Um die Entwicklung des grenzüberschreitenden E-Commerce in Beijing zu fördern, haben das Handelsbüro der Stadt Beijing und das Büro für Finanzen der Stadt Beijing gemeinsam den „Umsetzungsplan für die Förderung der Entwicklung des grenzüberschreitenden E-Commerce in Beijing durch den Entwicklungsfonds für die Außenwirtschaft und den Außenhandel“ (im Folgenden als „Umsetzungsplan“ bezeichnet) überarbeitet.
Der Umsetzungsplan umfasst hauptsächlich sechs Teile: die Förderobjekte, die Förderrichtungen, die Fördermethoden und -standards, die Fördervoraussetzungen, die Anmeldeunterlagen sowie den Anmeldeprozess, die eine Orientierungshilfe für die Formulierung und Umsetzung von Politiken und Richtlinien zur Förderung des grenzübergreifenden E-Commerce in Beijing bieten.

(I) Fünf Arten von Förderobjekten

1. Grenzüberschreitende E-Commerce-Plattformen und die Betreiber auf diesen Plattformen, dazu gehören Import- und Exportunternehmen, die ihre eigenen grenzüberschreitenden E-Commerce-Verkaufsplattformen aufgebaut haben, grenzüberschreitende E-Commerce-Plattformen von Drittanbietern und Unternehmen, die grenzüberschreitende E-Commerce-Plattformen von Drittanbietern verwenden, um Import- und Exportgeschäfte zu tätigen.

2. Grenzüberschreitende E-Commerce-Dienstleistungsunternehmen, dazu gehören Unternehmen, die Handels-, Finanz-, Zahlungs-, Zollabfertigungs-, Lager-, Logistikdienstleistungen und andere damit zusammenhängende Dienstleistungen für grenzüberschreitende E-Commerce-Unternehmen anbieten (einschließlich Betreiber grenzüberschreitender E-Commerce-Industrieparks).

3. Unternehmen, die grenzüberschreitende E-Commerce-Erlebnisläden (einschließlich Offline-Selbstabholungsläden) in Beijing eröffnet haben und Online-Bestellungen, Offline-Präsentationen und -Verkäufe sowie andere Methoden verwenden, um grenzüberschreitende E-Commerce-Verkäufe zu tätigen; Geschäftsteilnehmer, die aktiv grenzüberschreitende E-Commerce-Erlebnisläden einführen und aufbauen.

4. Grenzüberschreitende E-Commerce-Unternehmen, die über eine gewisse Stärke verfügen und umfassende unterstützende Dienstleistungen für Unternehmen bei der Erschließung von Märkten bieten, indem sie Dienstleistungseinrichtungen wie Auslandslager und Betriebszentren im Ausland vervollständigen und verbessern. Die Einrichtung von Auslandslagern in Ländern entlang der Seidenstraßen-Initiative wird vorrangig gefördert.

5. Andere Unternehmen oder Dienstleistungsanbieter, die den Aufbau des Unterstützungssystems für Dienstleistungen in der Umfassenden Pilotzone für den grenzüberschreitenden E-Commerce in China (Beijing) unterstützen.

(II) Sieben Arten von Förderrichtungen

1. Förderung der Entwicklung grenzüberschreitender E-Commerce-Plattformen und der Betreiber auf diesen Plattformen. Förderung von Unternehmen bei der Durchführung von grenzüberschreitenden E-Commerce-Geschäften und der Bereitstellung verschiedener Dienstleistungen wie Transaktionen, Zahlungen und Logistik für den grenzüberschreitenden E-Commerce durch den Aufbau eigener grenzüberschreitender E-Commerce-Verkaufsplattformen (einschließlich zugehöriger Informationssysteme und mobiler Anwendungen, WeChat-Miniprogramme usw.), durch den Aufbau von grenzüberschreitenden E-Commerce-Plattformen von Drittanbietern sowie durch die Verwendung von grenzüberschreitenden E-Commerce-Plattformen von Drittanbietern. Förderung von grenzüberschreitenden E-Commerce-Plattformen bei der Erweiterung des Umfangs der Verkäufe oder der Dienstleistungen.

2. Förderung des Aufbaus und der Entwicklung von grenzüberschreitenden E-Commerce-Industrieparks. Förderung des Aufbaus und der Entwicklung von grenzüberschreitenden E-Commerce-Industrieparks in Beijing, Verbesserung des Unterstützungssystems für Dienstleistungen der Parks. Ermutigung der Parks bei der Erweiterung der Investitionsförderung sowie Förderung der Agglomeration und Entwicklung der grenzüberschreitenden E-Commerce-Industrie.

3. Förderung der Entwicklung des Zollabfertigungsgeschäfts für den grenzüberschreitenden E-Commerce in Beijing. Förderung des Aufbaus von Projekten im Bereich Zollabfertigungsdienstleistungen für den grenzüberschreitenden E-Commerce. Ermutigung von Unternehmen zur Durchführung von Zollabfertigungsgeschäften für grenzüberschreitenden E-Commerce (B2C und B2B) in den Häfen Beijings.

