Am 7. Mai 2020 veröffentlichten die Chinesische Volksbank und die Staatliche Devisenverwaltung (SAFE) die „Bestimmungen über die Verwaltung inländischer Wertpapier- und Futures-Investmentfonds für ausländische institutionelle Investoren“ (Bekanntmachung der Chinesischen Volksbank und der Staatlichen Devisenverwaltung (SAFE) [2020] Nr. 2) (im Folgenden als „Bestimmungen“ bezeichnet), um die Verwaltungsanforderungen inländischer Wertpapier- und Futures-Investmentfonds für ausländische institutionelle Investoren zu präzisieren und zu vereinfachen sowie die Teilnahme ausländischer Investoren an den Finanzmärkten Chinas weiter zu erleichtern.

Zu den wichtigsten Inhalten der „Bestimmungen“ gehören:

1. Aufhebung der Anforderungen der Quotenverwaltung inländischer Wertpapierinvestitionen für qualifizierte ausländische institutionelle Investoren und RMB-qualifizierte ausländische institutionelle Investoren (im Folgenden als „qualifizierte Investoren“ bezeichnet), Einführung der Registrierungsverwaltung für grenzüberschreitende Überweisungen und grenzüberschreitenden Austausch von Geldern für qualifizierte Investoren.

2. Es soll klargestellt werden, dass qualifizierte Investoren mit der von der staatlichen Devisenverwaltung ausgestellten Geschäftsregistrierungsbescheinigung entsprechend ihrem Investitions- und eingehendem Geldüberweisungsbedarf ein oder mehrere Sonderkonten für qualifizierte Investoren bei Depotbanken eröffnen sollten.

3. Einführung einer integrierten Verwaltung für Landes- und Fremdwährungen, die es qualifizierten Investoren ermöglicht, die Währung und den Zeitpunkt der eingehenden Geldüberweisungen selbst zu wählen.

4. Erhebliche Vereinfachung der Verfahren für ausgehende Überweisungen von Kapitalerträgen aus inländischen Wertpapieren qualifizierter Investoren, Aufhebung der Unterlagenanforderungen wie die von chinesischen Wirtschaftsprüfern ausgestellten Sonderprüfungsberichte über Kapitalerträge und Steuereintragungsformulare, die durch das Verpflichtungsschreiben zur vollständigen Steuerzahlung ersetzt werden.

5. Aufhebung der Anzahlsbeschränkung für Depotbanken, so dass ein einziger qualifizierter Investor mehrere inländische Depotbanken beauftragen kann, darüber hinaus wird ein Hauptberichterstatter-System implementiert.

6.Verbesserung der Anforderungen an die Verwaltung des Wechselkursrisikos und des Anlagerisikos für inländische Wertpapieranlagen qualifizierter Investoren.

7.Verstärkung der laufenden und nachträglichen Aufsicht durch die Chinesische Volksbank und die Staatliche Devisenverwaltung (SAFE).

Bei den ausländischen institutionellen Investoren, für die die „Bestimmungen“ gelten, handelt es sich um qualifizierte ausländische institutionelle Investoren und RMB-qualifizierte ausländische institutionelle Investoren, die von der chinesischen Wertpapieraufsichtskommission (CSRC) zur Investition an den inländischen Wertpapier- und Futures-Märkten zugelassen wurden.

Die „Bestimmungen“ sind bereits am 6. Juni 2020 in Kraft getreten. 

(Inhaltsquelle: Chinesische Volksbank)

(Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Übersetzung aus Chinesisch. Die Übersetzung dient nur zur Bezugnahme. Bei inhaltlichen Abweichungen der übersetzten Version gegenüber der chinesischen Version gilt die chinesische Version.)