilienmakler und Schalter für Online-Vertragsabschließung von Bestandswohnungen im Bezirk oder Kreis müssen diese Einrichtungen die relevanten Informationen an das Beijinger Registrierungssystem für Immobilientransaktionen übermitteln, einen Online-Antrag auf Überprüfung der Berechtigung zum Wohnungskauf bei der Kommission für Wohnungsbau und städtisch-ländliche Entwicklung der Stadt Beijing einreichen und die Antragsunterlagen gemäß der Bekanntmachung Jing Jian Fa [2011] Nr. 65 aufbewahren.

III Die Kommission für Wohnungsbau und städtisch-ländliche Entwicklung der Stadt Beijing und das Büro für Öffentliche Sicherheit von Beijing werden gemeinsam innerhalb von 10 Arbeitstagen die Berechtigung der ausländischen Einzelperson zum Wohnungskauf überprüfen. Die Ergebnisse der Überprüfung können auf der Webseite der Kommission für Wohnungsbau und städtisch-ländliche Entwicklung der Stadt Beijing eingesehen werden. Ausländische Einzelpersonen, die die Überprüfung bestanden haben, können das Verfahren zur Online-Vertragsabschließung fortsetzen.

Ausländische Einzelpersonen, die Einwände gegen die Überprüfungsergebnisse, können bei der Kommission für Wohnungsbau und städtisch-ländliche Entwicklung der Stadt Beijing gegen Vorlage entsprechender Unterlagen eine erneute Überprüfung beantragen.

IV Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Ab dem Datum des Inkrafttretens wird das Büro für Öffentliche Sicherheit von Beijing die „Bescheinigung über den Aufenthaltsstatus ausländischer Einzelpersonen in China“ (im Folgenden kurz „Bescheinigung“ genannt) nicht mehr in Papierform ausstellen; ausländische Einzelpersonen, die zum ersten Mal einen Antrag auf Überprüfung der Berechtigung zum Wohnungskauf gestellt und die Überprüfung bestanden haben, müssen bei der Online-Vertragsabschließung die Bescheinigung nicht mehr vorlegen. Bei der späteren Übereignungseintragung wird die Wohnungseintragungsbehörde auch keine Bescheinigung in Papierform annehmen und archivieren. Ausländische Einzelpersonen, die die Online-Vertragsabschließung vor diesem Datum bereits abgeschlossen haben, müssen jedoch bei der späteren Eintragung des Eigentums die alten Bestimmungen befolgen.


Kommission für Wohnungsbau und städtisch-ländliche Entwicklung der Stadt Beijing

Büro für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing


Inhaltsquelle: http://zjw.beijing.gov.cn/bjjs/fwgl/fdcjy/tzgg/323835/index.shtml

(Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Übersetzung aus dem Chinesischen. Die Übersetzung dient nur als Referenz. Bei inhaltlichen Abweichungen der übersetzten Version gegenüber der chinesischen Version gilt die chinesische Version.)