4. Förderung des Aufbaus von Lagerhaltung und Logistik für den grenzüberschreitenden E-Commerce. Förderung des Aufbaus von Lager- und Logistikeinrichtungen für den grenzüberschreitenden E-Commerce sowie des Aufbaus von unterstützenden Informationssystemen, wie z. B. Auslandslager (oder Betriebszentren im Ausland), Zolllager (einschließlich spezieller Lager für pharmazeutische Produkte im grenzüberschreitenden E-Commerce), intelligente Hafenlager, Exportsammellager usw., um die Unterstützungskapazitäten für die Lagerhaltung und Logistik im grenzüberschreitenden E-Commerce zu verbessern.

5. Förderung der Entwicklung des grenzüberschreitenden Erlebniskonsums, bei dem Online- und Offline-Methoden kombiniert werden. Förderung des Aufbaus und Betriebs von neu eröffneten grenzüberschreitenden E-Commerce-Erlebnisläden. Förderung von grenzüberschreitenden E-Commerce-Erlebnisläden bei der Erweiterung des Verkaufsumfangs. Förderung und Anleitung von Einkaufszentren, Supermärkten, Industrieparks und anderen Einrichtungen bei der aktiven Einführung und dem Aufbau von grenzüberschreitenden E-Commerce-Erlebnisläden.

6. Förderung des Aufbaus des Unterstützungssystems für Dienstleistungen in der Umfassenden Pilotzone für grenzüberschreitenden E-Commerce in Beijing. Förderung des Aufbaus und der Verbesserung umfassender Online-Service-Plattformen, der Überwachung von Statistiken, des Informationsaustauschs, der intelligenten Logistik, der Finanzdienstleistungen, der Integrität beim E-Commerce, der Risikoprävention und -kontrolle, der Markterschließung, der Talentförderung und des Marketings sowie anderer Dienstleistungssysteme in der Pilotzone.

7. Förderung anderer relevanter Projekte, die vom Finanzministerium, dem Handelsministerium und anderen nationalen Ministerien und Kommissionen festgelegt werden.

(III) Vier Arten von Fördermethoden

1. Zinsvergünstigung für Darlehen. Unternehmen, bei denen Bankkredite gewährt wurden, um Geschäfte im Zusammenhang mit grenzüberschreitendem E-Commerce aufzunehmen, erhalten Förderungen in Form von Zinsvergünstigungen.

2. Finanzielle Zuschüsse. Für Investitionsprojekte wie grenzüberschreitende E-Commerce-Plattformen, Industrieparks, Erlebnisläden und den Aufbau von Lager- und Logistik- sowie Zollabfertigungsdiensten werden die Kosten für die Forschung und Entwicklung von Informationssystemen, den Kauf von Soft- und Hardwareeinrichtungen und -ausrüstungen sowie für den Projektbetrieb bezuschusst.

3. Prämien anstelle von Zuschüssen. Förderung von grenzüberschreitenden E-Commerce-Plattformen bei der Erweiterung ihres Verkaufs- oder Serviceumfangs, Förderung von Industrieparks bei der Erweiterung der Investitionsförderung, Förderung von Unternehmen zur Durchführung von Zollabfertigungen für grenzüberschreitenden E-Commerce in Beijing, Förderung der Online- und Offline-Integration des Konsums durch die Einführung und Entwicklung sowie den Aufbau und Betrieb von Erlebnisläden usw.

4. Für Projekte im Zusammenhang mit der umfassenden Online-Dienstleistungsplattform der Umfassenden Pilotzone für grenzüberschreitenden E-Commerce in Beijing werden Förderungen auf der Grundlage der Kosten gewährt, die durch Bewertung, Ausschreibung und Angebotsabgabe sowie andere Methoden Dritter ermittelt werden.

Die konkreten Förderinhalte und -anforderungen des vorliegenden Umsetzungsplans werden in Kombination mit der tatsächlichen Situation der Entwicklung des grenzüberschreiten E-Commerce in der jährlichen Bekanntmachung über die Arbeiten zur Projektbewerbung präzisiert.

Der vorliegende Umsetzungsplan wird ab dem 9. September 2021 umgesetzt. Die „Bekanntmachung der Handelskommission der Stadt Beijing und des Büros für Finanzen der Stadt Beijing über die Herausgabe des ‚Umsetzungsplan für die Förderung der Entwicklung des grenzüberschreitenden E-Commerce in Beijing durch den Entwicklungsfonds für die Außenwirtschaft und den Außenhandel‘“ (Jing Shangwu Caiwu Zi [2018] Nr. 25) wird gleichzeitig außer Kraft gesetzt.

Beratungstelefon: Abteilung für E-Commerce des Handelsbüros der Stadt Beijing +86-10-55579373

(Inhaltsquelle: Handelsbüro der Stadt Beijing)

(Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Übersetzung aus dem Chinesischen. Die Übersetzung dient nur zur Bezugnahme. Bei inhaltlichen Abweichungen der übersetzten Version gegenüber der chinesischen Version gilt die chinesische Version.)