Am 18. September 2020 veröffentlichte das Handelsbüro der Stadt Beijing „Mehrere Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von Erstfilialen kommerzieller Marken“ (Version 2.0). Die im März 2019 herausgegebenen „Mehrere Maßnahmen des Handelsbüros der Stadt Beijing zur Förderung der Entwicklung von Erstfilialen kommerzieller Marken“ (Jing Shang Xiao Cu Zi [2019] Nr. 9) wurden am selben Tag annulliert.

Der vollständige Text beinhaltet sechs Teile und zwölf Artikel, darunter die Eröffnung eines „grünen Kanals“ bezüglich der Dienstleistungen für Marken-Erstfilialen, die Unterstützung bei der Ansiedlung und Standortauswahl sowie Promotion von Marken-Erstfilialen, die Verbesserung des Servicegarantie-Niveaus für High-End-Talente internationaler Marken, die Schaffung einer Präsentationsplattform für Ersteinführungen und Debüts globaler Marken, die Unterstützung bei der Ansiedlung von Erstfilialen und Flagship-Stores verschiedener bekannter Marken und die Durchführung einer umfassenden Bewertung für die Einführung von Marken-Erstfilialen und für die Ersteinführungen von Marken usw.

(I) Einrichtung eines gemeinsamen Konferenzmechanismus und Bereitstellung von zuvorkommendem Service, um Marken-Erstfilialen bei der Lösung schwieriger Probleme der Ansiedlung und des Betriebs zu unterstützen.

(II) Für Unternehmen oder bevollmächtigte Vertreter von Erstfilialen internationaler Marken, die nach einem geeigneten Standort suchen, werden Anleitungen für die Standortauswahl oder die  Kontaktaufnahme zu Eigentümern kommerzieller Einrichtungen angeboten.

(III) Für qualifizierte Unternehmen von Marken-Erstfilialen, die an der Internationalen Messe für Handel mit Dienstleistungen Chinas (CIFTIS) in Beijing, der Chinesischen Import- und Exportmesse in Guangzhou („Kanton-Messe“) und der Internationalen Importmesse Chinas (CIIE) usw. teilnehmen, werden finanzielle Unterstützungen für Transport und Unterkunft usw. angeboten.

(IV) Qualifizierte Unternehmen oder bevollmächtigte Vertreter von Marken-Erstfilialen, die regionale Hauptquartiere und Marketingzentralen multinationaler Unternehmen in Beijing einrichten, können die wirtschaftlichen Politiken und Richtlinien Beijings für Haupt- und Zentralstellen vorrangig in Anspruch nehmen.

(V) Für qualifizierte Führungskräfte von Unternehmen internationaler Marken, die herausragende Beiträge für Beijing geleistet haben, werden Koordination und Garantien bei ihrer Niederlassung in Beijing, der Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen sowie der Einschulung ihrer Kinder in Beijing usw. angeboten.

(VI) Für groß angelegte Veranstaltungen mit internationalem und nationalem Einfluss zur Einführung neuer Produkte, die von Marken-Erstfilialen, bekannten lokalen Marken, Geschäftskomplexen und kommerziellen Betreibern in Beijing durchgeführt werden, werden Unterstützungen für die Anmietung und den Aufbau des Veranstaltungsorts in Höhe von 50% der Gesamtkosten, bis zu einem Höchstbetrag von eine Million Yuan RMB angeboten.

(VII) Für die Nutzungsgebühren ausländischer Urheberrechte bei autorisierten Vertretern internationaler Marken (außer Hongkong, Macau und Taiwan), die in Beijing ihre demonstrativen Erstfilialen und Flagship-Stores eröffnen, werden Unterstützungen von maximal 50% und bis zu einem Höchstbetrag von fünf Millionen Yuan RMB angeboten.

(VIII) Für die Miete und Renovierung (einschließlich des Kaufs von Ausstattungen und des Baus von wichtigen unterstützenden Einrichtungen) bei Unternehmen internationaler Marken (außer Hongkong, Macau und Taiwan), die in Beijing ihre demonstrativen Erstfilialen und Flagship-Stores eröffnen, werden Unterstützungen von maximal 50% und bis zu einem Höchstbetrag von fünf Millionen Yuan RMB angeboten.

(IX) Für die Miete und Renovierung (einschließlich des Kaufs von Ausstattungen und des Baus von wichtigen unterstützenden Einrichtungen) bei Unternehmen lokaler Marken (einschließlich Hongkong, Macau und Taiwan), die in Beijing ihre demonstrativen Erstfilialen und Flagship-Stores eröffnen, werden Unterstützungen von maximal 20% und bis zu einem Höchstbetrag von zwei Millionen Yuan RMB angeboten.

(X) Unternehmen, die erfolgreich Erstfilialen bzw. Flagship-Stores mit gewissem Einfluss und Demonstrationseffekt einführen und mit diesen einen Niederlassungsvertrag für mehr als zwei Jahre unterzeichnen, werden nach dem Belohnungsstandard von maximal 100.000 Yuan RMB pro neu eingeführter Demo-Erstfiliale bzw. pro neu eingeführtem Flagship-Store finanziell gefördert.

(XI) Einrichtung einer Datenbank für die sich in Verhandlung befindlichen Projekte zur Eröffnung von Erstfilialen und Flagship-Stores in Beijing; Unternehmen, die in die Datenbank für die sich in Verhandlungen befindlichen Projekte zur Eröffnung von Erstfilialen aufgenommen wurden und schließlich Demo-Erstfilialen bzw. Flagship-Stores eingeführt haben und diese betreiben, werden auf der Grundlage des ursprünglichen Belohnungsstandards zusätzlich für jede neu eingeführte Demo-Erstfiliale bzw. jeden neu eingeführten Flagship-Store mit bis zu 20.000 Yuan RMB belohnt.

(XII) Einrichtung eines Bewertungssystems für die Aufwertung des Konsums in Beijing, Durchführung regelmäßiger Bewertungen für die Einführung von Marken-Erstfilialen und für die Ersteinführungen von Marken usw. in den einzelnen Bezirken und wichtigen Geschäftsvierteln.

Beratungstelefon: Abteilung für Konsumförderung des Handelsbüros der Stadt Beijing +86-10-55579555

(Inhaltsquelle: Handelsbüro der Stadt Beijing)

(Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Übersetzung aus dem Chinesischen. Die Übersetzung dient nur zur Bezugnahme. Bei inhaltlichen Abweichungen der übersetzten Version gegenüber der chinesischen Version gilt die chinesische Version.)